Search Results
Search results 1-20 of 1,000. There are more results available, please enhance your search parameters.
This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.
-
Hallo Fofo, ich würde an deiner Stelle immer - wenn möglich - Informationen im Original einholen. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsausbildungsbeihilfe arbeitsagentur.de/bildung/ausb…fsausbildungsbeihilfe-bab findest zu alle Informationen. Ein Stückchen weiter nach unten gescrollt (bei den häufigen Fragen zu BAB) findest du den Link zum 'Merkblatt zur Berufsausbildungsbeihilfe'. Gleich ganz oben auf der Seite in dem roten Kästcheb links werden dir hoffentlich deine Sorgen geno…
-
Hallo Franbarde, zum Unterhaltsvorschuss noch eine Ergänzung bzw. Richtigstellung: Die Rückforderung des UV vom Unterhaltsverpflichteten ist nur möglich, wenn der Unterhaltsverpflichtete auch leistungsfähig ist (bzw. wenn ihm eine Leistungsfähigkeit fiktiv unterstellt wird z.B. wegen fehlender Bemühungen um Arbeit). Die Leistungsfähigkeit wird nach den Kriterien des Familienrechts beurteilt. Es laufen also - wie auch im Familienrecht - keine Schulden auf, wenn jemand nicht leistungsfähig ist. Be…
-
Hallo RAMZIZL, Doch - der 43 ist anwendbar. gesetze-im-internet.de/sgb_12/__43.html Diese Regelung ist urmelalt und wurde seinerzeit eingeführt, um die 'Schamgrenze' bei beddürftigen Eltern zu senken. Das Amt für Grundsicherung kann - muss aber nicht - die Einkommen der Kinder überprüfen. Das macht man nun bei dir. Ist doch OK. Woher sollen die denn wissen, dass du unter 100 TEuro verdienst? Gruß Susanne
-
Hallo Daniela, das ist mehr als verständlich. Lass dir unbedingt die Zeit, die du brauchst. Versuch, mit deinem Nochmann im Gespräch zu bleiben und gemeinsam außergerichtlich eine Lösung zu finden. Irgendwann werdet ihr das regeln müssen. Das Haus ist euer gemeinsames Vermögen - und Vermögen gehört nun mal in den Zugewinn, so wenig attraktiv der Begriff auch erscheinen mag. Ein Zugewinnausgleich im Scheidungsverbund kostet sicherlich geschätzt schon 4-5000 Euro, als Folgesache nach der Scheidung…
-
Hallo Frau Fee, Quote from Frau Free: “Und gibt es einen guten versierten Berater, den ich vertraulich zu Rate ziehen könnte. ” ja, ich denke, dass ein Notar dir all deine Fragen kompetent und selbstverständlich vertraulich beantworten kann. Wie hoch die Kosten sind, weiß ich leider nicht, das hängt vermutlich auch davon ab, ob es zu einer tatsächlichen Beauftragung (Löschung) kommt. Es kann Sinn machen, die Grundschuld bestehen zu lassen. In den Fällen, in denen erneut ein Kreditbedarf entsteht…
-
Na ja, mein Spezialgebiet erst recht nicht. Ich hab mir das vor längerer Zeit mal von einem Banker (nur ein kleines Licht, Vorstand bei einer Genossenschaftsbank) erklären lassen (müssen ). Aber ich hab mal meinen Freund, den Finanzminister gefragt: bundesfinanzministerium.de/Con…III-flash-infografik.html Mit Versicherungen erwischst du mich eiskalt, hab nur das Nötigste (Haftpflicht, Hausrat, Gebäude, KFZ). Gruß Susanne
-
Quote from MaxMustermann: “Banken halten sich zuerst an Basel III. ” Hallo Max, gut, dass du das erklärt hast. Ich dachte immer, die 'Basels' regeln die Eigenkapitalquote der Banken, weil der Bankenaufsicht beim letzten Crash aufgefallen war, dass die Quote doch ein bissel niedrig war. Egal, für Daniela ist erst einmal wichtig, dass sie gewisse Informationen einholen muss, um ihre Situation einschätzen zu können und die Dinge, die sich aus dem Zugewinnausgleich ergeben. Zugewinn - darum geht's v…
-
Quote from MaxMustermann: “Man bekommt keinen Immobilienkredit, nur weil das billiger als Miete ist. ” Nee, natürlich nicht. Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Man bekommt den Kredit, wenn man Sicherheiten hat. Punkt. Da geht kein Weg dran vorbei. Nicht einmal ein 'verkürzter' Wenn das gegeben ist, dann wird geprüft, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, den Kredit (durch sein Einkommen) auch zu bedienen. Dabei berücksichtigt sie natürlich mögliche weitere Belastungen bzw. Risiken (z.B. vorüb…
