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Kind 18 - Mutter will keinen Barunterhalt zahlen und schickt das Kind zum Anwalt gegen den Vater
Postabziehen kann man ne Menge, auch bestimmte Versicherungen. Ehebedingte Aufwände, wenn du z.b. noch Raten aus Krediten bedienen musst, die in der Ehezeit entstanden sind. Das mit der Altersvorsorge sollte man nicht unterschätzen. Es klingt kompliziert, ist es aber nicht. Du kannst 4% deines Bruttolohnes in die Altersvorsorge buttern, das mindert dann dein bereinigtes Einkommen. Wenn du über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung liegst (derzeit 7.550 West), dann sogar um die 20% …
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7,50 kostet das glaube ich hier.... habe ich schon 3 mal bezahlt beim Einwohnermeldeamt. Du kriegst die Auskunft, weil du ein berechtigtes Interesse hast; falls sich überhaupt umgemeldet wurde allerdings, hier am Telefon mal die Frage so stellen, dass niemand sich auf den Schlips getreten fühlt.... ich habe gefragt: "die alte Adresse ist soundso....macht es da Sinn, eine Auskunftsanfrage zu stellen?" Wenn das mit "nein" beantwortet wird, wurde noch nicht umgemeldet, wenn ein "ja" kommt, dann zah…
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Aber niemand braucht mehr zahlen als er alleine zahlen müsste und da muss dann ja konsequenterweise runtergestuft werden.
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Hallo Theo, bei Anruf wird sie nicht drangehen, wenn ich vorbeifahre, wird nicht aufgemacht und das ganze als Stalking gewertet. Persönliche Briefe habe ich schon unzählige geschrieben. Alle unbeantwortet (angekommen sind sie). Meine Tochter hat mir per Whatsapp noch einmal ausdrücklich mitgeteilt, dass sie keinen Kontakt wünscht. Ich habe jetzt einen Brief, in dem sie mir mitteilt, dass sie keinen Unterhalt mehr benötigt, da die Vorraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Das muss reichen. Den f…
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Quote from Kakadu59: “Zur Befristung: Ich pers. sehe das mit dem Versuch, den Titel auf Volljährigkeit zu befristen nicht ganz so kritisch wie @TanjaW9... Falls es der Gegenseite missfällt (und die auf einen unbefristeten Titel besteht), besteht doch immer noch die Möglichkeit die Befristung rausnehmen zu lassen... ” Ich kann nur sagen, dass mir die halben Gerichtskosten aufgebrummt wurden nur wegen der Befristung. Meine Ex hatte geklagt auf höheren Unterhalt als in der Urkunde bestimmt und gege…
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Halt halt.... ich würde einen T.... tun, gegen meine Tochter ein Verfahren anzustrengen. Sie hat mir jetzt schriftlich simpel mitgeteilt, dass sie keinen Unterhalt mehr will, da sie nicht bedürftig ist. Dabei belasse ich es einfach. Ich gehe sogar davon aus, dass sie mir die diesmonatige Zahlung zurückerstattet. Wenn nicht, auch egal. Auch wenn Muddi wahrscheinlich noch im Hintergrund agiert, fiese Tricks traue ich meiner Tochter nicht zu. Ich werde den Betrag ab jetzt ansparen. Einkalkuliert wa…
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So... nun scheint es soweit. Mein Verhältnis zu meinen Töchtern kann man als durchaus gestört bezeichnen. Die Mutter hat es ja geschafft, beide Töchter komplett vom Rest der Familie zu isolieren (also auch dem gesamten Strang mütterlicherseits). Meine jüngere Tochter ist nun 18 geworden und ich habe fleißig einen Titel bedient, der seinerzeit in einer Gerichtsverhandlung bestätigt wurde. Zusätzlich habe ich als sie 18 wurde und ich hoffen konnte, dass Muddi nicht mehr unmittelbaren Zugriff auf d…
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Genau so einen Fall hatte ich auch. Wir hatten für das Kind angespart. Die Mutter hat das Konto aber vor dem 18. Lebensjahr des Kindes geräumt (6! stelliger Betrag) und vor Gericht an Eides statt versichert, dass das Geld nur aus steuerlichen Gesichtspunkten auf das Kind angelegt worden war. Das Gericht hat dem Vortrag der Mutter unwidersprochen geglaubt. Für mich nicht richtig, will damit nur sagen: es scheint alles Auslegungssache zu sein.
