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Hallo 123, dann ist wohl der Beschluss nicht eindeutig. Wenn Du es so haben möchtest, wie ich mir ausmale (nämlich 17.7.), ist keine hälftige Teilung der Ferien vorgenommen. Egal, ob man das letzte Ferienwochenende (5. und 6.8.) dazu nimmt oder nicht. So hätte nämlich ET 1 25 Tage Urlaub mit dem Kind (den 17. habe ich nicht mehr mitgezählt) und ET 2 19 Tage (bis 4.8.) bzw. 21 Tage (bis 6.8.). Hälftig ist da doch was anderes. Gruß Tanja Apropos: ich kann bei meinem Kind auch kommen wann ich will.…
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Moin Nuffue, ob die Mutter tatsächlich leistungsfähig ist, kann ich nicht beurteilen. Ich habe es unterstellt (durch Zurechnung eines positiven Wohnwertes, Hochschätzung der Einkünfte aus Musikunterricht und Negierung nicht nachgewiesener Abzüge). Die Anwältin hat ja offenbar Belge beigefügt, so dass man schon davon ausgehen kann, dass vor Gericht Ausgaben berücksichtigt würden. Auch ist die Mutter den anderen Kindern zu Betreuungsunterhalt und dem jüngsten zu Naturalunterhalt verpflichtet. Ggf.…
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Hallo Nuffue, ich bleibe grundsätzlich dabei: Du wirst Mindestunterhalt für den Volljährigen zahlen (müssen) bis zur Beendigung des Schulbesuches. Aber wenn Du Dir den weiteren Schreibkram ans Bein binden willst... Sind ja nur noch knapp 2 Monate... Quote from Nuffue: “Es wird laufender Unterhalt ab Juni 2023 i.H. von 378 € gefordert, sowie zahlbar bis 8.6.23 Unterhaltsrückstand i.H. von 3290 € ( 09.2022.-12.2022 je 350€ und ab 01.2023 je 378€ ). ... (Zitat gekürzt)... Weiter wird geschrieben, d…
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Hallo Testmama, Ich glaube, die schreiben den Elternteil an, bei dem das Kind wohnt. Regen sozusagen einen Antrag des vorrangig Berechtigten an. Du brauchst ja nur irgendwas für die Gehaltsstelle, weil es doch irgendwie heißt, dass der Familienzuschlag an den, der Kindergeld bezieht oder beziehen könnte, wenn kein (vorrangig) anderer Berechtigter es bezieht....(oder so ähnlich), geleistet wird. Wie das nun ganz konkret abläuft, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Versuch macht kluch . Würde mich freu…
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Guten Morgen Testmama, sogar im Monat der Volljährigkeit wird Kindergeld noch ohne die weiteren Voraussetzungen (Ausbildung, ausbildungssuchend, kein Arbeitsplatz...) ausgezahlt. Doof halt nur, wenn Dein Ex das nicht bezieht. Dann müsstest Du es (rückwirkend - geht nur bis zu 6 Monate vor Antragstellung) beantragen und die ggf. erfolgte Ablehnung der Familienkasse Deiner Gehaltsstelle vorlegen. Ob sich der Aufwand lohnen würde, kannst nur Du abschätzen. (Wenn Kind ankommt und wieder Unterhalt ha…
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Hallo Euklid, ich glaube, es war eine Anwältin. Die hat möglicherweise die trügerische Hoffnung, dass sich Bigpuster mit der kostenlosen (?) Hingabe/Überlassung eines doch sicher ziemlich werthaltigen Wohnhauses die Gunst der Mutter erkauft und es damit mit den Kids wieder leichter wird. Das würde ich übrigens in keinem Fall unterschreiben. Allerdings wird es eine sehr nervige Auseinandersetzung, in die die Kinder auch - unwillentlich - einbezogen werden, wenn einer der Besitzer nicht will... Da…
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Moin, wie oft, habe ich lange überlegt, ob ich zu dem immer wieder kehrenden "Vortrag" in diesem Thread (20 Seiten!) noch etwas schreibe. Da ich aber auch einem Quote from uncontrolled: “unverschuldet unkontrolliert ” Handelnden/Schreibenden nicht die Macht darüber gebe, ob ich etwas kund tue oder nicht, habe ich mich dazu entschlossen. Quote from uncontrolled: “Ich möchte Deine Mitteilungen auf persönlicher denunzierender Art und Weise nicht lesen. ” Ich würde gern aufgezeigt bekommen, wo ich i…
