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Hallo Florett, Dein Kind ist inzwischen seit fast einem 3/4 Jahr volljährig und Du hast noch immer den unbefristeten Titel an der Backe und bedienst den? Wann kommst Du denn, nach diesem und diesem Beitrag mal auf die Idee, eine Stufe höher zu schalten und einen RA mit der Vertretung Deiner Interessen zu betreuen? Töchterlein will scheinbar nicht und Du lässt Dich brav an der langen Leine durch die Manege treiben... Dann muss jemand anders mal der jungen Dame den Ernst des Lebens erklären...oder…
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Hallo Fras, ich versteh Dich. Für Bigpuster geht es auch tatsächlich nur um die geringeren Beträge fürs 1. Kind. Weil der älteste Sohn nunmal als 1. zählt. Geht nach der Reihenfolge der Geburt. Beim Kindergeld ist es inzwischen egal, nicht aber beim Familienzuschlag. Für die KM fallen aber tatsächlich höhere Beträge weg, weil der Erstgeborene nun - bei richtiger Entscheidung - bei Bigpuster berücksichtigt wird und der KM nur noch Familienzuschläge für 2+2 zustehen. Wenn die Eltern sich "vertrüge…
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Hallo Fras, Bigpuster hat 5 Kinder. Ab dem 3. Kind werden inzwischen in vielen Bundesländern auch von den Landesbehörden wegen der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung deutlich höhere Beträge gezahlt. Brutto um die 800 in Berlin...Da können dann Netto schon noch "nur" knapp über 400 bleiben. Das ist hier aber in meinen Augen auch nicht das Problem. Das Problem liegt meiner Ansicht nach darin, dass der TO aus der missverständlich Kommunikation zwischen seinem Sohn und der KM falsche Schlüsse zieht.…
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Hallo Bigpuster, Du musst wohl oder übel auf den Bescheid warten. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass ein Fax bessere Chancen hat, da nachweisbar ist, dass man etwas abgeschickt hat. Ich würde hier überhaupt nicht mit der KM (erst recht nicht über den Sohn als Boten) kommunizieren. Ansprechpartner ist und bleibt die Familienkasse. Ich habe keine Ahnung, was Du ständig veranstaltest, dass die Kindergeldstelle sich angeblich nicht gesetzeskonform verhalten will. Nochmal: Ummeldebestätigung …
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Nabend, Ich verstehe nicht. Dein Sohn wohnt doch bei Dir? Füg die Ummeldungsbescheinigung dem Schreiben an die Kindergeldstelle bei und weise darauf hin, dass Du seit xx.xx.2023 der vorrangig Berechtigte nach 64(2) S1 EstG bist. Da hat eine Weiterleitung des Kindergeldes gar keine Rolle zu spielen. Die Kindergeldstelle muss ab Ummeldung zu Dir die alte Kindergeldfestsetzung aufheben und eine neue, mit Dir als Berechtigten, erlassen. Gruß Tanja P.S. Solange Du nicht der (vorrangig) Berechtigte bi…
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Quote from Markus.127: “Nun habe ich folgendes Urteil gefunden. Die Angaben zu Datum und Urteil scheinen aber fehlerhaft, das Aktenzeichen führt zu einem anderen Fall, das Datum lieferte auch keine Lösung. Quelle ist Google Bard, der wiederum keine Quelle benennen kann außer dem Aktenzeichen. Nun frage ich mich, ob der Fall komplett erfunden ist. ... Ich vermute inzwischen, das Urteil selbst ist erfunden. Ist eine solche rechtliche Auslegung dennoch möglich? ” Hallo und herzlich willkommen im Fo…
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Hallo Theo, nein. Die Übernahme des Hauses fällt da nicht rein. Die Schulden für das Haus hängen unmittelbar mit dem zuzurechnenden Wohnwert zusammen (in etwa vergleichbar wie mit "Werbungskosten" im Steuerrecht - ohne diese Investition entstünden keine "Einkünfte"...) Selbst wenn das Haus erst nach Trennung angeschafft werden würde. Wird allerdings kein Wohnwert angegeben, sind auch Zins und Tilgung nicht gegenrechnungsfähig. Die Höhe von Zins und Tilgung muss die KM Dir, bzw. ab Volljährigkeit…
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Hallo Theo, Nein. Punkt 2 ist nicht richtig. Inzwischen darf auch die Tilgung abgezogen werden. Gruß Tanja
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Quote from sigi: “Bei vorhergehendem Beschluss (früher Urteil) über den Unterhaltsanspruch ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Vorverfahren abzustellen, bei gerichtlichen Vergleichen ist der Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses maßgebend. ” Hi sigi, selbst über das Zitierte gibt es abweichende Auffassung im Schrifttum (Kommentar). Mir ist letztens die Ansicht untergekommen, dass der obigen Meinung nicht gefolgt werden könne da Unterhaltspflichtige oftmals ihre Einkommensve…
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Nabend , die Sperrfrist des 1605 II BGB beginnt nicht unbedingt nach Titelerrichtung zu laufen. Nur, wenn der Titel selbst Ausfluss einer vollständigen vorherigen Auskunftserteilung ist. Und selbst in diesem Fall streiten sich die Beteiligten mitunter, wann die Frist zu laufen beginnt - ob mit Auskunftserteilung oder erst mit danach erfolgter Titulierung. @sigi bei uns war nicht mal die Unterhaltsvorschussstelle rechtlich gut und vor allem aktuell aufgestellt. Auskunft hat mein Mann trotzdem nic…
