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Hallo docortee, erstmal herzlich willkommen im Forum! Offenbar hast du ein gutes Verhältnis zu deinen Kindern und siehst sie auch häufig und lang genug, um es gut aufrecht erhalten zu können. Insofern glaube ich, dass du gelassen mit den Beobachtungen umgehen kannst, die dich offenbar besorgt machen. Wenn er den Kontakt zur Mutter wesentlich stärker zu halten scheint, dann kann das einfach daran liegen, dass er sich sich hier stärker in der Pflicht sieht, stärkeren Erwartungen seitens der Mutter…
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Hallo denisek, der größte Posten, der von der Gegenseite nicht anerkannt wird, ist die Altersvorsorge. Hast du den Betrag einfach pauschal angesetzt oder hast du die Aufwendungen nachgewiesen (z.B. private Rentenversicherung usw.). Wenn letzteres der Fall ist, dann muss die das auch angerechnet werden. Gruß Kurt
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Hallo Maestro, wie passt das denn zusammen: sich einerseits als geprügelten Hund und als hilfloses Opfer der Frauen und des Staates zu stilisieren und gleichzeitig als auf Krawall gebürsteter Revolutionär "gegen das Unrecht"? Nicht dass wir uns missverstehen: Niemand hier ist der Meinung, dass hierzulande alles in Butter ist beim Unterhalts- und Umgangsrecht. Sonst würden wir uns nicht schon seit vielen Jahren hier im Forum austauschen und gegenseitig helfen, Lösungen zu finden. Für diese Mischu…
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Hallo Maestro, das tut jetzt nichts zu deiner Sache, aber könntest du bitte diesen bescheuerten Avatar entfernen oder austauschen. Ich empfinde das nicht nur eine Beleidigung für Frauen, sondern noch mehr für Männer. Mag deine Ex noch so bescheuert agieren, deswegen bist du doch immer noch kein hilfloses Opfer, das sich wie ein Hund behandeln lässt, oder? Gruß Kurt
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Hallo mao71. erstmal herzlich willkommen hier im Forum. Das ist natürlich ganz schön viel auf einmal, was dir hier vor den Latz geknallt wird und dich begreiflicherweise schockiert und dir Angst macht. Und es steht dir eine schwierige Zeit bevor, was dir ja selbst sicher klar ist. Du wirst dich machtloser und schwächer fühlen als du es in Wirklichkeit bist. Das ist normal in dieser Situation. Aber mir scheint, dass du hier derjenige bist, der in der Lage ist, die Dinge klarer zu sehen und die Ko…
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Hallo IronZ, Quote from IronZ: “da gibt sie an den Lehrgang Familienrecht belegt zu haben. Jetzt weiss ich allerdings nicht warum sie ihn nicht führt. ” Ganz einfach: Weil sie ihn nicht hat. Die Belegung eines Lehrgangs macht sie nicht automatisch zu einer Fachanwältin. de.wikipedia.org/wiki/Fachanwalt_(Deutschland) Gruß Kurt
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Hallo Giraffe, meiner Meinung nach muss der unterhaltspflichtige Vater der 8-jährigen Tochter nachweisen, dass weitere Unterhaltspflichten bestehen, wenn er das bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs berücksichtigt haben will. Insofern würde ich ich an deiner Stelle einfach die Unterhaltsforderung so stellen, dass von einem Unterhaltsberechtigten ausgegangen wird. Dann kommt das schon von alleine. Weder die Ehefrau noch der Halbbruder sind dir gegenüber zu einer Auskunft verpflichtet. Einkom…
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Hallo Fraka70, Quote from Fraka70: “Mein Sohn teilte mir soeben mit, das keine Steuererklärung von 2015 vorgelegt werden kann, weil noch keine gemacht wurde ........ Kann das sein?? ” Klar kann das sein. Möglicherweise ist die Mutter nicht zur Abgabe einer solchen verpflichtet. Das wiederum aber spricht dafür, dass hier eine Erstattung zu erwarten wäre. Ich würde mich jedenfalls nicht mit diesem Hinweis des Sohnes abspeisen lassen. Dann soll sie halt die Erstattung von 2014 nachweisen. Falls sie…
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Hallo fras12, Quote from fras12: “Ein Jahr Au-Pair und sie hätte so den Abstand zum Lernen, dass es anschließend um so schwerer fällt, in den ernsthaften Studienalltag hinein zu finden. Eine Verlängerung der Regelstudiendauer wäre dann wahrscheinlich. ” Auf eine solche Aussage würde ich gar nichts geben, auch wenn sie von einer Lehrerin kommt. Ich halte sie sogar für einen ausgemachten Quatsch. Der Abstand von der Schule und vom Lernen kann sich auf das spätere Studieren so oder so oder eben so …