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Hallo Daniel, ich verstehe deine Bedenken gut. Ich kann hier nur von mir sprechen. Auch hier: die KM hat sich gesträubt, die Kinder immer mehr eingenommen, ich wollte kein Kind vor Gericht haben und habe ein vorbereitetes Umgangsverfahren nicht durchgezogen. Konsequenz war, dass ich meine Kinder jetzt seit mehr als 3 Jahren nicht gesehen habe, weil sie massivst von der KM manipuliert wurden. Soweit, dass sie den Kontakt zur gesamten restlichen Familie abgebrochen haben. Mit Sicherheit ein Extrem…
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Oha, das hört sich so an, als ob man für die 15/31 an die Mutter schon nach der höheren Altersstufe zahlen muss. Das habe ich bisher immer falsch gemacht. Es wurde sich aber nicht beschwert.
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Hallo Heinz. wie deine 580,- zu Stande kommen weiß ich leider nicht. Wenn du Stufe 3 wärst, dann würdest du 710,- minus 125,- = 585,- überweisen. Im Monat der Volljährigkeit wäre es dann so, dass Du 15/31 von 585,- = 283,06 an die Mutter überweist und 16/31 von 508,- (Stufe 3 Volljähriger minus 250,- Kindergeld) = 262,19 an den Sohnemann (sofern er noch keinen eigenen Hausstand hat). Sobald er sein Studium anfängt ist er nicht mehr bedürftig.
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Normalerweise heißt es, eine Willenserklärung gilt als zugestellt, wenn sie in den Einflussbereich des Empfängers gekommen ist. Das war in meinem Studium vor 25 Jahren der Fall, dass etwas in den Briefkasten geworfen wird, selbst wenn der Empfänger in Urlaub o.ä. ist. Ich könnte mir vorstellen, dass dies ebenso für die Abholkarte im Briefkasten gilt. Schwierig ist in solch einem Fall immer die Beweisführung, was denn in dem Brief gestanden hat. Ich habe aus diesem Grund schon Zustellungen per Ge…
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Ich hatte auch die Drohung der Teilungsversteigerung vor der Tür. Ich war sogar bei 2 Versteigerungen und habe mir das mal angesehen. Die erste hat tatsächlich über 3 Stunden gedauert, weil da in einer Familie ein Wettbieten zu Stande kam und hinten immer einer einen simplen Tausender mehr geboten hat als sein Bruder. Bei der zweiten Versteigerung gab es gar kein Gebot. Da wurde eine halbe Stunde gewartet. Es waren noch Jura Studenten zugegen und der Auktionator hat viel erklärt und sogar Fragen…
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Richtig: ich hatte das verwechselt mit meiner Situation: ich hatte Miete gezahlt und das Eigenheim (in dem vormals noch meine Ex wohnte) voll finanziert und war umgezogen. Deshalb hier die neue Rechnung, dass es trotzdem vorteilhafter ist, nämlich um den Anteil der Tilgung (und Achtung: Kredit über Wohnwert funktioniert im Unterhaltsrecht nicht). Der Mieter verdient meinetwegen vereinfacht 2.500,- und zahlt Kaltmiete 500,-: unterhaltsrechtliches Einkommen: 2.500,-; verfügbares Einkommen nach Woh…
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Der Wohneigentümer hat unterhaltsrechtlich, sofern er einen Realkredit aufnimmt immer Vorteile gegenüber dem Mieter. Mieter: muss Miete zahlen Eigentümer: muss zwar Hypothek bedienen, aber kann die Darlehensraten (auch die Tilgung) vom unterhaltsbestimmenden Einkommen abziehen. Wenn du also sagtst, ich tausche meine Mietzahlung in der Höhe eins zu eins gegen die Annuitäten, dann hast du dein unterhaltsrelevantes Einkommen eben um diese gekürzt (sofern sie den Wohnwert nicht übersteigen wohlgemer…