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Hallo hajo48, Deine Anwältin ist zweifelsfrei berechtigt, von Dir die Kosten ihrer Inanspruchnahme zu fordern. Sie kann zwar die Kosten ihrer Inanspruchnahme sowohl im eigenen Namen als auch in Deinem Namen festsetzen zu lassen. Deine Kostentragungsverpflichtung ergibt sich gegenüber Deiner Rechtsanwältin schon allein aus Deiner Vertragsstellung und der damit verbundenen Mandatsübertragung. Du kannst nicht erwarten, dass die Anwältin Dir das Kostenrisiko eines Prozesses abnimmt. Die Kostenentsch…
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Hallo sturkopp, im vorliegenden Falle geht es nicht um eine "gesteigerte" Erwerbsobliegenheit sondern um den Umfang der ganz normalen Erwerbsobliegenheit und die Maßstäbe hierfür setzen nicht etwa zahlungsunwillige Vazer bzw. Mütter, sonern diejenigen Eltern, die nach den Wertvorstellung der Allgemeinheit volltags arbeiten. MfG Prinzip
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Hallo an alle, Sturkopp entwickelt sich offenbar zum Alleinunterhalter, schafft es allerdings nicht, die ganz eindeutig herrschende Meinung aus den Angeln zu heben. Weitere Diskussionen sind nutzlos. Zum Abschluss von mir in dieser angelegenheit: Die Frage ist doch im vorliegenden Fall doch nicht, ob z.B. ein willkürlich vom Unterhaltsschuldner gewählter "freiwillig gezahlter" Unterhalt den Bedarf des Kindes decken kann sondern welches Einkommen für die Bedarfsbestimmung des Kindes in Ansatz zu …
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Hallo stuhrkopp, viel Spaß für den Fall, dass Du unterhaltspflichtig und in der gleichen Lage wie der Themenstarter bist und Du versuchst, Dich mit den gleichen "Argumenten" zu verteidigen suchst. Ein Verzicht - sei er ausdrücklich erklärt oder stillschweigend vereinbart - ist beim Minderjährigenunterhalt unzulässig. Es wäre ja noch schöner, wenn ein Unterhaltspflichtiger sich seiner vollständigen Unterhaltspflich entziehen könnte dadurch entziehen könnte,dass er die vollständige Zahlungsverpfli…
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Hallo, die Beantragung der Durchführung des Versorgungsausgleich hat das Ziel, dem Ausglichsberechtigten einen vollstreckbaren Titel über den Ausgleichsbetrag zu schaffen. Im Rahmen dieses verfahrens kann die Ausgleichberechtigte z.B. auch die Abtretung des Versorgungsbetrages des Verpflichteten gegenüber dessen Arbeitgeber beantragen. Nach Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung kann der Ausgleichsberechtigten dann direkte Zahlung durch den Träger der Altersversorgung beantragen. MfG Prinzi…
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Kosten für Ausflüge
PostHallo Joeco, aus dem gezahlten Unterhalt ist nach der Respr. grundsätzlich der gesamte Bedarf zu decken, es sei denn, es würde sich um zu deckenden Sonder- oder Mehrbedarf handeln.Das ist bei der von Dir geschilderten Sachlage aber nicht der Fall. Hinzu kommt, dass Du angesichts des Alters der Kinder einen weit über dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegenden Unterhalt zahlst und ich davon ausgehe, dass die Mutter der Kinder zusätzlich das anteilige Kindergeld erhält. Mit freundlichen Grüßen Pri…
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Hallo Kasseler, ich vermute, dass Du auf die Antwort in fernster Zukunft noch wrten wirst. ich habe erhebliche Zweifel an der Qualifikation Desjenigen, der eine solche Auskunft gibt. MfG Prinzip
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Hallo Clint, von der mir auch bekannten und von Dir zitierten Darlehensregelung des BGH halte ich aus folgenden Gründen wenig: Eine solche Darlehensregelung setzt die Zustimmung beider Beteiligter voraus. Der BGH setzt bei seiner entsprechenden Regelung das Vorliegen einer solchen Bereitschaft voraus.Bei der unterstellten Fallkonstellation ist aber eine Zustimmung der Schuldnerseite unwahrscheinlich, da eine Einigung - wie das bisherige Verhalten des Schuldners zeigt - nach menschlichem Ermessen…
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Hallo Clint, der Antrag auf Einstellung der Zwangsfollstreckung muss nicht gestellt werden, er ist jedoch dringendst anzuraten, um Nachteile zu vermeiden. MfG Prinzip
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Hallo Kuschelmuschel, zunächst einmal der Hinweis, dass nach der Rspr. des BGH Identität - dem Grunde nach - zwischen Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt besteht. Daraus folgt, dass - soweit ein inder Zeit der Minderjährigkeit des Kindes errichteter Titel, soweit er nicht ausdrücklich zeitlich begrenzt ist, auch in der Zeit nach Eintritt der Volljährigkeit fortgilt, wenn er nicht ausdrücklich abgeändert oder auf die rechte aus dem Titel verzichtet wird. Da Dein Mann die geforderten Auskünf…
