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  • Moin, die Zulagen und Zinsen stehen doch in der Ansparphase gar nicht zur Verfügung. Damit sollten Sie, so glaube ich, auch nicht als Einkommen gelten. Gruß, fras12

  • Kindergeld auf anderen Elternteil

    fras12 - - Unterhalt

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    Hallo Tanja, da mir diese Diskussion (nicht nur dieser Faden) eh zu lang ist, lese ich nur wenig mit. Darum schrieb ich auch, ohne Detailkenntnisse. Ich meinte, es geht nur um den Sohn. Gruß, fras12

  • Kindergeld auf anderen Elternteil

    fras12 - - Unterhalt

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    Quote from Bigpuster: “... Damit behält sie auch den Familienzuschlag in Höhe von 400 netto für ein Kind, das seit 6 Monaten nicht mehr bei ihr gemeldet ist . ... ” Moin, ohne jetzt die genauen Rahmenbedingen zu kennen. Familienzuschlag für die unverheiratete ExFrau mit 1 Kind sind zB. in Baden-Würtemberg 138,- EUR Familienzuschlag 1. Kind zzgl. 50,- EUR Erhöhungsbetrag 1. Kind und das sind die Brutto-Beträge. Nachzulesen hier: oeffentlicher-dienst.info/c/t/…&zulage=&stkl=4&r=0&zkf=0 Gruß, fras1…

  • Heirat - was ändert sich?

    fras12 - - Unterhalt

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    Hallo *, gestern war ich bei meinem Anwalt. Er hatte um den Termin gebeten, nachdem das 3. BAföG-Amt (Bremen) weiter auf seiner Forderung bestehen bleibt, die Vorausleistung für das 3. Studium zu erstatten. Das Amt argumentiert, dass das Bachelorstudium ohne zeitliche Verzögerung abgeschlossen sei. Offenbar hat man in Bremen nur die aus den anderen Studiengängen anzurechnenden Studienabschnitte meiner Tochter gesehen. Der Anwalt wollte mich also überzeugen, die Forderung anzuerkennen und zu beza…

  • Moin Theo, ich fürchte nein. Ab 18 ist das Kind dein Ansprechpartner, nicht mehr die Mutter. Du könntest dich also kaum darauf verlassen, dass die Absprache mi der Mutter Bestand hat, wenn später das Kind etwas Anderes von dir fordert. Gruß, Frank

  • Moin, für mich stellt sich die Frage, ob das bereinigte Einkommen richtig berechnet wurde. Wenn ich lese, dass der JA-Vordruck nur explizit nach Lebensversicherungen fragt, könnte die bedeuten, dass du andere, tatsächlich als Vorsorge geleistete Zahlungen für die Altersvorsorge nicht angegeben hast. Also zB. ein monatlicher Sparplan in ein Investmentdepot, die Riesterrente oa. Sparpläne fürs Alter. Diese reduzieren genause das bereinigte Einkommen, wie die nachgefragte Lebensversicherung. Es kom…

  • Moin, ich habe hier im Forum mal gelesen, dass du nur einmal eine Überbrückungszeit Unterhalt zahlen musst. Entweder beim Übergang Schule zu Ausbildung/Studium ODER zum Ende der Ausbildung. Gruss, fras12

  • Heirat - was ändert sich?

    fras12 - - Unterhalt

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    Moin, in meiner Sache - die beiden BAföG-Ämter - geht es mal wieder nicht voran. Wir warten seit Mai bzw. August auf Nachweise und Belege welche die Forderungen der Ämter begründen sollen, sowie ein fachärztliches Attest. Und das wird wohl wieder Monate dauern... Aber mein Kind hat mir gestern mitgeteilt, dass sie zum Monatsende bei der letzten Uni exmatrikuliert wird. Die Bachelor-Arbeit wurde abgegeben, Exmatrikulationsbescheinigung habe ich, das Zeugnis folgt, wenn die Arbeit bewertet wurde. …

  • Moin, ich habe zu dem Thema nur im Kopf, dass Elternunterhalt erst ab einem zu versteuerndem Einkommen von 100k greift. Gruß, fras12

  • Hallo Tanja, da habe ich wohl im Büro zuschnell getippt, und lag nicht ganz richtig. Schön, dass du mich so gut verbessert hast. Ich hoffe der TO macht was draus! ruß, fras12

  • Moin, Maranello, für mich ist da kein Unterschied, egal für welchen Bereich die Formulare sind, und egal ob selbst kopiert u. gedruckt, oder Formblatt. Auch zum Haus kannst du deine Angaben vollständig, aber in einer eigenen Übersicht (ohne Formular) übermitteln. Das Jugendamt erhebt sonst Daten von dir, welche sie gegen dich verwenden/ verarbeiten. Formulare sind lediglich für die Datenerhebung da, sollen dem Amt die Arbeit erleichtern. Mehr nicht. Solltest du explizit nach Einkünften einer Par…