-
Hallo Max, na ja, so ähnlich schrieb ich das ja oben. Die Bank muss mitmachen. Für ein erstes Bankgespräch muss aber erst einmal der Finanzbedarf feststehen - und der ergibt sich u.a. aus der überschlägigen Zugewinnberechnung. Mein obiges Beispiel ging ja davon aus, dass bei beiden der identische Zugewinn entstanden ist. Das muss natürlich noch vernünftig gerechnet werden. Vor dem Bankgespräch sollte auch in etwa der Wert des Hauses feststehen. Die Bank will Sicherheiten, und das ist nun einmal …
-
Hallo Daniela, das Thema Zugewinn ist eigentlich gar nicht so schwer, wenn man sich stur an die Berechnungsregeln hält. Für die (vermutlich) anstehende Scheidung wirst du eh einen Anwalt gebrauchen. Vorher kannst (solltest) du dich mit den Begriffen vertraut machen, damit du in etwa einen Überblick über eure (deine) Vermögenslage bekommst. 1. Regel beim Zugewinn: Keine Werte separat betrachten, immer alle Vermögenswerte bzw. Schulden gegenüberstellen. Macht - am besten gemeinsam - eine Aufstellu…
-
Hallo Nontschew, die wichtigsten Infos und Einschätzungen hast du ja schon bekommen. Ich sehe das auch so. Vermutlich ist schon lange kein - vernünftiger - Grund mehr vorhanden EU zu zahlen. Aber du hast gezahlt, seit dem 01.04.19 nun nicht mehr. Deine Exfrau hat sich - anwaltlich beraten - gegen die Einstellung des EU gewehrt. Damit ist die 'Unterhaltskette' noch nicht unterbrochen. Ein wichtiger Aspekt für die künftige Strategie deiner Ex. Es könnte sein, dass sie - vielleicht auch anwaltlich …
-
Hallo Fuhrmann, um sich zu deiner Frage eine Meinung bilden zu können, müsste man noch wissen, ob es einen Ehevertrag gibt, z.B. Gütertrennung. Kann es sein, dass aus anderen Gründen ein Zugewinnausgleichsverfahren gar nicht stattfinden wird? Das wäre ein wichtiger Punkt bei der Frage, wie nun am günstigsten (für Dich) zu verfahren ist. Ansonsten gilt, was weiter oben geschrieben wurde. Du bist bereits im Scheidungsverfahren und hast kein Wahlrecht ausgeübt. Gruß Susanne
-
Beihilfe zum Betrug?
PostHallo HT, oh ja, ich verstehe dein Dilemma nur allzu gut. Auch ich finde Sozialbetrug alles andere als nett, von den strafrechtlichen Folgen mal ganz abgesehen. Aber darum ging es ja in deiner Frage - genauer gesagt in dieser Frage - nicht. Ich finde, eure Nichtstrafbarkeit ist durch das Lesen der entsprechenden §§ 138 und 139 deutlich geworden. Um das noch mehr abzusichern, müsstest du einen Anwalt fragen. Natürlich löst das nur ein (Rand)Problem. Natürlich möchtest du nicht, dass eure Tochter …
-
Beihilfe zum Betrug?
PostHallo HT, es ging dir doch in diesem Thread darum: Beihilfe zum Betrug? Nun wurde das ganze Fass mit SGBII-Recht, Resilienzen, Ferndiagnosen und Unterhalt... wieder aufgemacht. Das kann die interessierte Leserin doch viel besser in deinem Thread Ausbildungsunterhalt ohne Ausbildung? nachlesen. Quote from Hochtief: “Hallo zusammen, nur weil in Paragraph 138 der Betrug nicht explizit aufgeführt ist, heißt das doch nicht zwingend, dass man dann automatisch bei allem anderen "raus" ist, oder? Auch i…
-
Beihilfe zum Betrug?
PostHallo HT, ich denke, Clausitis hat Recht. Du musst keine Info über die Betrugsabsicht ans JobCenter geben, auch nicht an Strafverfolgungsbehörden. Niemand muss das. Das ergibt sich - im Umkehrschluss - aus den §§ 138 und 139 Strafgesetzbuch. gesetze-im-internet.de/stgb/__139.html gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html Hier sind die Fälle genannt, in denen 'man' muss, mal abgesehen vom Zeugnisverweigerungsrecht (Verwandte). Da ist von Mord und Totschlag, Hochverrat usw. die Rede. Für Beamte gibt …