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Hallo susanne, vielen Dank für die Beispiele. Das wäre dann so ,dass die Mutter den Überschuß der ihr abgezogen würde ,vom Kind verlangen müßte. Und zusätzlich die Lebenshaltungskosten. Also je mehr Unterhalt mein Mann zahlt , umso schwerer wäre es für sie ,falls die Tochter sich querstellt an das Geld zu kommen. Richtig? Gruß Rehlein
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Quote: “Original von Susanne Im Falle eines Überschusses (davon ist auszugehen), wird das Einkommen der Tochter nicht auf den Bedarf der Mutter angerechnet. Lediglich das Kindergeld kann in diesem Fall ganz oder teilweise auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden. Hallo Susanne, nur zum besseren Verständnis. Die Exfrau bekäm dann nur noch ihren Satz und ihren eigenen Miet_und Heizkostenanteil. Für das Kind nichts mehr. Dann wär der Unterhalt sozusagen der Anteil vom Kind für Miete usw. Steht …
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Hallo Susanne , danke für die Information . Würde die Arge denn auf einen neu berechneten Titel bestehen? Oder gibt sie sich mit einer geänderten Unterhaltserklärung einverstanden? Kann ja sein , dass die Exfrau so etwas garnicht unterschreiben darf,dass die vollstreckbare Summe um das anrechnenbare Einkommen gemindert wird. Gruß Rehlein
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Hallo kurtkurt, erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort mit dem Behalten von Lehrgeld meinte ich wieviel die Arge anrechnet vom Einkommen der Tochter . Ja wir dachten, dass es einfacher ist, weil sich ja im 2. und im 3. Lehrjahr auch wieder der Unterhalt ändert und mein Mann dann ja jedes Mal alles wieder neu berechnen lassen muß. Jedesmal einen neuen Titel erstellen lassen muß. Das war der Grundgedanke. Gruß Rehlein
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Hallo Zusammen , hätte jemand vielleicht eine Vorlage wie man es formuliert , dass die Kindesmutter die vollstreckbare Summe aus dem Utitel mindert um den Betrag ,der bei dem Kind als anrechnbares Einkommen anzurechnen ist. Jetztiger Titel 398 ,-. Ab 15. 08.2011 beginnt die Tochter eine Ausbildung. Ausbildungsvergütung 460,- brutto lt-Gehaltsrechner 400,- netto. Abzgl. 90 € Ausbildungspauschale macht 310,- : 2 =155€ Wären 398 - 155 =243 Zahlbetrag. Wenn die Kindesmutter so eine Erklärung untersc…
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Hallo alle zusammen, bei uns ist jetzt erst mal alles geklärt. Die Tilgung des Hauses zählt zur sek.Altersvorsorge. Geld geht weiterhin auf Konto der Mutter,da Tochter es so wünscht. Ab Januar geht es eine Stufe höher,da es dann nur noch 2 Berechtigte sind. Alles in allem war der MA des JA sehr umgänglich. Die Titel ,die mein Mann noch erstellen lassen muß, basieren auf der Grundlage dass die Kinder sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung oder Studium befinden und KEIN eigenes Einkommen …
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RE: Kindes-Unterhalt
Rehlein1965 - - Unterhalt
PostJa Michel weißt du, dass mit es sind beide barunterhaltspflichtig ist so eine Sache. Die Ex meines Mannes hat seit er sich von ihr von ihr 2002 getrennt hat nicht mehr richtig gearbeitet. Hat bis dahin ca. 15 Arbeitsstellen gehabt. Immer wieder krank mit "ich hab Rücken". Hat dem Ma vom JA nun gesagt sie würde sich ja um Arbeit bemühen aber es bis jetzt noch nicht geklappt. Und schon ist sie raus. Bekommt jetzt Hartz 4. Bleibt mein Mann allein unterhaltspflichtig. Von wegen erhöhte Erwerbsoblieg…
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RE: Kindes-Unterhalt
Rehlein1965 - - Unterhalt