  • Moin, wenn du das Formular verwendest, sollte die Frage nach der Partnerin beantwortet sein. Eine eigene Aufstellung zum Einkommen und den abzusetzenden Kosten umgeht diese Frage, ohne dass du falsche Angaben machst. Das Formular dient dem Jugendamt nur dazu, einfach die Daten zu erheben, die sie gern hätten. Es hilft dir nicht, nur der Kindesmutter. Und es ist nicht vorgeschrieben, die Formulare des Jugendamtes zu nutzen. Eine eigene, vollständige Auskunft zu deinen eigenen Einkünften reicht vo…

  • Moin, wie Kakadu59 schreibt, sollte auch die zweite Seite der Medaille überprüft werden. Ich könnte mir vorstellen, dass du auch etwas Altersvorsorge betreibst, indem du zB. Rücklagen für das Haus bildest (Bausparvertrag / Wertpapiersparplan...). Das kannst du dann von deinem Einkommen abziehen (bis 4% in der Regel, siehe Leitlinien). Gruß, fras12

  • Moin, ich kann hier gerade nicht auf alle Aspekte eingehen. Ein Aspekt zur Ausbildung Erzieher mit vorherigem 2-jährigen Schulbesuch: In der Regel wird mit einer 2-jährigen schulischen Ausbildung zum Sozialassistenten begonnen, dem schließt sich dann eine 3-jährige schulische Ausbildung zum Erzieher an. Die Ausbildungen werden hier (Land Brandenburg) vom Oberstufenzentrum (OSZ) angeboten und sind als schulische Ausbildung BAföG-berechtigt. BAföG, auch Schüler-BAföG ist vorrangig. Ich meine, du s…

  • Hallo, die 21jähr. hat mit Bezug von Bürgelgeld bessere Chancen, also ohne regelmäßige Leistungen/ Einkommen. Mehr aber auch nicht. Ich denke, ihr solltet mehr über die Gründe für den "plötzlichen" Wohnungsverlust nachdenken. Und sicher auch über die Gründe, die zu einem (notwendigen) Umgangsbeschluss am Familiengericht geführt haben. Da liegen die eigentlichen Baustellen. Sollte sie sich im Jobcenter melden, beginnt auch die Beratung und Vermittlung in Richtung Arbeit bzw. Ausbildung. Gruß, fra…

  • Hallo, die Fahrkosten zum geregelten Umgang mit dem Kind stehen ihr zu, wenn sie diese nicht selbst tragen kann. Hierzu ist Anlage BB zum Antrag Bürgergeld zu nutzen. Außerdem wird sie eine schriftliche Mitteilung mit Bestätigung des Kindesvaters / Unterschrift abgeben müssen, wann sie diesen regelmäßigen Umgang pflegt. Härtefallregelung - du meinst die Zustimmung zum Umzug für unter 25jährige? Da bedarf es einer ausführlichen Begründung und in der Regel einer Stellungnahme des Jugendamtes. Alle…

  • Hallo Tanja, das weiß ich tatsächlich nicht, da diese Fälle nicht bei mir betreut werden. Das entzieht sich meiner Kenntnis Gruß, fras12.

  • Hallo Tanja, du meinst Grundsicherung für Schwerbehinderte nach dem SGB XII, also wenn das 21 jähr. Kind voll erwerbsgemindert ist und keinen Rentenanspruch hat. Die Berechnungsgrundsätze und die Höhe des Leistungsanspruches berechnet sich in der Grundsicherung nach dem SGB XII nach meiner Kenntnis in gleicher Weise. Gruß, fras12

  • Moin Bullseye, ich versuche mich einmal an einer überschlägigen Berechnung: Einkommen Mutter 2600,- - 430,- Freibetrag Einkommen (die ersten 100,- sind frei; 180,- frei (20% von 900 / bis 1000,-); 150,- frei (10% über 1000,- / bis 1500,-). Der Freibetrag wird aber vom Bruttoeinkommen berechnet, ich musste hier das Nettoeinkommen nehmen. (mein Betrag stimmt also nicht ganz!) - siehe Seite 59 aktuelles Merkblatt Bürgergeld, Stand Jan.2023 +402,- Anspruch 21jähr. +402,- Anspruch 19jähr. -250,- Kind…

  • Moin Bullseye, wenn das Kind (21) weder Ausbildung noch Studium absolviert, ist niemand unterhaltsverpflichtet. Wo stehst du in der Familiengemeinschaft, oder besser: für wen fragst du? Die Mutter bildet mit der 21j. Tochter eine Bedarfsgemeinschaft, da diese im Haushalt eines Elternteiles lebt und noch nicht 25 Jahre alt ist. Gruß, fras12