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  • hallo, grundsätzlich kann der betreuende Elternteil alle 2 Jahre Auskunft fordern. Bei Jobwechsel, im mangelfall oder bei der begründeten Vermutung, dass das Gehalt deutlich gesteigert wurde, auch eher. Insofern, wenn der Titel älter als 2 Jahre ist, Auskunft erteilen. Wichtig ist hier, dass du nicht das Formblatt des Jugendamtes ausfüllen musst. Allerdings eine Aufstellung mit Belegen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigen musst. Sophie

  • Zugewinn

    AnnaSophie - - Zugewinn / Vermoegen

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    hallo, rein theoretisch kann man in die nächste Instanz gehen . Was sagt dein Anwalt dazu? Sophie

  • Zugewinn

    AnnaSophie - - Zugewinn / Vermoegen

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    hallo, ja, ich würde das auch jetzt mitbeantragen, ansonsten zahlst du ja im Zweifelsfall noch mal Ei. Ganzes Verfahren. Sophie

  • Reform des Unterhaltsrechts

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, warum sind denn nur 81€ anrechenbar? Bei Minderjährigen wären es meines Wissens 50% und bei Volljährigkeit 100%. sophie

  • Zugewinn

    AnnaSophie - - Zugewinn / Vermoegen

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    hallo Theo, wenn das so ist, dann würde ich den Stress auf mich nehmen und teilnehmen

  • hallo, da die auch Anspruch auf deine Unterlagen hat, solltest du ihr diese übermitteln. Diese Gelegenheit aber nutzen, in dem Schreiben auch mitzuteilen, dass sie ihre Bedürftigkeit nachweisen muss, inkl. Schulbescheinigung und Bafög-Antrag sowie weitere Einkünfte. Des Weiteren forderst du sie aufdringlich auch die Unterlagen ihrer Mutter zukommen zu lassen nebst der Berechnung, damit du die Berechnung überprüfen kannst. auf Dauer kannst du dich ehnicht weigern deine Unterlagen ihr zukommen zu …

  • hallo, erst mal ist der Sohn im 4. Rang. Die gemeinsamen minderjährigen Kinder von euch stehen im 1. Rang. Dann kommst du im 2. Rang. Danach folgt der Sohn in Ausbildung. ich würde den Sohn auffordern, seine Bedürftigkeit nachzuweisen. Inkl. Ausbildungsvertrag etc. Sowie die Unterlagen der Mutter, da ab 18 Jahren beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Ebenso würde ich Junior darauf hinweisen, dass er bitte vorsichtshalber Wohngeld beantragen soll. wie hoch ist das netto, um das es hier g…

  • Markus, wenn der threadersteller lange nicht mehr hier aktiv war, dann wird er hier nicht mehr antworten. Wenn er nichts mehr geschrieben hat, will er uns evtl. Nicht an dem Ergebnis teilhaben lassen. Da ist dann manchmal die beste Methode der Person direkt eine Nachricht zu senden. Sophie

  • hallo Markus, bevor du alte Beiträge nach oben holst, schau bitte einmal, wann der themenersteller das letzte mal online war. Wenn er schon länger hier nicht aktiv ist/war, ist die Wahrscheinlichkeit extrem gering, dass er dir antworten wird. Aber dadurch werden halbwegs aktuelle nach hinten verschoben. ich finde nicht, dass Tanja überadministriert. Ich hatte das heute früh auch schon gesehen, aber keine Zeit gehabt, das genauer zu prüfen. sophie

  • hallo, da er ja offiziell immatrikuliert ist, macht er ja was. aber unabhängig vom Geld, wenn Junior solch eine Störung entwickelt hat. Ist er einsichtsfähig genug, um mit einem Arzt darüber zu sprechen? vielleicht zwar dieses Semester verloren, wenn. Er sich behandeln lässt. Aber er schafft dann vielleicht nächstes Semester seine ba und hat einen Abschluss sowie eine Krankheit, deren Auswirkungen sich im Rahmen hält. sophie

  • hallo, ich würde Junior mal nach seinen leistungsnachweisen und der Anmeldung für die ba fragen. Wobei er ggf. Nur die Anmeldung, aber noch keine Zulassung haben könnte. Und dann die Einstellung des Unterhaltes ankündigen. wenn Junior das Studium nicht beendet, sondern was anderes oder nichts macht wäre zu prüfen, ob du überhaupt dafür noch Unterhaltspflichtig bist. Sophie

