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  • RE: Frage zum Wohnvorteil

    Thodie - - Unterhalt

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    Hallo Bruno, sorry für das OT, aber wie hast du das mit dem Pflichtanteil gemacht? Würde mich wirklcih interessieren. Wenn du nicht verheiratet bist und nur ein Kind hast, dann müssten es eigentlich 50% von deinem Besitz und auch der Imobilie sein. Damit hätte deine aktuelle Lebenspartnerin sicher ein weiteres Problem (neben dem Todesfall). LG

  • RE: Frage zum Wohnvorteil

    Thodie - - Unterhalt

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    Hallo Bruno, ich denke auch, dass es sich so verhält wie Tatarus das beschrieben hat. Wer von euch beiden wieviel Eigenkapital einebracht hat, ist da wohl eher nicht relevant. Wenn ich deinen Beitrag richtig deute, dann bist du mit deiner aktuellen Lebenspartnerin nicht verheiratet. Im erbrechtlichen Falle - der natürlich hoffentlich nicht eintritt - wird es dann richtig bitter. So schlimm es ist - aber als Unterhaltspflichtiger ist Immobilienbesitz so eine Sache... LG

  • Hallo Beppo, bei Empfehlungen in Foren zum Familienrecht ist es im Prinzip das gleiche wie bei den Werpapiergeschäften. Jeder muss für sich selbst entscheiden, welcher Einschatzung er vertraut und folgen will. Eine zusätzliche Meinung einzuholen ist nie schlecht. Nichts für ungut.

  • Hallo zusammen, ehrlich gesagt scheint mir manche Empfehlung hier eher in einer allgemeinen Aversion gegen Wertpapiergeschäfte bzw in der fehlenden Erfahrung begründet. Langfristig ist die Performance mit Aktien idR besser als die von zB. Tagesgeld. Wie wird dann hier verfahtren? Nimmt man dann auch als Kapiitalertrag fikitv die genannten 2% an und der restlich Gewinn bleibt unberücksichtigt? Ich will damit nicht sagen, dass Verluste automatisch das Nettoeinkommen mindern. Dass man sie aber gege…

  • RE: ZDF.reporter vom 10.03.11

    Thodie - - Unterhalt

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    Quote: “Original von Karbon Die gezeigten Fälle sind durchaus nix besonderes - die gibt es leider oft. ” Hallo Karbon, meinst du damit die beiden nichtarbeitenden Mütter jammernd beim Shopping? Beide scheinen eigentlich einigermaßen berufstauglich zu sein und die Kinder sind schon älter. Das ist mir auch aufgefallen. Scheint irgendwie typisch zu sein. LG Thodie

  • Hallo, der Unterhalt soll dazu dienen, dass du bei Bedarf unterstützt wirst. Er hat nicht das Ziel deinen Vater zu bestrafen oder dein Sparkonto zu füllen. Noch zwei Infos: Seit deinem 18. Lebensjahr sind Vater UND Mutter unterhaltspflichtig. Du musst zuerst Bafög beantragen. Wenn das bewilligt wird, kannst du dich selbst versorgen und weder Mutter noch Vater müssen dir Unterhalt bezahlen. Erst nach negativem Bescheid gibt es überhaupt eine Unterhaltspflicht. LG

  • Hallo, es gibt da mE. eine Pauschale. Da bin ich kein Experte. Mit Einstellung meine ich nicht die Arbeit. Ich möchte auch niemand zu nahe treten. Aber die Formulierung "wieviel darf ich verdienen" ist typisch für zB. Hartz 4 Bezieher, die Allimente (vom Staat) für selbstverständlich halten. Du dürftest Millionen verdienen während deines Studiums. Niemand würde ich dran hindern! LG

  • Hallo, zu deiner Ausgangsfrage: 1. Du bist kein Kind mehr sondern mit 20 Jahren erwachsen. 2. Du darfst soviel verdienen wie du willst und kannst. Da ist nichts verboten... Zu einem gewissen Anteil wird dein Verdienst aber bei den Unterhaltsverpflichtungen von deiner Mutter UND deinem Vater berücksichtigt. LG PS und offtopic: du solltest spätestens nach Abschluss des Studiums an der Einstellung arbeiten.

  • Hallo swchen, ich versuche deine Fragen mal zu beantworten: müßte das jugendamt neuen unterhaltsbetrag mitteilen (wie die erhöhungen auch immer)? Die Frage ist im Konjunktiv formuliert. Eins ist fakt: Sie werden es nicht mitteilen! Du solltest bei Unterhaltsfragen als Unterhaltspflichtiger dem Jugendamt immer misstrauen. Sie handeln nicht neutral sondern vertreten knallhart nur eine Seite. ändert sich der titel automatisch? Nein. kann unterhalt eigenmächtig entsprechend geändert werden? Theoreti…

  • Quote: “Original von Susanne dafür können doch die Düsseldorfer Richterr nix.” Da muss ich jetzt aber deutlich widersprechen. Dafür können die Düsseldorfer Richter sehr wohl was. Die Tabelle ist kein Gesetzt! Weshalb haben die Düsseldorfer Richter den Selbstbehalt in ihrer Richtlinie von der Verabschiedung dieses Gesetzes abhängig gemacht? Beim Unterhalt war das doch auch kein Problem.