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KU Studium Titel
PostHallo Jo1, Deine Fallschilderung gibt zu Mißverständnissen Anlass.Offenkundig hast nicht Du sondern Deine Tochter einen Titel, nämlich dass von Dir erwähnte Anerkenntnisurteil, in dem Du als Unterhaltsschuldner ausgewiesen bist. An dieses Urteil bist Du - soweit es rechtskräftig ist - zivilrechtlich gebunden, soweit nicht eine Abänderungsklage deinerseits erfogreich sein dürfte. Ich vermute einmal, dass das Jobcenter deshalb zu seiner Rechtsauffassung gelangt, weil es sich bei dem vorliegenden T…
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Hallo Susanne, ich weise auf folgende Gesichtspunkte hin: 1. Ein ZugewinnAusgleichsanspruch - welcher Partei auch immer - ist immer ein sogenannter Geldanspruch und richtet sich nicht auf eine Auseinandersetzung wegen etwaiger Miteigentumsansprüche. 2. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Miteigentumsanteile oder Gesellschaftsanteile an der Immobilie zwar als fiktiver Wertanteil beim Zugewinnausgleich in die Berechnung des Zugewinnanspruchs einer Partei in Ansatz gebracht werden müssen, dies aber …
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Hallo, mario ist im recht, wenn er darauf hinweis, dass es im vorliegenden Falle in erster Linie um die Auseinandersetzung zwischen zwei Miteigentümern an dem Hausgrundstück und nicht um den Zugewinn geht. Unter diesen Umständen stellt sich nach meiner Auffassung die Frage der Verjährungsfrist - im Zugewinnausgleich drei Jahre nach rechtskäftiger Scheidung - überhaupt nicht. Würde des dagegen um den Zugewinnausgleich gehen, wäre der Wert des Grundstücks eine Rechenposition bei der Ermittlung des…
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Hallo Clint, es ist auf Abgabe einer Willenerklärung durch die Gegenseite zu klagenI. Ich sehe nicht, was für Schwierigkeiten mit der der Klärung bzw. Formulirung des Klagantrages verbunden sein sollten, zumal auch in diesem Prozeß Anwaltszwang besteht. Wenn der tätige Anwalt dies nich schafft, hat er seinen Beruf verfehlt oder er sollte an den angebotenen Fortbindlungsveranstaltungen teilnehmen. MfG Prinzig
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Hallo Himbeertoni wenn wenn Sie die Anlage U nicht unterschreibt, muß sie auf Unterzeichnung verklagt werden. Zuständig für die Entscheidung in erster Instanz ist das Fasmiliengericht. Vor Einleitung des Verfahrens sollte außergerichtlich eine Freihaltungsverpflichtung unter gleichzeitiger Fristsetzung für den Fall der weiteren Verweigerung der Unterzeichnung der Anlage U hinsichtlich der beabsichtigen Klageinreichung abgegeben werden. Mit eintritt der Rechtskraft der Entscheidung gilt die Erklä…
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Hallo HT, leider kann ich deiner Auffassung,wonach der Vater der Kinder ohne weiteres zu 100 % für den Kindesunterhalt haftet,wenn die Mutter zwar über ein geringes,aber ünter dem Selbstbehalt liegendes, Einkommen verfügt, nicht einschränkungslos folgen. Bei dieser Konstellation besteht Veranlassung, in die Prüfung einzutreten, ob sie eventuell einen Anspruch auf Familienunterhalt gegen ihren jetzigen Ehemann hat, durch den ihr eigener Unterhaltsbedarf gedeckt werden kann. Wird der eigene Bedear…
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Trennungsunterhalt
PostHallo Mertes, Susanne hat in ihrem Beitrag recht, wenn sie auaführt, dass es sich bei Eurem Problem um ein - fast ausschließlich - mathematisches Problem handelt.Beide Methoden sind zulässig und führen zu dem gleichen Ergebnis.Allerding ist zu beachten, dass es sich z.B. bei einem etwaigen Wohnvorteil nicht um ein Erwerbseinkommen handelt und deshalb von dem bereinigten Gesamtnettoeinkommen - also Ererbseinkommen zuzüglich Wohnvorteil - der fiktive Wohnvorteil bei der Berechnung des Erwerbstätig…
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Unterhalt-Geschenk
Postxxxxxxx
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Hallo Tom1971, das Jugendamt kann den bestehenden Titel überhaupt nicht aufheben bzw. auf die Rechte aus dem Titel nicht verzichten, weil es lediglich beurkundend tätig geworden ist. Ich vermute, dass Deine Tochter auch heute noch minderjährig ist, ocer ? Wenn Deine Ex alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge ist, solltest Du sie schriftlich als gesetzliche Vertreterin der Tochter zum Verzicht auf die Rechte aus der Urkunde und zu deren Herausgabe an Dich auffordern. Sollte Sie dieser Aufforder…