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Zugewinn
PostDann musst du es monieren und Aufklärung verlangen.
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Zugewinn
PostNe, sie kann es ja verbraucht haben in der Ehe, möglicherweise auch nur teilweise. Gibt es das Sparbuch noch? Da kann man ja sehen, wann welche Auszahlungen getätigt wurden.
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Zugewinn
PostIlloyale Vermögensverschiebung würde ich aber mal ganz flotti mit einbringen. Wenn du nachweisen kannst, dass das Auto einen wesentlich höheren Wert als die 500,- hatte, dann könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter ganz schnell mal gaaanz genau hinschaut, wenn die verlogene Gegenseite was behauptet.
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Zugewinn
PostHast keine Auszüge mehr vom Trennungszeitpunkt? Der ist ja maßgeblich.
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Schmerzensgeld
Postdasselbe gilt für Leistungen aus einer Unfallversicherung (z.b. für einen verlorenen Arm o.ä.)
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Zugewinn
PostHallo Theo, da meine Ex das Geld mit vollen Händen während der Ehe ausgegeben hat, gab es bei uns keinen Zugewinn. Ich strampele mich jetzt erst gerade wieder frei.
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Zugewinn
PostWann ist denn der Wagen auf dich/euch zugelassen worden? Barzahlung seinerzeit oder noch Nachweise über die Kaufpreiszahlung? Wie kommt sie darauf, dass das Fahrzeug erst später angeschafft wurde? Grundsätzlich teilt sich das Sachenrecht in Kaufvertrag und Erfüllungsgeschäft. Fraglich wäre, warum dies ggf. zeitlich weit auseinanderliegen soll.
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Hallo Florett, Tanja hat so ziemlich alles schon erwähnt. Hinzuzufügen wäre lediglich noch die Antwort auf deine Frage, ob es eine Übergangsfrist gibt. Ja, vielfach wird eine s.g. "Orientierungsphase" gebilligt. Das Schuljahr beginnt ja sowieso in Kürze, von daher wirst du bis dahin nichts erreichen und bereits gezahlter Unterhalt kann, selbst wenn er unberechtigt erhalten wurde, als bereits verbraucht gelten. Ich kann deine Enttäuschung und Misswillen verstehen, rate dir aber, dich nicht da rei…
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@TanjaW9: da ich unterschiedliche Baustellen hatte, kam das bei mir gar nicht so schlimm hoch. Nochmal für Theo: mit diesem "Gerechtigkeitssinn" müsste ich ständig die halbe Welt verfluchen. Die mit dem goldenen Löffel im Mund Geborenen, diejenigen, die Stütze bekommen, obwohl sie arbeiten könnten, dreiviertel unseres Kabinetts . Es gibt so viele, die noch ungerechter behandelt werden als ich. Viel viel ungerechter (finanziell, Gesundheit, Krieg!!), da ist das Aufregen um ein paar Faule, die man…
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Richtig, dann gilt 680,- Zahllast unabhängig vom Einkommen.
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Hallo Theo, was treibt es dich um, dass die werte Kindesmutter nicht arbeiten will? Das würde ich mal locker nehmen. Denn wenn sie nicht arbeitet, dann hat sie auch weniger Geld und später weniger Rente. Von daher bist du doch immer noch im Vorteil. Glaubt mir, ich habe hier einiges durch und habe richtig geblutet, finanziell und emotional. Seitdem ich zumindest auf der finanziellen Seite dieses "was ist das für eine Ungerechtigkeit, die faule Alte macht sich mit MEINEM Geld einen faulen Lenz" w…
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Hallo Ice, ich kann deinen Frust verstehen, aber rate dir, dich nicht so daran hochzuziehen. Schadet nur der Gesundheit. Zumal du ja gar nicht weißt, was möglicherweise zwischen deiner Ex und ihrem neuen Mann für Absprachen in ihrem Leben getroffen wurde und was sie für ihr Aushalten alles "leisten" muss. Möglicherweise wärest du froh, dass du diese "Leistungen" nicht erbringen musst, selbst, wenn du dafür den Schlüssel für den AMG bekommst (der mit Sicherheit auch jederzeit wieder entzogen werd…
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Verfolgt der Schwiegervater denn noch den Wegfall der Geschäftsgrundlage? Damit hätte er meines Erachtens noch die besten Chancen. So wie ich es allerdings gelesen habe, gilt die Schenkung schon teilweise als verbraucht nämlich für die Jahre, die ihr in dem Haus schon als Paar gelebt habt (Nenner wird mutmaßlich höchstens das Restlebensalter sein).
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Hallo Bigpuster, ich weiß, jede wirre Kommunikation oder Forderung der Gegenseite lässt den Puls hochschnellen, aber merke dir bitte: was die Gegenseite behauptet, tut, fordert, das ist teilweise schlimmer als auf einem orientalischen Basar. Würdest du da, wenn einer ein Kilo Feigen für 500,- US$ anbietet dich so aufregen? Nein. Einfach lachen und weitergehen. Nutzungsentschädigung von vor 20 Jahren ist völliger Blödsinn, genauso wie Kind hat die Tastenkombination für einen SMS Entwurf entschlüs…
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Meiner Meinung nach solltest du erst einmal nachweislich deine Weigerung dokumentieren. Und das ganze nicht per Einschreiben, sondern mit Zeugen, die deine Willenserklärung ihr gegenüber sowie deren Empfang bestätigen. Frage: hast du die Teilungsversteigerung jetzt schon beantragt? Ansonsten ist das ja alles nur Bluff, was du betreibst. zu deiner Frage 4: du bist schon mehr als 6 Monate aus dem Haus raus? Dann braucht sie nichts und niemand mehr in die Wohnung zu lassen, selbst Interessenten ein…
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Hallo SoB, welche Freibeträge ändern sich? Wenn die Kinder studieren, sind sie immer noch auf deiner LStKarte. Soviel ich weiß ist das Jugendamt bezüglich Unterhalt nur für den Unterhaltsempfänger da, versuchen kannst du es ja. Aber an deiner Stelle würde ich es lieber selbst ausrechnen. Wenn du den Titel ändern willst, und die Kinder sich weigern, geht es nur über Abänderungsklage. Wenn du der Meinung bist, dass du eigentlich eine Stufe weniger zahlen müsstest, würden die Kinder ja nur tätig we…
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Donnerwetter @Bigpuster Bin ich also nicht der Einzige, der mit solch einer Partnerin zu tun hatte. Ich kann dich verstehen, dass du frustriert bist, ich war es auch. Ex hat erst im Haus gewohnt, das ich den Kindern zu Liebe gegen Abwohnen aufgegeben hätte, sie hat (leider nicht beweisbaren) Meineid geleistet, beim Zugewinnausgleich Sachen verschwiegen bzw. fremde Gelder falsch deklariert (hier habe ich auf Vereidigung verzichtet). Später dann das Haus quasi leergeräumt (Polizei hilft dir nullko…