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  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Spielte ja auch schon bei der Scheidung eine Rolle. Den Kommentar des Richters habe ich ja wiedergegeben. Finde es merkwürdig, dass das ganze Drama jetzt schon wieder los geht. Hätte sie sich damals nicht der Verhandlung entzogen, wäre ein abschließendes Urteil gefällt worden. Exe hat in ihrem Leben nie voll gearbeitet und hatte nie viel Einkommen. Zunächst läuft ja mal der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Mal abwarten, was dabei rauskommt.

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Nein, von behandelnden (Klinik)ärzten, unterr anderem auch des ärztlichen Dienstes im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit. Die Einholung weiterer Gutachten wird als Beweismittel angeboten.

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Hallo Foris, die Arge hat sich seitdem nicht mehr gemeldet, dafür jetzt aber wieder meine Ex! Sie will nun: Krankenunterhalt und/oder Fortbildungsunterhalt. Das alles jetzt vor dem familiengericht an meinem Wohnort. Und behauptet wird wieder alles, was schon im ersten Verfahren gewürdigt wurde, aber keine Rolle spielte. Allerdings kann sie jetzt wohl Atteste zu ihrer Psyche und zur Fibromyalgie vorelegen.

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Inzwischen habe ich Post von der Arge. Standardschreiben. ich sei als Unterhaltsverpflichteter identifiziert. Bestehende Unterhaltsansprüche seien ab sofort auf die Arge übergegangen. Ich habe mit Verweis auf das Urteil lapidar geantwortet, dass ich seit 1.7 nicht mehr unterhaltspflichtig bin. Jetzt heißt es erst mal abwarten.

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Das Schreiben geht an die Anwältin meiner Ex. Die Arge hat dieekt bisher bei mir keine Auskünfte angefordert.

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    ...und Auskünfte zum Einkommen nicht der Arge, sondern nur dem Gericht erteilen, oder?

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Hallo Susanne, das AG hat beim Unterhalt formuliert "zunächst" bis zu 30.06.09. Da Exe damals nicht zur Verhandlung erschien, war eine andere Formulierung nicht möglich. Der Richter hatte aber durchklingen lassen, dass die Befristung auf 1 Jahr einen Sinn habe, (er hätte ja auch 3 Jahre entscheiden können). Exe versucht außergerichtlich weiter Unterhalt zu bekommen und hat andernfalls mit Klage gedroht. Ich verstehe dich so, Susanne, dass die ARGe nicht gegen mich klagen wird. Das wäre ja gut so…

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Die Frage lautet: wie wehrt man sich erfolgreich gegen Anssprüche der Sozialträger?

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Jetzt ist die nächste Runde eingeläutet. Exe bekommt seit dem 1. Juli keine Unterhalt mehr sondern Hartz IV und macht nun eine Umschulung über 23 Monate für ca. 12.000 €. Die Anwältin der Exe schreibt nun, dass die ARGE Auskunft über meine Einkünfte haben will. Damit ist Exe in einer Super-Position: muß nicht selbst auf Unterehalt klagen. Meine Anwältin wird antworten, daß keine Auskunft erteilt wird, da keine Unterhaltspflicht mehr besteht. Exe hatte außerdem genügend Zeit seit Einreichung des …

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Hallo Spatzi, die Scheidung war am 3.Juli 2008. Bei der Bemessung der Ehezeit zählen die Jahre ab 1996 (Geburt der gemeinsamen Tochter) mit. Zur Bewertung ihrer Krankheit: siehe weiter oben. Befristet wurde der Unterhalt ja: bisd 30.06.09. Letzt geht es um Fortsetzung!

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Hallo Spatzi, mit deiner Analýse hast Du weitestgehend recht. Aber sie will tatsächlich auch weiterhin Unterhalt. Ist doch viel einfacher als selber arbeiten. Und zum Zugewinnausgleich: sie hatte schon mal eine Aufstellung gemacht, die aber - so der Richter- völlig unbrauchbar war. Im Grunde kann sie schreiben, was sie will - mein Endvermögen ist nachweisbar negativ.