  • hallo, bezüglich des Titels vor der Volljährigkeit würde ich einfach auf Zeit spielen. Die Auskünfte geben, ggf. Um Verlängerung der Frist bitten etc. Und das Jugendamt wird sich gut überlegen, ob sie einen Titel fordern und das per Gericht machen, wenn in der Zwischenzeit der Jugendliche volljährig wird. Denn jeder weiß, dass die Berechnung ab Volljährigkeit sich ändert. bezüglich der Volljährigkeit ist es evtl. Sinnvoll einen Titel über einen Notar erstellen zu lassen. Und vorher von eine, Anw…

  • hallo, du kannst über einen Notar einen Titel nach deinen Wünschen erstellen lassen. Allerdings muss Junior den nicht akzeptieren. Dann muss er dagegen aber klagen. wenn Junior einen Titel haben will muss er den einfordern. Allerdings ist Junior ab 18 verpflichtet seine Bedürftigkeit nachzuweisen. Und natürliches er dir auch die Einkünfte der Mutter zur Verfügung stellen. Auch wenn dies bezüglich der Berechnung aufgrund des selbstbehaltes unerheblich ist, muss er das trotzdem machen. und er muss…

  • hallo, das ist mir neu. Wie ist die gesetzliche Grundlage hierfür? Sophie

  • Nachforderung bei Verzug

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, du kannst auch erst ab dem Zeitpunkt titulieren, wo du durch den Nebenjob den mindestunterhalt stemmen kannst. Dann hat das Jugendamt zwei Möglichkeiten, sie akzeptieren das so. Weil du ja nachgewiesen hast, dass du zu dem Zeitpunkt nicht voll Leitungswasser. Oder sie verklagen dich rückwirkend auf Titelerstellung ab März. Damit tragen sie das Risiko, dass der Richter meint, dass das entweder so ok ist und du zusätzlich zur Nachzahlung noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten hast. Oder …

  • hallo, geht es um das wechselmodell? oder geht es darum, dass der betreuende Elternteil vom barunterhaltspflichtigen Elternteil nicht den mindestunterhalt erhält und deswegen vor Berechnung des trennungsunterhaltes an den barunterhaltspflichtigen Elternteil die Differenz zwischen gezahlten Unterhalt und mindestunterhalt vorab in Abzug bringt? Sophie

  • hallo, von Vollzeit auf Teilzeit wechseln ist aufgrund der gesteigerten erwerbspflicht gegenüber Minderjährigen Kindern ohne gesundheitliche Einschränkungen schwer umzusetzen. Aber vom Ausland wieder zurück nach Deutschland zu ziehen ist ja etwas anderes. Und ggf. Von einer körperlich anstrengenden Arbeit auf eine nicht so körperlich anstrengende zu wechseln, sofern der mindestunterhalt gesichert ist, dürfte einfacher bewerkstelligen sein. Allerdings ist der Titel hier ein Problem. Wusste die Mu…

  • hallo, ich würde dann einige Monate vor dem 18. Geburtstag Junior anschreiben und ihn informieren, dass er ab dem 18. Geburtstag verpflichtet ist seine Bedürftigkeit darzulegen. Und auch Auskunft geben muss über seine zukünftige Planung, Studium etc. Und dann darum bitten, ein persönliches Gespräch zu führen. Und ihn bitten dir das Konto schriftlich zu benennen, worauf der Unterhalt, nach Neuberechnung gezahlt werden soll. Vermutlich würde ich bis zum Ende der Schule einfach den bisherigen Betra…

  • hallo, wenn Junior 18 wird sind beide Elternteile gesteigert erwerbspflichtig und barunterhaltspflichtig. Ab 18 wird auch das komplette Kindergeld auf den Bedarf angerechnet. Wann macht Junior Abitur? danach ist kein Elternteil mehr gesteigert erwerbspflichtig und man hat auch einen höheren selbstbehalt. Und beim Studium muss Junior vorrangig Bafög beantragen. Dieses wird auch komplett auf den Bedarf angerechnet. die Mutter dazu zwingen mehr zu verdienen, die Macht hast du nicht. Ihr ein fiktive…

  • Ferien und Wechsel

    AnnaSophie - - Umgang

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    hallo, ja, das lange Wochenende ist gelaufen. Aber dann kann es eine gerichtliche Regelung geben. Und an die muss sich gehalten werden. sophie