PostHallo Michl, ich glaub da hast du was falsch verstanden. Der Sohn geht ja noch zur Schule,also ist er priviliegiert. Der Vater kann den Unterhalt für die minderjährigen nicht von seinem Einkommen abziehen. Erst bei der Quotelung.Und der Selbstbehalt liegt wohl bei 900€. Wir sind gerade ganz aktuell mit JA wegen Volljährigenunterhalt beschäftigt. Am Dienstag sehen wir die Berechnung des MA. Ex meines Mannes ist nicht leistungsfähig. Gruß Rehlein
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Hallo, hab heut noch nal mit Ma vom JA telef. Herabstufung findet noch statt,da es ja im Moment noch 3 Berechtigte sind. Nur mit der Tilgung tut er sich schwer. Er ist noch auf der Suche ob es so rechtens ist als sekundäre Altersvorsorge. Die Tilgung läge bei 11,00 € im Monat. Lebensvers.69,00€ wären also fast4%vom Brutto. Mal schaun wie weitergeht.... Gruß Rehlein
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Hallo zusammen, waren heut beim JA. Also der vollj.Unterhalt ist ab dem 01.05.10 zu zahlen, auch wenn sie erst am 31.05.10 vollj.wird. Zu der Tilgung vom Haus meinte er,dass die nicht zur Altersvorsorge abzugsfähig sei.Weil es Vermögensbildung wäre. Mit unserer gemeinsamen Steuererklärung würde er schon eineLösung finden. Der neue Titel würde auf der Geschäftsgrundlage erstellt,dass Unterhalt so lang gezahlt wird ,wie sie die schule besucht oder studiert.und kein eigenes Einkommen hat. Sobald si…
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Hallo zusammen, den Brief haben wir in etwas abgeänderter Fasung per Einschreiben mit Rückschein an dieTochter geschickt.Brief wurde von der Mutter angenommen. Mein Mann hatte seiner Tochter in dem Brief vorgeschlagen ihr weiterhin 106,5% zu zahlen, allerdings für die 4. Alterstufe.Völlig unkompliziert. MIT IHRER mUTTER MÜSSE SIE SICH DANN IRGENDWIE EINIGEN IN WELCHER fORM SIE IHR uNTERHALT LEISTET. . Heute kamen gleich 2 Briefe.Einmal per Einschreiben vom jobcenter, dort stand dass mein Mann de…
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Hallo Mietzi, als ich im Januar beim FA war wegen Steuererklärung,hatte das Steuerprogramm automatisch als KG bei meinem Mann 1034,00 eingerechnet. Der FA Beamte hat bei der Durchsicht der Unterlagen den Betrag auf 984,00 korrigiert. =). Denn wir hatten den Bonus letztes Jahr beim Unterhalt auch nicht einbehalten. Grß Rehlein
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Hallo zusammen. Wäre das ok wenn der Brief so aussieht? Hallo XXX , da Du am 31.05.2010 Geburtstag hast und volljährig wirst und somit Anspruch darauf hast,dass Du den Unterhalt auf ein konto deiner Wahl bekommst ( §1603 Abs.2 S.2 BGB ) ,möchte ich Dich bitten,mir bis zum 30.04.2010 in schriftlicher Form,die Bankverbinbdung mitzuteilen,auf der ich ab dem 01.06.2010 den Unterhalt überweisen kann. Da ab dem 18. Lebensjahr beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind . möchte ich Dir vorschlagen,u…
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Hallo zusammen. Wäre das ok wenn der Brief so aussieht? Hallo XXX , da Du am 31.05.2010 Geburtstag hast und volljährig wirst und somit Anspruch darauf hast,dass Du den Unterhalt auf ein konto deiner Wahl bekommst ( §1603 Abs.2 S.2 BGB ) ,möchte ich Dich bitten,mir bis zum 30.04.2010 in schriftlicher Form,die Bankverbinbdung mitzuteilen,auf der ich ab dem 01.06.2010 den Unterhalt überweisen kann.
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Hallo Sukram leider ist der Beitrag jetzt hier als Thread erschienen. Hatte ihn in den Thread von frankruhrgebiet als Link gesetzt wegen der sekundären Altersvorsorge. Damals wurden nur die Zinsen und nicht die Tilgung des Hauses anerkannt. Das scheint heute wohl anders zu sein. Hoffe ich zumindest. Gruß Rehlein