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Ich war lange nicht mehr in diesem Forum aktiv, aber jetzt geht es weiter. Die wesentlichen Punkte waren damals: 1) Monatlicher Unterhalt von 1200 €. 2) Weiterzahlung des Beitrags zur PKV (ca. 730 €) 3) Befristung von 1. und 2. bis 30.06.09 Protokollierung der unterschiedlichen Auffassungen: a) Beklagter: danach kein weiterer Unterhalt, da unbillig nach § 1578 b) Klägerin: danach weiterer Unterhalt, da krankheitsbedingt keine Erwerbsmöglichkeit 4) Abtrennung des Zugewinnsausgleichs, Klägerin wol…

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Hallo an alle, das war ein spannender Tag für mich gestern! Meiene Ex ist nicht zum Termin erschienen, Anwältinl egte Attest vom Vorabend vor, wonach sie aus psychischen Gründen nicht in der Lage sei, am Prozess teilzunehmen. Der Richter nimmt es gelassen, er habe in den nächsten 14 Tagen keinen Termin mehr frei. Danach geht er in Urlaub, anschließend in Pension. Ausfügrliches werde ich am Wochendende schreiben. Ergebnis: ein Vergleich, dem Exe noch zustimmen muß. Ich zahle ein wenig rückständig…

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Hallo Zusammen, jetzt endlich ein neuer Anlauf: Am 3. Juli ist Termin. Vernandelt wird zunächst der getrenntlebend und anschließend der nacheheliche Unterhalt. Wir werden in jedem Fall beantragen, keinen nachehelichen Unterhalt zu gewähren. Bleibt abzuwarten, wie der Richter das Thema Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer und körperlicher Gebrechen bewertet. Das mehrfach zitierte Münchener Urteil gibt Anlass zur Hoffnung.

  • Genau so sehe ich es auch!

  • Hallo Aggrieved Father, muß Dir nicht leid tun. Die Zeit arbeitet für mich. Meine Tochter ist vor einem halben Jahr zu mir gezogen und es gilt neues Recht.

  • Hallo Aggrieved Father, so leicht ist das mit der Abtrennung leider nicht. Exe kann dem aus Kostengründen widersprechen. Das geht insbesondere dann, wenn ihr Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde. Mein Verfahren dauert inzwischen 4 Jahre, 2 Monate und 17 Tage.

  • RE: Zwischenzeit

    kopfhoch - - Versorgungsausgleich

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    und wenn sei es tut?

  • Zwischenzeit

    kopfhoch - - Versorgungsausgleich

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    Hallo zusammen, maßgeblicher Zeitpunkt für den Versorgungsausgleich ist ja die Zustellung des Scheidungsantrags. Bei der Bemessung des Getrenntlebendunterhalts kann ich als Unterhaltszahler meine Aufwendungen für Altersvorsorge von der Bemessungsgrundlage abziehen, also weiterhin Altersvorsorge betreiben. Wie ist es aber mit meiner Ex? Droht mir da zum Zeitpunkt der Scheidung noch eine riesige Nachzahlung? (riesig, da der Scheidungsantrag vor über vier Jahren gestellt wurde) Muß sie ihre Altersv…

  • RE: Endlich geht es weiter

    kopfhoch - - Unterhalt

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    Hallo Foris, wahrscheinlich habe ich mich zu früh gefreut! Die Anwältin meiner Exe teilt nun kurzfristig aufgeregt mit, dass Exe keine Vorladung erhalten habe. Sie ist vor längerer Zeit umgezogen und versehentlich sei die neue Adresse dem Gericht nicht zur Kenntnis grebracht worden. Bereits im Februar hat Exe einen dreiwöchigen Griechenlandurlaub gebucht. (Buchungsbestätigiung liegt bei). Daher wird Antrag auf Verlegung gestellt. Beigefügt ist eine Liste mit Terminen meiner Exe und ihrer Anwälti…