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  • hallo, bezüglich des Titels vor der Volljährigkeit würde ich einfach auf Zeit spielen. Die Auskünfte geben, ggf. Um Verlängerung der Frist bitten etc. Und das Jugendamt wird sich gut überlegen, ob sie einen Titel fordern und das per Gericht machen, wenn in der Zwischenzeit der Jugendliche volljährig wird. Denn jeder weiß, dass die Berechnung ab Volljährigkeit sich ändert. bezüglich der Volljährigkeit ist es evtl. Sinnvoll einen Titel über einen Notar erstellen zu lassen. Und vorher von eine, Anw…

  • hallo, du kannst über einen Notar einen Titel nach deinen Wünschen erstellen lassen. Allerdings muss Junior den nicht akzeptieren. Dann muss er dagegen aber klagen. wenn Junior einen Titel haben will muss er den einfordern. Allerdings ist Junior ab 18 verpflichtet seine Bedürftigkeit nachzuweisen. Und natürliches er dir auch die Einkünfte der Mutter zur Verfügung stellen. Auch wenn dies bezüglich der Berechnung aufgrund des selbstbehaltes unerheblich ist, muss er das trotzdem machen. und er muss…

  • hallo, das ist mir neu. Wie ist die gesetzliche Grundlage hierfür? Sophie

  • Nachforderung bei Verzug

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, du kannst auch erst ab dem Zeitpunkt titulieren, wo du durch den Nebenjob den mindestunterhalt stemmen kannst. Dann hat das Jugendamt zwei Möglichkeiten, sie akzeptieren das so. Weil du ja nachgewiesen hast, dass du zu dem Zeitpunkt nicht voll Leitungswasser. Oder sie verklagen dich rückwirkend auf Titelerstellung ab März. Damit tragen sie das Risiko, dass der Richter meint, dass das entweder so ok ist und du zusätzlich zur Nachzahlung noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten hast. Oder …

  • hallo, geht es um das wechselmodell? oder geht es darum, dass der betreuende Elternteil vom barunterhaltspflichtigen Elternteil nicht den mindestunterhalt erhält und deswegen vor Berechnung des trennungsunterhaltes an den barunterhaltspflichtigen Elternteil die Differenz zwischen gezahlten Unterhalt und mindestunterhalt vorab in Abzug bringt? Sophie

  • hallo, von Vollzeit auf Teilzeit wechseln ist aufgrund der gesteigerten erwerbspflicht gegenüber Minderjährigen Kindern ohne gesundheitliche Einschränkungen schwer umzusetzen. Aber vom Ausland wieder zurück nach Deutschland zu ziehen ist ja etwas anderes. Und ggf. Von einer körperlich anstrengenden Arbeit auf eine nicht so körperlich anstrengende zu wechseln, sofern der mindestunterhalt gesichert ist, dürfte einfacher bewerkstelligen sein. Allerdings ist der Titel hier ein Problem. Wusste die Mu…

  • hallo, ich würde dann einige Monate vor dem 18. Geburtstag Junior anschreiben und ihn informieren, dass er ab dem 18. Geburtstag verpflichtet ist seine Bedürftigkeit darzulegen. Und auch Auskunft geben muss über seine zukünftige Planung, Studium etc. Und dann darum bitten, ein persönliches Gespräch zu führen. Und ihn bitten dir das Konto schriftlich zu benennen, worauf der Unterhalt, nach Neuberechnung gezahlt werden soll. Vermutlich würde ich bis zum Ende der Schule einfach den bisherigen Betra…

  • hallo, wenn Junior 18 wird sind beide Elternteile gesteigert erwerbspflichtig und barunterhaltspflichtig. Ab 18 wird auch das komplette Kindergeld auf den Bedarf angerechnet. Wann macht Junior Abitur? danach ist kein Elternteil mehr gesteigert erwerbspflichtig und man hat auch einen höheren selbstbehalt. Und beim Studium muss Junior vorrangig Bafög beantragen. Dieses wird auch komplett auf den Bedarf angerechnet. die Mutter dazu zwingen mehr zu verdienen, die Macht hast du nicht. Ihr ein fiktive…

  • Ferien und Wechsel

    AnnaSophie - - Umgang

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    hallo, ja, das lange Wochenende ist gelaufen. Aber dann kann es eine gerichtliche Regelung geben. Und an die muss sich gehalten werden. sophie

  • Zugewinn

    AnnaSophie - - Zugewinn / Vermoegen

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    hallo, damals bei mir hat der Anwalt von meinem ex auch bestritten, dass der original Kontoauszug vom Datum der Hochzeit echt sei…damals waren das noch diese länglichen Blätter aus dem Kontoauszugsautomaten. Der Richter hat das aber als anfangsvermögen anerkannt. War ja ein Original Kontoauszug von. Der Bank. sophie

  • Ferien und Wechsel

    AnnaSophie - - Umgang

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    hallo, ich möchte ja als Kind auch meine Routine. Und es nicht schön, wenn ich mich fast täglich auf andere Rituale, Gegebenheiten einstellen muss. Und ggf. Kann ich das eine nur bei Papa und das andere nur bei Mama machen. und auch für kindliche Verabredungen, ist es schwierig, wenn man nicht weiß wo man gerade ist und wen man fragen muss. selbst essenswünsche richtig zu adressieren…. sophie

