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  • Hallo Dubarry, rein rechtlich ist es so, dass dein Mann nur dann zum Unterhalt verpflichtet ist, solange sich der Stiefsohn in der Erstausbildung befindet. Sobald er das Studium abgebrochen hat und sich nicht mehr in der Ausbildung befindet, entfällt auch der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, und der Sohn ist durch AlG-II abgesichert. Er bricht das Studium sehr spät ab, was z.B. zur Folge hat, dass für ein erneutes Studium die finanziellen Belastungen steigen (kein BAföG-Anspruch mehr, keine ko…

  • Hallo Tanja, hallo zusammen. ich hatte den Eindruck, dass man Dubarry ein Stück weit angreift, nicht deinetwegen. Unabhängig davon ist es, wie an meiner Frau zu sehen ist, nicht einfach, von außen zu beurteilen, auf welche Art und Weise und wie stark die Erkrankung Depression Einfluss auf das Leben des Betroffenen nimmt. Die meisten denken bei Depression erfahrungsgemäß an Menschen, die antriebslos und niedergeschlagen sind. In der Klinik war dies bei den meisten Mitpatienten meiner Frau auch so…

  • Hallo Dubarry, ich kann eure Emotionen nachvollziehen. Natürlich sollte das Wohlergehen des Kindes wichtiger sein als das Finanzielle, aber ich denke, ehe man jemandem Vorwürfe macht (hier zum Teil euch, wie ich das glaube herausgelesen zu haben), müsste man die Vorgeschichte kennen. Und das tun wir nicht. Depression ist auch nicht gleich Depression. Meine Frau leidet seit vielen Jahren immer wieder unter z.T. schweren depressiven Schüben, konnte und kann ihren Alltag aber immer bewältigen und i…

  • Hallo Michisuv, was deine Tochter betrifft, so hat sie ihre Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen. Damit hast du deine Unterhaltsverpflichtung erfüllt. Etwas anderes gilt nur, wenn das z.B. von vornherein so abgesprochen war und du dich ausdrücklich einverstanden erklärt hast, oder aber wenn zwingende sachliche Gründe vorliegen, die ein Ausüben des ersten Berufs unmöglich machen, z.B. Mehlstauballergie/Bäcker. Da das Risiko groß ist, dass die Privatschule einfach nicht bezahlt wird, um dich a…

  • Kindesunterhalt berechnen

    Hochtief - - Unterhalt

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    Hallo michimich, die 5% (vom Netto) berufsbedingter Kosten werden in der Regel pauschal anerkannt. Übersteigen sie diese 5 % nachweislich und es gibt auch keine Möglichkeit, diese Kosten sinnvoll zu reduzieren, kann auch der volle Betrag anerkannt werden. Bei der Altersvorsorge gilt die Obergrenze von 4 % vom Brutto; allerdings kann man nur das geltend machen, was man auch konkret in die Vorsorge investiert (keine Pauschale). Wie schon geschrieben wurde, zählt hierzu auch die Tilgung des Hausdar…

  • Heirat - was ändert sich?

    Hochtief - - Unterhalt

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    Hallo fras, hallo edy, ich kann nur sagen, was mir mein RA gesagt hat: Lebt ein volljähriges Kind in einer eigenen Wohnung, hat es eine eigene "Lebensstellung", das heißt, sein Bedarf orientiert sich nicht mehr am Einkommen der Eltern, sondern wird pauschal, für alle gleich, beziffert. Dieser pauschale Bedarf reduziert sich durch das Kindergeld und evtl. durch BAföG. Kann nur ein Elternteil Unterhalt zahlen und ist sein Einkommen hoch genug, bedeutet das unter Umständen, den kompletten Restbetra…

  • Heirat - was ändert sich?

