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Aktuell ist es so, dass noch abgewartet werden muss, ob gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss Einwände eingereicht werden, z. B. Wenn er fehlerhaft wäre. Dann sind die vollstreckbaren Ausfertigungen zu den Anerkenntnisbeschlüssen und die vom Kostenfestsetzungsbeschluss zuzusenden. Allerdings kann es sein, dass dies noch einmal ein Anwalt beauftragen muss, da man im Familienrecht vieles nicht selbst machen darf. Hinzu kommt, dass ich sehr wahrscheinlich auch nicht selbst vollstrecken darf. Da die…
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Danke. Ich versuche nun einen Anwalt zu finden, der zunächst nach dem aktuellen Urteil die fehlenden Belege und Angaben vollstreckt. Die Gerichte machen laut meinen Beratungen mit Anwälten vor Ende der Regelstudienzeit wohl nichts. Zudem ist ja auch der Streitwert sehr gering. Und viele Anwälte wollen den Kindern ja auch nicht schaden, dann nehmen sie das Mandat halt nicht an. Fakt ist, dass das Kind derzeit mit einschließlich dem 4. Semester fast keine Leistungen nachgewiesen hat, aufgefordert …
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Ich habe diese Gesamtauskunft. Ich habe den Leistungsstand den auch das BAföG-Amt erhalten würde, wonach die gerade mal 14 Creditpoints hat. Sie hat erst ab dem 3. Semester überhaupt Creditpoints gesammelt. Beschwert sich jetzt, dass sich die Kurse überschneiden. Sie sagt zwar, sie hat weitere Prüfungen bestanden, das bezweifle ich. Sie hat dies auch nicht belegt, das habe ich jetzt angefordert. Ob sie nun Prüfungen mehrfach versucht und nicht bestanden hat, weiß ich nicht. Sie dürfte durch ihr …
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Ich habe keine Aufforderung erhalten zur Einkommensauskunft. Ich habe diese über die Anwältin angefordert, ebenso wie weine Kopie des Bescheides, wenn dieser dann vorliegt. Aber ich glaube sie wird keinen Anspruch haben und wurde deshalb auch nicht aufgefordert. Sie beginnt jetzt das 5. Semester. Der Leistungsnachweis ergibt insgesamt 14 Creditpoints, davon sind vier aus einem Ergänzungsbereich. Zu erreichen nach Regelstudienzeut wären mindestens 95 Creditpoints. Wozu noch zwei Module kommen, di…
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Habe dann doch tatsächlich etwas bekommen. Kind hst nit Abschluss des 4. Semesters gersde einmal 14 Creditpoints aus zwei Fächern geholt und zugleich wieder einmal unwahre Geschichten erzöhlt. Auch die Auflistung belegter Kurse war unvollständig und es fehlen qualifizierte Nachweise. Nach aktuellem Stand ist das Kind zwar eingeschrieben, aber von einem zielstrebigen und fleißigen Studium kann hier nicht gesprochen werden. Da hat das Kind gerade ein Gerichtsverfahren verloren und hält sich wieder…
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Na, die ist erst am ersten fällig, heute müssen aber die Leistungsnachweise eingehen. Ich werde einfach die Anwältin von ihr anschreiben, dass der Unterhalt gezahlt wird, sobald die Leistungsnachweise vom vierten Semester inklusive der erreichten Creditpoints sowie die Immatrikulationsbescheinigung vorliegt. Ist halt ja noch immer ein Titel zur Zahlung gegen mich vorhanden. Daher ist es halt ein gewisses Risiko.
