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  • Quote: “Nun habe ich dem Kind den halben Satz nach Düsseldorfer Tabelle überwiesen (abzgl. 1/2 Kindergeld, das der Mutter überwiesen wird) und die Mutter sagt dem Sohn, ich müsste alles zahlen ” Deine Annahme nur den halben Betrag nach der DDT zu zahlen -vermutlich weil Du glaubst, die Eltern haften nun automatisch hälftig- ist falsch. Bisher hast Du den Tabellensatz nach der DDT nach Deinem Einkommen gezahlt. Bei Volljährigkeit haften dann beide Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen nach ihrem g…

  • Quote from Bigpuster: “So rechnet der BGH: Sind beide Elternteile erwerbstätig und verdienen beide monatlich mehr als 1.750.- € netto, ist bei beiden Elternteilen der „angemessene Selbstbehalt“ gesichert, dann schulden sie auch beide ihren Kindern Unterhalt. Die Unterhaltshöhe ergibt sich aus der Summe der elterlichen Einkünfte, im Ausgangsfall: 2.200.- plus 2.500.- €, somit 4.700.- €. Nach der Düsseldorfer Tabelle schulden die Eltern dann einen Unterhalt in Höhe von 669.- € pro Kind., für beide…

  • Also ratet Ihr von einer freiwilligen Titelerstellung mit Befristung beim JA ab….Nehmen wir mal an, dass ich mich für unbefristete Titel entscheide 1. kann ich diese wahrscheinlich nicht beim Jugendamt in der Höhe später ändern?! Also muss man dann gegen den Titel des volljährigen Kindes erst vorgehen, um den der minderjährigen Kinder zu erhöhen?! 2.Wenn das Kind den Titel nicht herausgibt und man insofern Recht hat, dass der andere Elternteil einen deutlichen Teil des Unterhaltes wegen höheren …

  • Ja, es ist mir klar, dass ein befristeter Titel angreifbar ist. Kein Titel ist auch angreifbar und führt zur Auferlegung aller Kosten. Das ganze kostet mich 80 Euro für vier Kinder und den Versuch, dass die Dame dann Ruhe gibt, ist es mir wert. OMG : Das war die Auskunft der Dane vom Jugendamt. Sie darf meine Fragen dazu nicht beantworten. Die einzige Auskunft war, dass sie beurkundet, was immer ich will. Ich habe das nicht weiter in Frage gestellt. Daher habe ich hier gefragt.

  • Quote: “400 ist die richtige Antwort und ich nehme Tor 1 . Danke ”

  • Und diese 750 Euro werden zur Hälfte mit dem zu leistenden Barunterhalt verrechnet Nun wäre es ja möglich - und ich habe aufgehört von Logik im Unterhaltsrecht auszugehen- dass diese Hälfte schon als im Titel enthalten angesehen werden. Dann würde ich 525,- titulieren lassen. Leider gibt es vom Jugendamt dahingehend keine Beratung. Sie beraten nur den betreuenden Elternteil. Wie auch immer das Kindergeld rechtlich betrachtet wird und warum nur ein Teil davon mit dem Bedarf verrechnet wird….. 400…

  • Hallo. In Gottes Namen möchte ich den Teil, den ich sowieso bereit bin zu zahlen, titulieren lassen, um den Streitwert zu senken und ich in dieser Höhe sowieso leisten muss. @tanjaw Das Jugendamt schreibt die Urkunde genau nach meinen Wünschen. Ich habe bereits mit Ihnen gesprochen. Auch mit Befristung auf Volljährigkeit. Mit dem Kindergeldanteil.Seit wann wird mir denn nur ein Viertel des Kindergeldes angerechnet? Und auch nur beim Wechselmodell und was soll das mit dem Unterschied zwischen Bes…

  • Hallo! Ich möchte den Teil, den ich bisher "freiwillig" zahle, beim Jugendamt titulieren lassen. Ich frage mich, ob der Betrag, den ich in den Titel schreiben lasse mit oder ohne den mir zustehnden aber automatisch bei der Mutter bleibenden Kindergeldanteil ist. Also ich zahle für drei Kinder 1200,- bis zum Selbstbehalt. Diese würde ich gerne titulieren lassen. Das wären 400,- je Kind. Zahlen tue ich aber in Wirklichkeit an die Mutter 1575,- weil sie ja das halbe Kindergeld gleich einbehält. Las…

  • Zurück aus dem Urlaub! Also in den Leitlinien des Hefam steht es ja eindeutig so, wie der von mir zitierte Artikel auf der ISUV-Seite es suggeriert. Aus dem BGH 474/20 lese ich das aber nicht so dezidiert heraus, dass zunächst beiden Elternteilen der angemessene Selbstbehalt bleibt und nur wenn der vom betreuenden Elternteil unterschritten würde, der nicht betreuende Elternteil bis zum notwendigen Selbstbehalt weiter zahlen muss . Irre ich mich oder gibt es dazu andere Urteile? Das ist ja nach m…

  • Der Link zum Hefam ist ja super. Steht ja da dezidiert so ! Natürlich nicht in Brandenburg Das kann doch alles nicht sein! OLG Bamberg hat sich übrigens auch gegen die Sichtweise des BGH gestellt. Also entscheidet der Wohnort massiv darüber, welches Recht zur Anwendung kommt