    Hochtief - - Unterhalt

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    Hallo fras, da deine Tochter in einer eigenen Wohnung lebt, interressiert laut unserem RA die DDT nicht mehr. Studenten mit eigenem Hausstand haben einen pauschalen Anspruch, von dem das Kindergeld und BAföG-Leistungen abzuziehen sind. Der Restbedarf ist von den beiden Elternteilen anteilig nach Einkommen zu zahlen oder eben auch von einem allein, falls nur er leistungsfähig ist. Der Selbstbehalt ist einzuhalten, vorrangig Berechtigte auch vorrangig zu berücksichtigen. Wenn dann der Bedarf nicht…

  • Beihilfe zum Betrug?

    Hochtief - - Unterhalt

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    Hallo zusammen, ich wollte mal einen Zwischenstand durchgeben: Ich hatte über meinen RA mitteilen lassen, dass ich bereit wäre, die gewünschte Vergleichssumme zu zahlen, sobald meine Tochter nachweislich ihre Ausbildung fortfährt und sich nicht mehr im AlG-II-Bezug befindet. Ich ging davon aus, dass das eigentlich unproblematisch sein dürfte, da sie ja plante, entweder weiter zu studieren oder die kostenpflichtige Ausbildung, für die sie schon den Vertrag unterschrieben hatte, anzufangen. Das wa…

  • Hallo Apfelsaft, google mal die beiden Begriffe "Familienunterhalt" und "Hausmannrechtsprechung". Dann wirst du mit Sicherheit fündig. Direkt verlinken dürfen wir hier nur begrenzt. Ansonsten bitte neues Thema eröffnen, da es hier um Jakis konkretes Anliegen geht. Gruß, HT

  • Hallo Jaki, laut unserem Anwalt würde die Berechnung so lauten: Dein bereinigtes Netto = 1950 €, bereinigt um die eheprägenden 330 € Kindesunterhalt, macht 1620 €. Der Familienunterhalt nach dem Halbteilungsgrundsatz wäre dann 1620 € + 650 € = 2270 €, macht 1135 € für jeden, also 485 € für die Frau, die gegenüber dem ab 21 definitiv nicht mehr privilegierten Volljährigen vorrangig ist. Dann bliebe für ihn 1950 € - 485 € = 65 € übrig, und du wärst beim Selbstbehalt von 1400 €. Da der nicht mehr p…

  • Hallo Jaki und alle Interessierten, mir wurde deine Frage von unserem Anwalt mal so erklärt: Man bereinigt zunächst ganz "normal" mein Einkommen, von dem man dann das relevante Netto für die Kinder und daraus abgeleitet deren (theoretischer) Anspruch nach DDT ablesen kann. Was den Anspruch der Ehefrau im Rahmen des Familienunterhalts betrifft, so wird mein bereinigtes Netto nochmals um den eheprägenden Unterhalt (= zuletzt gezahlter Kindesunterhalt) bereinigt und dann nach dem Halbteilungsgrunds…

  • Rundum Betreuungsunterhalt

    Hochtief - - Unterhalt

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    Hallo Staedtler, meines Wissens nach besteht für die Mutter keine Erwerbsobliegenheit, solange das Kind unter 3 ist. Arbeitet sie dennoch, ist dies "überobligatorisch" und wird daher häufig nur teilweise angerechnet. Allerdings ist die Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch ja nicht nur die Tatsache der Kinderbetreuung, sondern auch die Bedürftigkeit, die je nach Ausmaß der Berufstätigkeit/des Einkommens nicht oder nicht vollumfänglich gegeben sein kann, sodass es auch auf den Einzelfall ankom…

  • Hallo Juppidu, klar kann man sagen, dass man sich wegen 10 € nicht herumstreitet. Aber man streitet sich offenbar sowieso, es ist ein Anwalt eingeschaltet. Meiner Erfahrung nach ist mit dem Einschalten eines Anwalts der Weg der gütlichen ("fairen"?) Einigung nicht mehr möglich. Sind Begehrlichkeiten einmal geweckt, und hat man einmal "nachgegeben", besteht die Gefahr, dass man es immer wieder versucht. Aus meiner Leidensgeschichte habe ich das Fazit gezogen: Wehret den Anfängen .... Ansonsten ha…