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Hallo, lange Geschichte, hier ganz kurz. Kind schließt gegen mich einen gerichtlichen Vergleich ab. Der Unterhalt wird beziffert ab Studienbeginn und Kind verpflichtet sich im Gegenzug (ohnehin nach gesetzlichen Bestimmungen), über den Verlauf des Studiums sowie Immatrikulationsbescheinigungen unverzüglich nach Erhalt zu übermitteln. Kind übermittelt nur teilweise Prüfungsergebnisse. Zum 3. Semester erteilt das Kind gar keine Auskunft, nach Ablauf der letzten Fristsetzung durch mich, bekomme ich…
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Ich möchte nun über die Entwicklung berichten. Fasse aber kurz nochmal zusammen: Es wurde ein Vergleich geschlossen, der eine fest zu zahlende Unterhaltshöhe durch mich für meine Tochter für die Studienzeit sowie noch rückwirkend zur Zeit des Abiturs titulierte, nachdem ich mit Volljährigkeit mangels Auskunft von Mutter und Kind, die Unterhaltszahlung eingestellt hatte. Letztendlich wurde der Vergleich jedoch aufgrund einer falschen Beratung durch meinen Anwalt so geschlossen, dass a) die in die…
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Weil die das aus datenschutzrechtlichen Gründen eigentlich nicht dürfen, außer das volljährige Kind hat zugestimmt. Bafög und Unterhalt hängen zwar zusammen, sind aber dennoch rechtlich unabhängig voneinander. Deshalb zahle ich durch gerichtlichen Vergleich auch weniger als die Hälfte des Unterhalts, welches ich laut Bafög Bescheid zahlen müsste. Wue gesagt, das ist konplizierter. Und da der Bafög Bescheid keinen Leistungsnachweis darstellt, ebenso wenig Immatrikulationsbescheinigungen, würde da…
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Hallo, das was du sagst ist leider nicht ganz richtig. Das Bafög Amt muss mir auch keinen Bescheid aushändigen. Auch wird Bafög 1x jährlich beantragt, ein Semester geht 6 Monate. Mit Ablauf des 4. Semesters prüft das Bafög Amt Leistungen. Wenn das Kind nicht will, dass mir etwas übermittelt wird, dann bekomme ich nichts. Der Anwalt wird auch wissen was er tut. Wenn das so einfach wäre wie du schreibst, wären wir schon längst durch.
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Zunächst wurde durch den Vergleich micht ermöglicht, über diesen Vergleich direkt zu vollstrecken und die Auskünfte beim Kind einzuholen. Was zur Folge hat, dass das Kind nun gar keine Auskünfte (mehr) gibt und zuvor unvollständig und teilweise weit verspätet. Inzwischen ist das Kind der Meinung, dass es gar keine Auskünfte erteilen muss. Zudem wurde aber auch beschlossen, dass ich auch nicht zu meinen Gunsten abändern kann. Ausgegangen bin ich davon, dass es nur nicht weniger Unterhalt werden d…
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Ich lasse erstmal den Anwalt machen. Spätestens nach dem jetzt vierten Semester, muss die ja für Bafög auch Leistungen nachweisen. Und bis dahin sind wir vielleicht einen kleinen Schritt weiter, wenn der andere Anwalt, der Gelegenheit bekommt, seine Haftpflichtversicherung zur Übernahme zu befragen, die Schuldanerkenntbis abgibt. Sonst wird es ohnehin alles noch viel länger dauern, zu meinem wirtschaftlichen Schaden zugunsten des Kindes. PS: Die Immatrikulationsbescheinigungen reichen aktuell ni…
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Also es ist halt so: Ich wurde 2,5 Stunden im Gericht unter Druck gesetzt, bis ich dann doch nachgelassen habe und diesem Vergleich zugestimmt habe. Der geringe Unterhaltsbeitrag ist da zustande gekommen, dem ich maximal zugestimmt habe und dass eben sämtliche Leistungsbelege und Immatrikulationsbescheinigungen unverzüglich nach Erhalt vorgelegt werden sollen. Daraufhin hatten die sich draußen beraten und der Anwalt meiner Tochter warf ein, dass dann nicht mehr zu meinen Gunsten abgeändert werde…
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Leider ist dies so nicht hinnehmbar, da die Belege mir zustehen und zudem wird die Immatrikulationsbescheinigung auch als Nachweis für die Steuererklärung benötigt. Die weiteren Auskunftsrechte stehen mir auch laut Anwalt zu, wurden jedoch ausgehebelt. Da diese Auskunft jedoch auch Bedingung meinerseits für den Vergleichsabschluss war und es einige Zweifel daran gibt, dass das Kind außer eingeschrieben zu sein, überhaupt studiert (Whatsapp-Statusmeldungen deuten darauf hin), werden diese Belege …