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  • Die Macht des Jugendamtes ?

    K. Ahnung - - Unterhalt

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    Hallo, um Missverständnissen entgegenzutreten: In Unterhaltsangelegenheiten ist das Jugendamt keine neutrale Stelle. Als Beistand (§1712 BGB) vertritt es des Kind, ist also Partei und deshalb gerade nicht unparteiisch. Ebensowenig ist das Jugendamt in der Beratung und Unterstützung der jungen volljährigen Person neutral. Es berät aus der Sichtweise des Unterhaltsgläubigers. Zu einer guten Beratung gehört allerdings auch, die unterhaltsbegehrende Person auf ihre Verpflichtungen hinzweisen und die…

  • DDT Auf- und Abstufung

    K. Ahnung - - Unterhalt

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    Kurz und knap, siehe auch Antwort von "Sturkopp": Keine Bedürftigkeit (des Sohnes), also keine Unterhaltsverpflichtung ihm gegenüber. Daher nur eine Unterhaltsverpflichtung (Tochter) und im Regelfall eine Stufe rauf.

  • Klar kann man alles schriftlich von seinem Kind verlangen und es auch "auffordern!" Erklärungen abzugeben. Es soll aber auch Eltern geben, die so viel Vertrauen zu ihrem Kind haben, dass ihnen eine Mitteilung über whatsapp genügt, auch wenn der Beweiswert einer solche Nachricht im Falle des Besteitens sie versendet zu haben, eingeschränkt ist.

  • Verdienst --> 740 EUR Selbstbehalt --> 1.300 EUR demnach nicht leistungsfähig.

  • ... Weil mein Eindruck ist, er möchte die Sache im Sinne seiner Tochter regeln: Zitat aus dem Anfangspost: "Lasse sie natürlich nicht im Regen stehen da der Umgang nicht oft, aber dann doch gut ist. Ich möchte ihr gerne dabei helfen, wollte schon ein Gespräch mit Kind bei meiner Anwältin das aber auf Grund eines Interessenkonflikts abgelehnt wurde. Meine Tochter steht voll doof da und das möchte ich so nicht. Meine Ex wird wieder Theater machen, mir ist Zielführung wichtiger. Geht nicht um das G…

  • Mal als Alternative eine pragmatische Lösung, ohne Jugendamt, Anwälten und sonstigen Gedöns: Du verständigst dich mit deiner Tochter auf einen halbwegs angemessenen und plausiblen Betrag, z.B. 450,-- EUR. Die Mutter bekommt das Kindergeld. Deine Tochter muss dann mit ihrer Mutter aushandeln, wieviel sie für Wohnen und Essen abgibt. Sagen wir mal 200,-- EUR. Der Rest ist dann Taschengeld, Bekleidungsgeld und was man in dem Alter noch so für kulturelle Dinge ausgibt (Handy, Rücklage Urlaub, Kino, …

  • Hallo Matthias, deine Enttäuschung und Verbitterung kann ich nachvollziehen. Ich kenne aber (viele!) Fälle, in denen die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen durch den anderen Elternteil in ein solches Unterhalsverfahren hineingetrieben wurden. Eine Vollmacht für den Anwalt ist halt schnell unterschrieben, wenn sie der andere Elternteil dem Kind fordernd unter die Nase hält. Ich habe beruflich mit solchen Konflikten zu tun und rate jungen Volljährigen regelmäßig davon ab, mit einem Elternteil in…

  • Zum Thema whatsapp und gerichtsfest: Ich bezweifle, dass es dem guten Verhältnis von Vater und Tochter dienlich ist, wenn der Empfang einer whatsapp Nachricht bestritten wird, die möglicherweise doch empfangen wurde. Man kann viel zerstören, was hinterher nur schwer wieder zu reparieren ist. Auch wenn möglicherweise ein Kind mal über das Ziel hinausschießt, ist nach meiner Auffassung die erwachsenere Person in der größeren Verantwortung die Bälle flach zu halten und alles zu unterlassen, was ein…

  • Du hast viele Fragen. Es hört sich an, als wolltest du dich in dem Verfahren selbst vertreten. Für das Verfahren besteht allerdings Anwaltszwang. Du kannst dich daher mit den Fragen an deinen Rechtsbeistand wenden.

  • Unterhalt nachträglich - DDT

    K. Ahnung - - Unterhalt

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    Es bedarf keiner Gerichtsentscheidungen, das ist materielles Recht.

  • Titel beim JA, in welcher Form

    K. Ahnung - - Unterhalt

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    Soweit mir bekannt ist, haben die Landgerichtspräsidentinnen und Präsidenten die Dienstaufsicht über Notare und Urkundsperonen. Aber warum der Aufwand? Du wirst bestimmt ein Jugendamt finden, welches die Beurkundung in gewünschter Form vornimmt. Gem. § 87e SGB VIII sind alle Jugendämter für die Beurkundung zuständig. Es kommt demnach nicht auf deinen Wohnsitz an.