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Hallo Tatauman, du gehst von falschen Vorstellungen aus, was unser Rechtswesen anbelangt. Und du siehst auch einige andere Dinge falsch. Quote from Tatauman: “Mit Wiederheirat ohne Gütertrennung hat ein "Neu Ehemann" nicht nur den möglichen Unterhalt der Gattin sondern auch die Verpflichtungen der Gattin zu Ihren Kindern übernommen. ” Ersteres ja, zweites nein! Auch wenn der Neue deiner Ex Bill Gates hieße, er wäre nicht zum Unterhalt für euren Sohn verpflichtet. Warum auch? Quote from Tatauman:…
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Hallo Tatauman, es gibt sicherlich auch irgendwo Urteile zu Fällen, die dem deinen ähnlich sind. Aber eben nur ähnlich, Einzelfallentscheidungen halt, die für dich in deinem konkreten Einzelfall nur sehr begrenzten Nutzen haben. Und dein Anwalt hat schon recht damit, wenn er sagt, dass solche Fälle vor Gericht größtenteils auf Vergleiche hinauslaufen (wozu du ja nicht unbedingt bereit sein musst). Letztlich geht es bei dir ja hauptsächlich um die Frage, inwieweit das Einkommen deiner ExFrau zum …
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Hallo fras12, Quote from fras12: “mit dem Angebot des Vaters, ihr ein Taschengeld zu zahlen, wenn sie es auch von ihrer Mutter erhält... ” Die Bedingung finde ich nicht gut. Entweder du willst sie freiwillig unterstützen oder du lässt es und berufst dich auf die nicht vorhandene Unterhaltsberechtigung während des Au-Pair-Unterhalts. Was die Mutter in der Zeit macht, kann dir doch egal sein und sollte es auch. So manövrierst du deine Tochter in eine wirklich bescheuerte Situation: "Papa würde mir…
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Hallo fras12, Quote from fras12: “Die Au Pair - Zeit wäre aus meiner Sicht dann nicht zwingend mit dem geplanten Ausbildungsverlauf verbunden, also ohne Anspruch auf Unterhalt. ” Das sehe ich auch so. Nicht auszuschließen ist, dass sie damit dann den verlangten dreimonatigen Studienaufenthalt anerkannt bekommt. Aber eine Unterhaltsberechtigung kann ich da nicht erkennen. Gruß Kurt
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Hallo fras12, Wie die beiden Zufallsfunde aus Lüneburg bzw. Köln zeigen, gibt es da durchaus Unterschiede bei den Universitäten. Es könnte also schon sein, dass der Schüleraustausch irgendwo auch Anerkennung finden würde. Reiner Urlaub allerdings vermutlich nirgends. Gruß Kurt
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Hallo fras12, bei folgendem Urteil geht es zwar um die Kindergeldberechtigung beim Au-Pair, es dürfte aber für die Einschätzung deines Falls durchaus interessant sein: juris.bundesfinanzhof.de/cgi-b…richt=bfh&Art=en&nr=26119 Interessant auch in einem Merkblatt irgendeiner Universität: "Aufenthalte, die vor Studienbeginn stattgefunden haben, können in Ausnahmefällen anerkannt werden." leuphana.de/fileadmin/user_upl…umsbeginn_vor_WS11-12.pdf Lockerer auf Aufenthalte vor dem Studium sieht es die Kö…
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Hallo fras12, Quote from fras12: “ob sie unbedingt für 1 Jahr ins europäische Ausland muss, um die Sprache zu lernen. ” Soweit ich weiß, werden lediglich 3 Monate verlangt. Wobei es nicht auf das europäische Ausland beschränkt sein dürfte. Für ein Jahr Au-Pair bist du definitiv nicht unterhaltspflichtig. Wird ein Au-Pair-Aufenthalt vor dem Studium überhaupt als Auslandsaufenthalt im Sinne der Studienordnung anerkannt? Weiß da jemand Bescheid? Quote from fras12: “Ob ihr Frankreich-Besuch im letzt…
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Hallo Gabi, Quote from family2009: “Soll mein Mann es auf eine Klage ankommen lassen wegen 10 Monate FSJ? Kosten / Nutzen ?” So hab ich das gar nicht gemeint. Ich fand nur auffällig, dass keine Forderungen kamen und vermute, dass ihnen vom Anwalt klar gemacht wurde, dass das Ganze nach hinten losgehen könnte. Gruß Kurt
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Hallo, habe jetzt das Urteil (sentenza 18799/2016) ausfindig gemacht. Kann leider zu wenig Italienisch, um es zu rreferieren: west-info.eu/it/punizione-esem…-sentenza-n-18799-2016-2/ Gruß Kurt