  • Also, das Gesetz wurde wie erwartet im Bundesrat abgelehnt: spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,735222,00.html Wenn man das OLG Düsseldorf ernst nehmen kann, dann war es das wohl mit der Erhöhung des Selbstbehalts fürs erste...

  • Hallo Hoffnung, ja, über das Gesetz wird morgen im Bundesrat abgestimmt. Es wird sich aber keine Mehrheit dafür finden. Das ist schon klar. Insofern muss wahrscheinlich der Vermittlungsausschuss ran und einen Kompromis erarbeiten, über den dann im Bundestag erneut abgestimmt werden muss. Das kann nicht mehr bis 01.01.2011 klappen. Interessant wird es zudem, da die Oposition ja höhere Hartz IV-Sätze fordert. Folgt man der Logik des OLG Düsseldorf zu der Tabelle, dann müsste bei einer weiteren Anh…

  • Hallo zusammen, das OLG Düsseldorf hat die neuen Selbstbehaltssätze ja von der Hartz IV-Gesetzgebung abhängig gemacht. So wie es aussieht wird es mit diesem Gesetzt nichts bis zum 01.01.2011. Was heißt das für die Düsseldorfer Tabelle bzw. die Selbstbehaltssätze? LG

  • RE: Neue Selbstbehaltsätze

    Thodie - - Unterhalt

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    Meine persönliche Meinung ist: Nein, das ist nicht gerecht. Ich denke aber, dass ein weitere Erhöhung der Selbstbehaltssätze keine Lösung ist. Die Tabelle hat einen grundlegenden Konstruktionsfehler. Bei ständig steigenden Selbstbehalts- und Mindestunterhaltssätzen funktioniert die Tabelle schon heute häufig nicht (Mangelfall wird Regelfall). Was fehlt, ist eine vernünftige und transparente Definition dessen, was man als Minimum wirklich benötigt - das gilt sowohl für Unterhaltsempfänger als auc…

  • RE: totaler Quatsch !

    Thodie - - Unterhalt

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    Naja, falls es mit dem Unterhalt durch die Eltern nicht mehr klappen sollte (bin ich mir aber nicht sicher), dann bleiben der Schülerin ja noch andere Möglichkeiten. Sie könnte sich ja auch "versehentlich" von einem solventen Herren schwängern lassen. Diesen Prozess könnte sie dann in ihrem Alter noch ein paar mal wiederholen. Also da gibt es im deutschen Unterhaltsrecht schon Wege, die Maschine bis zur Rente am laufen zu halten...

  • Hallo Magdalena, ich habe leider kein Urteil bzgl. Rücklagen. Das mit den ca. 1% des Kaufpreises ist ein Richtwert, der allgemein empfohlen wird (unabhängig vom Unterhaltsrecht). Ich denke die Argumentation ist schlüssig und ich würde den Punkt definitiv anbringen. Gegenfrage: Hast du ein Urteil zur Tilgungsleistung bei Unterhalt über Mindestunterhalt? Das würde mich brennend interessieren. Thx Thodie

  • Hallo Ratsuchende, du hast zwar bei einem Neubau keine Instandhaltungskosten, musst aber Rücklagen bilden, damit dir das neue Dach oder die neue Heizanlage später nicht finanziell das Genick bricht. Bei einem Neubau wird ca. 1% des Kaufpreises pro Jahr empfohlen. Diesen Betrag kannst du mE. von dem Wohnwertvorteil abziehen, das das Aufwände sind, die ein Mieter nicht hat. Die Zinszahlungen ziehst du ebenfalls von dem Wohnvorteil ab. Was dann übrig bleibt ist dein "Netto"-Wohnvorteil. Die Tilgung…

  • Hallo Ratsuchende, nochl zur Ergänzung, dass ebenfalls Instandhaltungskosten bzw. übliche Rücklagen dem Wohnwert entgegengerechnet werden können. LG

  • RE: Mehrbedarf durch Internat

    Thodie - - Unterhalt

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    Schön, dass du Erfolg hattest... Quote: “Original von knittler Wahnsinn, wie das JA einen erstmal für dumm verkauft und dann schaut, was passiert. Zum Glück ist man dieser Willkür dank solcher Foren nicht mehr hoffnungslos ausgeliefert.” Tja, die Beistände vom Jungendamt wollen halt nur das Beste eine Unterhaltspflichtigen.

  • Ich weiß, dass ich gegen die Forenregeln verstoße (§1)... Denkt aber vielleicht mal einen Augenblick über die Regeln nach, die ihr euch selbst auferlegt habt: Definition Forum (eure Startseite): Forum ist eigentlich ein lateinisches Wort und bedeutet Marktplatz, Versammlungsort, Plural: Foren, davon abgeleitet ein realer oder virtueller Ort, wo Meinungen ohne Zeitbeschränkung frei und unzensiert untereinander ausgetauscht werden können, Fragen von Jedermann - Neuling, Erfahrener oder Fachmann - …