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Hallo Toby, da ich nicht weiß und auch nicht verpflichtet bin (ich bin ebenso wie die anderen Moderatoren hier in meiner Freizeit tätig) Deine Zitate und deren Herkunft zu wissen/recherchieren, kann ich auch nichts Konkretes zu diesen sagen. Urheberrechte gelten bestimmt auch für Veröffentlichungen von Datenschützern. Das musst Du ggf. auf deren Seite nachlesen. Besser ist meistens, solche Zitate bei Ungewissheit über das Urheberrecht nicht zu verwenden - ggf. darf dazu auch nicht hierher verlin…
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Hallo Toby, es ist vollkommen egal, ob Du Dich gegen die angeforderte Auskunft durch das JA zur Wehr setzen möchtest. Die KM muss keine Beistandschaft einrichten und sie muss auch nicht das JA im Rahmen des 18 SGB VIII um Hilfe bitten. Sie könnte Dich, mit einigen Kenntnissen des wie, auch ganz allein auffordern. Dazu ist sie nach 1605 als obhutgebende Person berechtigt. Du fragst nach dem Sinn und Zweck der Beistandschaft? Wenn die KM Beistandschaft einrichten lässt, ist sie nicht mehr vertretu…
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Hallo Toby, Ja, Du musst * Auskunft - auch ohne Beistandschaftseinrichtung - erteilen. 1605 BGB. Die Ex könnte sich sonst ggf. auch eines Anwalts bedienen. Kann sie durch die Schreiben des JA belegen, dass sie Dich vorher kostenfrei/-los aufgefordert hat, könnten im Schadensersatzweg möglicherweise auch Ansprüche auf Erstattung der RA-Kosten entstehen. Gruß Tanja * einige Seitem im Internet (und wohl auch Kommentare) vertreten die Ansicht, dass es kein Muss ist. Allerdings wird dann wohl dem (an…
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Hallo Theo, Fras hat Recht. Wo ich das Problem sehe: selbst wenn Du mit der KM einen Vergleich oder Vertrag abschließt und Dein Sohn ab 18 keinen Bock hat, Dich (darüber hinaus oder generell) in Anspruch zu nehmen, wird er möglicherweise von der KM unter Druck gesetzt, dies im höchsten Maße zu tun. Wem wäre also damit gedient? Würde Dein Sohn dann auf Dich oder die KM sauer sein? Die Kids sind ja nicht (emotional und finanziell) unabhängig, nur weil die große 18 anklopft.... Mein Mann geht davon…
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Quote from jbsince99: “Hallo Tanja, die Versichertenkarte habe ich eigens abgeholt um dann beim Arzt festzustellen, dass sie abgelaufen war. Ich musste 50€ Pfand hinterlegen. Zumindest habe ich das bei der Abholung der Kinder zurückbekommen. Die KM berichtet mir, sie habe keine neue Karte bekommen...?! ” Hallo jbsince, ich weiß jetzt nicht, wie Deine Ex aufgestellt ist... Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr muss das Foto auf die Versichertenkarte. Hat die Ex kein Foto hochgeladen oder der KK zuges…
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Hallo jbsince, spontan würde ich sagen, dass es Kosten des Umgangs sind. Da das Kind scheinbar seine Versichertenkarte bei hatte, kannst Du schon froh sein, dass wenigstens das klappt. DAS wäre sonst definitiv umständlich geworden... Ich weiß, dass es ärgerlich ist, wenn der andere ET nicht zum Kindeswohl zusammen arbeitet. Trotzdem behalt bitte im Hinterkopf, dass Du es für Dein Kind und dessen Gesundheit getan hast. Und, falls Du Dir die Jacke fürs Kind leisten kannst, hol sie auch einfach. Je…
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Hallo Joul, Beschluss steht dann ganz vorn drin (ganz groß - bei uns unterm Wappen) und dann noch: " hat das Amtsgericht xxx durch die Richter am Amtsgericht yyy am zz.zz.2022 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom aa.aa.2022 beschlossen..." im Vergleich (aus 2018) steht: " Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich erörtert. Die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens wurden erörtert. Nach einer Unterbrechung zur Beratung schlossen die Beteiligten folgenden Vergleich: ..…
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Hallo Joul, bitte kürze Deine Zitate auf das Notwendige! Wenn bei den 115% noch steht (Beschluss oder Vergleich - das wäre schon wichtig), dann ist dieser Prozentsatz tituliert (und aus der Urkunde könnte vollstreckt werden). Bei einem Vergleich stünden noch die Grundlagen drin - der ist in der Zukunft auf jeden Fall schwerer abänderbar gegen den Willen eines Beteiligten. Beim OLG Zweibrücken steht, dass bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte pauschal 5% WK abzugsfähig sind (nicht mal eine B…
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Hallo Joul, Nachtrag vorweg: Bitte kürze Deine Zitate auf das Notwendige. Danke. Leider beantwortet das meine Frage nach dem Titel (und der Berücksichtigung der Steuererstattung und ggf. Hochstufung) nicht wirklich. Je nachdem, was vor Gericht wie entschieden wurde, ist es für das JA leichter oder eben schwerer, Abänderung zu verlangen. Gab es einen Beschluss oder gerichtlichen Vergleich zum Kindesunterhalt? Der hat ja erstmal per se nichts mit der Scheidung zu tun. Und da Du zur Steuererstattun…