  • Quote from Tanja: “zumindest hatte doch die Gegenseite genau so die Berechnung des Trennungsunterhalts vorgenommen? ” nein. Meine Anwältin. Die Gegenseite hatte eine rudimentäre Berechnung nach altem Maßstäben angestellt und dabei mit seltsamen Methoden versucht das Einkommen der KM deutlich zu drücken( Instandhaltungskosten von 1200 monatlich, Familienzuschlag wäre kein Einkommen, wie das halbe Kindergeld und Abzug berurfsbedibgte Aufwendungen bei Erwerbslosigkeit ) leider kann ich von der BGH …

  • isuv.de/informationen/stellung…en-selbstbehalt-orientie/ hier der Link. Dass der betreuende Elternteil sich ohne jegliche Nachweise und sogar über den eigenen Selbstbehalt hinaus den offenen Naturalunterhalt aus dem Einkommen beider Eltern abziehen darf und der andere Elternteil dies über Trennungsunterhalt/ nachehelichen Unterhalt ggf. mitfinanziert, habe ich verstanden. Der Punkt in dem ISUV Artikel ist, dass beide Eltern zunächst bis zum angemessenen Selbstbehalt haften. Erst wenn dann noch U…

  • - @Anna-Sophie : Nach gängiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. BGH XII ZB 474/20 und BGH XII ZB 325/20) stehen den Kindern die Einkünfte beider Elternteile zur Verfügung, wenn beide Elternteile nach einer Trennungerwerbstätig sind. so heißt es auf der ISUV Seite. Das sind die Urteile, mit denen eine Abkehr vom Bedarf nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteiles begründet und ein automatischer Abzug des „offenen Naturalunterhaltes“ beim betreuenden Elternteil vorgenomme…

  • @Hugoleser: Das stimmt. Die fragliche Aussage ist aber eine andere. Unabhängig vom Einkommen des betreuenden Elternteils wird dem Baruntethaltspflichtigen der angemessene Selbstbehalt zugestanden und der ungedeckte Betrag aus dem Einkommen des betreuenden Elternteiles bis zum angemessenen Selbstbehalt entnommen. Erst wenn dann noch ungedeckte Bedarfe/ Bedürfnisse vorliegen, muss der Barunterhaltspflichtige weiter einspringen. Ein relevanter Unterschied zu den Berechnungen, die ich kenne Für mich…

  • Hallo! Auf der ISUV-Seite habe ich folgendes vom 22.05.24 gefunden. Eltern trennen sich. Zwei Kinder 10/12 Jahre. Beide Eltern erwerbstätig. [i]So rechnet der BGH:[/i] Sind beide Elternteile erwerbstätig und verdienen beide monatlich mehr als 1.750.- € netto, ist bei beiden Elternteilen der „angemessene Selbstbehalt“ gesichert, dann schulden sie auch beide ihren Kindern Unterhalt. Die Unterhaltshöhe ergibt sich aus der Summe der elterlichen Einkünfte, im Ausgangsfall: 2.200.- plus 2.500.- €, som…

  • Mehrbedarf rückwirkend

    Bigpuster - - Unterhalt

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    Gibt es dazu gerichtsfeste Regeln? Das bei einem Mindestunterhalt einige Dinge eher Mehr-/ Sonderbedarf sind, als bei einem Unterhaltssatz nach Stufe12/13 sollte logisch sein. Sieht die Richterin offensichtlich anders. Gibt es dazu Urteile7 Regeln wie z.B. pro Stufe der DDT kann man 20 Euro für Mehr-/ Sonderbedarf ansparen und eine Klassenfahrt ist damit im Unterhaltssatz gedeckt? Es ist ja immer alles streitig. Die einen Gerichte sagen, Klassenfahrten sind nicht unvorhersehbar und damit ansparb…

  • Ich frage noch einmal nach. Dieses Gütegericht ist ja ein anderes, als das ursprüngliche. Also kann gar nicht von einem in das andere Verfahren im selben Termin gewechselt werden. Denn dann ist wieder das ursprüngliche Gericht zuständig. Irgendwo muss doch stehen, wann Anwaltszwang vor einem solchen Gütegericht besteht? Meine Anwältin ist der Auffassung, dass sie dabei sein muss und will.....klar....2000€ für still danebensitzen möchte ich auch pro Termin verdienen. Kann ich das Gericht fragen? …

  • Mehrbedarf rückwirkend

    Bigpuster - - Unterhalt

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    Danke! Es ist ein Güterechtsverfahren. Da wird es kein Urteil geben. Grüße

  • Hallo! Bei über zwei Unterhaltsberechtigten wird ja bekanntlich jeweils um eine Stufe nach der DDT abgestuft. Was bringt einem diese Berechnung bei gleichzeitigem Trennungsunterhalt? Bei der Bedarfsberechnung der Kinder wird das gemeinsame Einkommen der Eltern genommen und nicht abgestuft, richtig? Nun darf sich die Mutter den ungedeckten Bedarf des Kindes, also die Differenz aus dem Bedarf nach dem beiderseitigen Einkommen und der Zahlung des Vaters + halbes Kindergeld von ihrem Einkommen abzie…

  • Mehrbedarf rückwirkend

    Bigpuster - - Unterhalt

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    Hallo! Genau so ist es. Umfangreiche Liste mit über 10 Seiten vom Bleistift, Schulhefter, Ipads, Vereinsbeiträge, Klassenfahrten, sonstige Reisen, Handys über ein Pony, alles dabei. Natürlich nichts mit mir abgesprochen oder sollten eigentlich bei 1100-1200 Euro Bedarf je Kind eigentlich ein Großteil im Bedarfssatz enthalten sein. Weiterhin war ich ja nicht leistungsfähig und es sind überwiegend meiner Meinung nach Sonderbedarfsposten, weil sie ja keine Regelmäßigkeit aufweisen, wie Vereinsbeitr…