  • Ferien und Wechsel

    AnnaSophie - - Umgang

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    hallo, mit zunehmendem Alter ist es für Kinder einfacher länger bei einem Elternteil zu sein. Das Verständnis in Bezug auf Zeit etc. Wird immer ausgeprägter. am einfachsten ist natürlich ein wöchentlicher Wechsel der Freitags nach der Schule stattfindet. Das Kind hat das Wochenende zum wieder ankommen. Und erst am Montag dann wieder Kita bzw. Schule. Und das Kind weiß natürlich dann auch unter der Woche zu wem es nach Hause geht. Und jedes Elternteil hat dadurch auch die Möglichkeit einfach mal …

  • hallo, er kann sich binnen drei Semestern umorientieren. Das ist unschädlich für den Unterhaltsanspruch. Aber vorrangig muss er Bafög beantragen. Kindergeld und Bafög werden voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. gibt es einen unterhaltstitel? Wenn nein würde ich Junior fragen, warum er jetzt Unterhalt für die Vergangenheit fordert, wenn er dich bislang nicht in seine Planung eingebunden hat. Und jetztndchon quasi mitzuteilen. Dass er das Studium als Platzhalter plaet würde ja bedeuten, da…

  • Unterhalt im SFJ

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, ab 18 Jahren sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Ab 18 wird das volle Kindergeld in Abzug gebracht. Ebenfalls wird das fsj Gehalt in Abzug gebracht. Hat Junior die Fahrkarte und essen beim fsj inkludiert oder nicht? Hat das Jugendamt dir den fsj Vertrag vorgelegt? Steht Junior unter Betreuung oder weshalb droht das Jugendamt? Eigentlich sind die ab 18 nur noch beratend tätig. oder gibt es einen unbefristeten unterhaltstitel? sophie

  • hallo, Die Frage ist doch, wie ist dein Verdienst? Liegst du nach dem kindesunterhalt und dem Mehrbedarf der Kinder in der Nähe des selbstbehaltes? wenn ja, dann würde die Mutter weniger betreuungsunterhalt bekommen. sophie

  • hallo, grundsätzlich sind von den krippengebühren die Essensreste abzuziehen. Zum 2. ist es ja so, dass dies Mehrbedarf darstellt. Dieser Mehrbedarf geht vor dem Anspruch der Mutter auf betreuungsunterhalt. Der Zuschuss für die krippengebühren müsste meiner Meinung nach die krippengebühren reduzieren, da es ja, so wie du schreibst ausdrücklich als Zuschuss vorgesehen ist. Wenn ich davon ausgehe, dass es pro Kind die 100€ Zuschuss gibt und der Krippenplatz inkl. Essen 400€ kostest würde von diese…

  • Kindergeld auf anderen Elternteil

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, ich würde über die Kontoauszüge belegen, dass die Miete überwiesen wurde. Und mitteilen, dass du keine Ahnung hast ob die Vermieterin diese Einnahmen bei ihrer Steuererklärung angibt. Und du dies auch weder nachweisen noch nachprüfenden. Wenn der Anwalt dies behauptet, so solle er doch die Vermieterin beim Finanzamt anzeigen. Ein wohnwertvorteil bei einer gemieteten Wohnung entsteht nicht, so dass dieser. Icht zu berücksichtigen sei. Sophie

  • hallo, wenn die Mutter damals 2100€ hatte wird dies nicht inzwischen das doppelte sein. So hoch fallen die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst nicht aus. Das kannst du dir also sparen. Denn sie müsste ja mindestens 3000-4500€ netto inzwischen haben. Sophie

  • hallo, als was arbeitet die Mutter im Amt? Hat sie studiert? Sollte sie das 2-3fache deines Einkommens haben, könnte sie verpflichtet werden einen Teil des barunterhalts zu übernehmen. was deinen wohnwertvorteil angeht, gibt es dort noch Kredite oder ist das Haus schuldenfrei? Kredite sind bei Berechnung des wohnwertvorteils zu berücksichtigen. Wie hoch ist der wohnwertvorteil wirklich? Inwiefern ist er gestiegen? du kannst natürlich, wenn der kindesunterhalt tituliert ist, versuche. Aufstockend…

  • Jugendamtsurkunde bei Mangelfall

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, grundsätzlich kann nur ein Gericht einen fiktiven Nebenjob berücksichtigen. Es existieren also derzeit keine Titel? würden Titel existieren könntest du ggf. Aufstockend Wohngeld oder Bürgergeld beantragen, um deinen selbstbehalt zu wahren. bewerben kannst du dich ja auf Nebenjobs. Und immer schön reinschreiben, welche Tage und Zeiten maximal möglich wären. Und dann abwarten. Ich würde auf keinen Fall auf einen befristeten Job bei einem anderen Arbeitgeber zurückgreifen. Das Jugendamt möge…