Search Results
Search results 1-20 of 140.
This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.
-
Richtig Tanja. Allerdings nur bis zur Höhe des Wohnvorteils, alles andere geht ggf. in die Altersvorsorge. Hier bitte beachten. Man kann bis zur BBG 4% betreiben, darüber hinaus über 20%. Beim wohnen können u.u. auch nicht verbrauchsorientierte Nebenkosten abgezogen werden. Ich hätte sogar noch versucht, Zuführung zu Rücklagen für Instandhaltung einzubringen. Sowas ist bei Unternehmen regelmäßig Aufwand.
-
Bei so vielen Fragen. Machst du das ohne Anwalt? Ich weiß nicht, ob ein Notar da der richtige Berater ist.
-
Quote from Theo: “Danke für die Antworten, Quote from Maccie: “Doch, kannst du, aber nur im Innenverhältnis, also im Verhältnis zwischen dir und der weiteren Unterhaltspflichtigen. ” du meinst ich zahle ans Kind nach Tabelle und sie zahlt mir die vereinbarte Summe direkt an mich zurück? Quote from Maccie: “Die Gefahr besteht dann natürlich, dass die KM dir gegenüber nicht mehr leisten kann. ” ich würde eher sagen nicht mehr will.VG ” So ähnlich. Bei mir habe ich die KM im Innenverhältnis komplet…
-
Doch, kannst du, aber nur im Innenverhältnis, also im Verhältnis zwischen dir und der weiteren Unterhaltspflichtigen. Die Gefahr besteht dann natürlich, dass die KM dir gegenüber nicht mehr leisten kann.
-
Schau bitte mal, was du an Altersvorsorge betreiben kannst und ob die Lebensversicherung den Maximalbetrag (4% vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, darüber mindestens 20%) hergibt. Wenn nicht, dann mach einen Sparvertrag oder sonstiges. Hast du noch andere Versicherungen, die abzugsfähig wären (bei mir war es zumindest die Unfallversicherung).
-
Zugewinn
PostDann musst du es monieren und Aufklärung verlangen.
-
Zugewinn
PostNe, sie kann es ja verbraucht haben in der Ehe, möglicherweise auch nur teilweise. Gibt es das Sparbuch noch? Da kann man ja sehen, wann welche Auszahlungen getätigt wurden.
-
Zugewinn
PostIlloyale Vermögensverschiebung würde ich aber mal ganz flotti mit einbringen. Wenn du nachweisen kannst, dass das Auto einen wesentlich höheren Wert als die 500,- hatte, dann könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter ganz schnell mal gaaanz genau hinschaut, wenn die verlogene Gegenseite was behauptet.
-
Zugewinn
PostHast keine Auszüge mehr vom Trennungszeitpunkt? Der ist ja maßgeblich.
-
Schmerzensgeld
Postdasselbe gilt für Leistungen aus einer Unfallversicherung (z.b. für einen verlorenen Arm o.ä.)
-
Zugewinn
PostHallo Theo, da meine Ex das Geld mit vollen Händen während der Ehe ausgegeben hat, gab es bei uns keinen Zugewinn. Ich strampele mich jetzt erst gerade wieder frei.
-
Zugewinn
PostWann ist denn der Wagen auf dich/euch zugelassen worden? Barzahlung seinerzeit oder noch Nachweise über die Kaufpreiszahlung? Wie kommt sie darauf, dass das Fahrzeug erst später angeschafft wurde? Grundsätzlich teilt sich das Sachenrecht in Kaufvertrag und Erfüllungsgeschäft. Fraglich wäre, warum dies ggf. zeitlich weit auseinanderliegen soll.
-
Hallo Florett, Tanja hat so ziemlich alles schon erwähnt. Hinzuzufügen wäre lediglich noch die Antwort auf deine Frage, ob es eine Übergangsfrist gibt. Ja, vielfach wird eine s.g. "Orientierungsphase" gebilligt. Das Schuljahr beginnt ja sowieso in Kürze, von daher wirst du bis dahin nichts erreichen und bereits gezahlter Unterhalt kann, selbst wenn er unberechtigt erhalten wurde, als bereits verbraucht gelten. Ich kann deine Enttäuschung und Misswillen verstehen, rate dir aber, dich nicht da rei…
-
@TanjaW9: da ich unterschiedliche Baustellen hatte, kam das bei mir gar nicht so schlimm hoch. Nochmal für Theo: mit diesem "Gerechtigkeitssinn" müsste ich ständig die halbe Welt verfluchen. Die mit dem goldenen Löffel im Mund Geborenen, diejenigen, die Stütze bekommen, obwohl sie arbeiten könnten, dreiviertel unseres Kabinetts . Es gibt so viele, die noch ungerechter behandelt werden als ich. Viel viel ungerechter (finanziell, Gesundheit, Krieg!!), da ist das Aufregen um ein paar Faule, die man…
-
Richtig, dann gilt 680,- Zahllast unabhängig vom Einkommen.
-
Hallo Theo, was treibt es dich um, dass die werte Kindesmutter nicht arbeiten will? Das würde ich mal locker nehmen. Denn wenn sie nicht arbeitet, dann hat sie auch weniger Geld und später weniger Rente. Von daher bist du doch immer noch im Vorteil. Glaubt mir, ich habe hier einiges durch und habe richtig geblutet, finanziell und emotional. Seitdem ich zumindest auf der finanziellen Seite dieses "was ist das für eine Ungerechtigkeit, die faule Alte macht sich mit MEINEM Geld einen faulen Lenz" w…
-
Hallo Ice, ich kann deinen Frust verstehen, aber rate dir, dich nicht so daran hochzuziehen. Schadet nur der Gesundheit. Zumal du ja gar nicht weißt, was möglicherweise zwischen deiner Ex und ihrem neuen Mann für Absprachen in ihrem Leben getroffen wurde und was sie für ihr Aushalten alles "leisten" muss. Möglicherweise wärest du froh, dass du diese "Leistungen" nicht erbringen musst, selbst, wenn du dafür den Schlüssel für den AMG bekommst (der mit Sicherheit auch jederzeit wieder entzogen werd…
-
Verfolgt der Schwiegervater denn noch den Wegfall der Geschäftsgrundlage? Damit hätte er meines Erachtens noch die besten Chancen. So wie ich es allerdings gelesen habe, gilt die Schenkung schon teilweise als verbraucht nämlich für die Jahre, die ihr in dem Haus schon als Paar gelebt habt (Nenner wird mutmaßlich höchstens das Restlebensalter sein).