  • Hallo, es wurde zwar schon alles Wesentliche gesagt, aber ich möchte dir aus eigener Erfahrung als entsorgter, lange nur zum Zahlesel degradierter Vater Mut machen und kann dir nur raten, trotz aller finanzieller Schwierigkeiten a) nicht aufzugeben und b) in einen guten Fachanwalt für Familienrecht zu investieren. Dieses Geld zahlt sich mittel- und langfristig aus, denn Wissen ist Macht. Und allein das Gefühl, sich zu wehren und sich nicht mehr alles gefallen zu lassen, ist Gold wert. Ich sollte…

  • PS Mehrbedarf wird nicht 50:50, sondern anteilig nach Einkommen gezahlt.

  • Hallo Juppidu, Busticket und Sportverein sind mit dem laufenden Unterhalt nach DDT abgedeckt. Mehrbedarf könnte es beim Sport z B. sein, wenn der Bedarf ungewöhnlich hoch ist, z.B. Trainerstunden im Tennis. Diese müssten dann aber sachlich begründet sein (Ausnahmetalent) oder einvernehmlich beschlossen. Bei 10 € im Monat finde ich die Forderung aber fast schon lächerlich. Warum regelt sie das über einen Anwalt? Das Jugendamt berechnet kostenlos. Gruß, HT

  • Hallo Rony, ich habe mich auch über viel Inkompetenz und Dreistigkeit des Jugendamts aufregen müssen, würde aber dennoch dafür plädieren, die Kirche erst mal im Dorf zu lassen. Weder "unser" Jugendamt noch irgendein Fachanwalt hat in unserem Fall je die Gleichbehandlung der Kinder in Frage gestellt. Das wäre ja sogar ein Verstoß gegen das Grundgesetz! Und sobald ich mit Argumenten kam, Paragraphen und/oder Auszügen aus Urteilen, war das JA auch stets gesprächsbereit. Wichtig ist, dass man sich k…

  • Hallo Rony, alle deine Kinder sind bezüglich des Unterhalts dir gegenüber gleichberechtigt. Dein Kind aus zweiter Ehe einfach nicht mehr zu berücksichtigen, geht nicht! Es ist auch Steuerklasse IV zu akzeptieren, wenn deine neue Frau erwerbstätig ist, und es erleichtert sogar die Berechnung des Anteils an der Steuerrückerstattung, der allein dir zuzurechnen ist und damit dein bereinigtes Netto erhöht. Deine Frau muss sich, wenn sie erwerbstätig ist, nicht "gefallen" lassen, dass ihr der Spitting…

  • Bereinigtes einkommen berechnen

    Hochtief - - Unterhalt

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    Hallo NRW, ich gebe dir insofern Recht, als das deutsche Familienrecht sehr mütterfreundlich (mütterlastig) ist und so manches im Argen liegt! Fakt ist aber, dass die Kindsmutter erst dann barunterhaltspflichtig wird, wenn die Kinder volljährig sind. Selbst, wenn sie bis jetzt gearbeitet hätte, hätte dich das bis jetzt nicht entlastet. Ob man, sobald der Sohn 18 wird, auf ihre Erwerbspflicht pochen kann, wird auch davon abhängen, inwiefern sie überhaupt vermittelbar ist und ob du allein weiterhi…

  • Bereinigtes einkommen berechnen

    Hochtief - - Unterhalt

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    Hallo, diese Auskunft der Familienkasse(?) ist schlichtweg Humbug. Alle (!) minderjährigen Kinder sowie deren gleichgestellte privilegierte Volljährige stehen gleichberechtigt im ersten Rang. Reicht das Geld nicht für alle, muss eben der Betrag, der über dem Selbstbehalt liegt und zur Verteilung zur Verfügung steht, entsprechend aufgeteilt werden. Auch in intakten Familien müssen alle den Gürtel enger schnallen, wenn weitere Mitglieder hinzukommen. ... Was allerdings richtig ist, ist, dass es se…