  • Unterhalt nachträglich - DDT

    K. Ahnung - - Unterhalt

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    Hallo, .. das wäre dann eine vertragliche Vereinbarung über den Unterhalt. Wenn es etwas "Schriftliches" über die Einigung gibt, könnte man im Urkundenprozess (§ 113 Abs. 2 FamFG in Verbidnugn mit § 592 ZPO) sogar einen Titel schaffen. Die Ansprüche an die Urkunde, die als Beweis vorgelegt werden muss, sind in diesem Verfahren niedrig angesetzt. Möglicherweise reicht schon eine ausgedruckte SMS als urkundlicher Nachweis in Verbindung mit den Kontoauszügen, welche die regelmäßigen Geldeingänge be…

  • Unterhalt nachträglich - DDT

    K. Ahnung - - Unterhalt

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    ... ich habe bei dem vorliegenden Fall unterstellt, dass sich die Eltern auf einen Unterhalt entsprechend der 3. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle geeinigt haben und nicht auf einen Festbetrag.

  • Unterhalt nachträglich - DDT

    K. Ahnung - - Unterhalt

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    Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hast du gute Chancen "baden" zu gehen. Wenn ihr euch auf die dritte Einkommensgruppe der DDT geeinigt hast und du über Monate diesen Betrag geleistet hast, entfaltet das eine Bindungswirkung - auch ohne Titel. Bei einer Erhöhung der DDT wirst du vermutlich die Nachzahlung für den höheren Betrag leisten müssen. Dir müssten schon gewichtige Gründe dafür einfallen, warum die Geschäftsgrundlage der Einigung nicht mehr gegeben sein soll. Gruß

  • Unterhalt b.z.w. Jugendhilfe

    K. Ahnung - - Unterhalt

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    Wenn das Kind in einer Pflegefamilie lebt (Vollzeitunterbringung nach § 33 SGB VIII), dann haben die Eltern einen Kostenbeitrag zu leisten (§ 91 SGB VIII), der sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Elternteils richtet. Es handelt sich bei dem Kostenbeitrag nicht um Kindesunterhalt sondern um eine Kostenbeteiligung. In der Regel bleibt nur selten Raum für zusätzlichen Unterhalt, weil der Lebensbedarf des Kindes durch die Leistungen des Jugendamtes gedeckt ist.

  • Hallo beno, das ist richtig. Aber bei einem Vorwegabzug des Selbstbehaltes schlägt der Haftungsanteil überproportional in Richtung des Elternteils mit dem höheren Einkommen aus. Beispiel: Einkommen Vater 2.000 EUR, entspricht ca. 57% des Gesamteinkommens der Eltern Eimkommen Mutter 1.500 EUR, enstpricht ca. 43% des Gesamteinkommens der Eltern Nach Abzug des Selbstbehaltes in Höhe von 1.200 EUR (gegenüber vollj. Kindern) ergeben sich für die Quotierung foldende Einkommen: Vater 800 EUR, entsprich…

  • Hallo, die errechnete Haftungsquote könnte zu Gunsten der Kindesmutter ausschlagen, weil - vor Bildung der Haftungsquote - der Selbsbehalt vom jeweiligen Einkommen in Abzug gebracht wurde, siehe z.B. Leitlinien OLG Frankfurt Nr. 13.3. Damit neigt sich der Haftungsanteil stärker in Richtung des Elternteiles mit dem höheren Einkommen.

  • RE: Beistand behält Unterhalt ein

    K. Ahnung - - Unterhalt

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    Hallo, tja, in § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB steht: "... ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege, so ist der Beistand berechtigt, aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen." Vielleicht will der Beistand zunächst klären, ob er an die Betreuungsperson auszahlen muss. Aber wie schon vorher gesagt: Die Beistandschaft kann jederzeit mittels schriftlicher Erklärung beendet werden.

  • Ich denke, ich würde mit der Gegenseite verhandeln, um eine eidesstattliche Versicherung oder eine spätere Lohnpfändung abzuwenden. Beide Vollstreckungsmaßnahmen könnten sich negativ auf ein Arbeitsverhältnis auswirken. Ob es sinnvoll ist, den Hausrat zu überschreiben, wage ich mal zu bezweifeln. Erstens wird bescheidener Hausrat i.d.R. nicht gepfändet und Zweitens wird man mit einer solchen fingierten Erklärung beim Schuldner nur Misstrauen ernten. Verhandlungen über eine einvernehmliche Regelu…

  • RE: lohnpfändung

    K. Ahnung - - Unterhalt

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    Es käme noch die Beantragung von Arbeitslosengeld II in Betracht. Gem. § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II könnte dann bei der Berechnung der Leistung, der Unterhalt für den Sohn vom Einkommen deines Mannes abgesetzt werden. Wie schon vorher gesagt, bemisst sich die Pfändungsfreigrenze bei Unterhaltsansprüchen nicht nach den allgemeinen Pfändungstabellen, sondern liegt im Regelfall deutlich darunter.