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Hallo Bigpuster, Du musst nicht mit Zeugen bei ihr vor der Tür stehen um Deinen mündlich geäußerten Willen zu dokumentieren. Wir haben das folgendermaßen gehandhabt: Zeugen im Bekanntenkreis gesucht und dem erklärt, worauf es ankommt. Schriftstück, einseitig bedruckt, ggf. zusammengetackert, so wie Notare gern Verträge zusammenheften, OHNE Briefummschlag! Das ganze hab ich dann angefangen zu filmen (natürlich mit Zustimmung vom Zeugen und meinem Mann) und gleichzeitig noch Datum angesagt und was…
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Quote from uncontrolled: “Glaube was Du willst. ” Ja, uncontrolled - das tue ich auch ohne Deine explizite Erlaubnis oder Zustimmung Quote from uncontrolled: “Ich bin psychisch krank. ” Ich nicht. Quote from uncontrolled: “Aber nicht dumm. ” Ich auch nicht. Aber das mittlere (der 3 Zitate) erklärt, warum Du ständig so misstrauisch bist und ständig - sicher auch außerhalb der virtuellen Welt - hinter normalen Vorgängen gegen Dich gerichtete Aktionen siehst. Ich (und ich glaube Theo war es?) habe(…
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Hallo chorinho, warte einfach mal ab, was das Kind tut. Vielleicht hat es ja auch Bafög beantragt und/oder einen Nebenjob angenommen. Vielleicht studiert es gar nicht mehr oder aktuell nicht. Auch bei Kindern in Nicht-Trennungsfamilien läuft nicht alles stolperfrei und sorgenlos. Du machst das schon richtig, Dich nun wieder Deinem eigenen Bedürfnissen zu widmen! Gruß Tanja
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Hallo und herzlich willkommen im Forum SoB, zu Deinen - teilweise auch von Maccie schon beantworteten - Fragen: Klar kannst Du das JA bitten, Dir die Berechnung zukommen zu lassen, tun muss es das nicht und einen Anspruch auf Herausgabe hast Du nicht. Wenn das JA tatsächlich einen niedrigeren Unterhaltssatz berechnet hat, muss es Dir den auch nicht zugestehen. Du kannst dann auch nicht einfach weniger zahlen (wenn höher tituliert ist), sondern brauchst die Zustimmung der KM (oder des JA bei Beis…
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Quote from uncontrolled: “ Da erneut der gegnerische Anwalt falsche Aussagen gemacht hatte, die ich vor Gericht klarstellen möchte, habe ich irgendwie das Gefühl, der Termin wird bewusst nach hinten geschoben. Ich möchte schließlich unbedingt dabei sein. ” Meine Güte uncontrolled, wie egozentrisch bist Du denn? Glaubst Du die ganze Welt dreht sich um Dich und verschiebt deswegen irgendwelche Termine um der Gegenseite zum Erfolg zu verhelfen? Ich habe jetzt echt lange die Finger still gehalten.
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Hallo chorinho, rechtssicher kann Dir das hier eher keiner beantworten. Wenn Du ISUV-Mitglied bist, kannst Du die jährliche kostenlose Rechtsauskunft oder aber die vergünstigte Kurzrechtsberatung in Anspruch nehmen. Meiner Laien-Ansicht nach müsstest Du, würde Deine Tochter Dich jetzt auffordern (also in Verzug setzen), tatsächlich ab Mai nachzahlen. Auch wenn sie Dir die Nachweise erst im August zur Verfügung stellen würde. Gruß Tanja
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Hallo chorino, das Thema hatten wir doch schon mal hier (2. Absatz) angerissen?: Quote from TanjaW9: “Ja, natürlich kannst Du - Glücklicher ohne Titel - gefahrlos den Unterhalt zurückhalten, wenn zumindest die Imma-Bescheinigung nicht kommt. ” Wenn/da ja lt. Deiner Aussage kein Titel existiert, sollte also rückwirkend kein Unterhalt mehr verlangt werden können, siehe 1613 BGB. Gruß Tanja
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Hallo Bigpuster, auch wenn ich mich über Deine "Platzhirsch"-Bemerkung amüsiert habe (ich bin definitiv weiblich ), stimme ich Dir in vielem zu. Zum einem in: Augen auf bei der Partnerwahl zum anderen in dem Punkt, dass hier im Forum sicher nicht die doch überwiegende Anzahl der "normal-Streitenden" vertreten sind oder waren. Auch vor Gericht landen nicht 50% der Familien als Konfliktfälle. Dass die Gerichte dennoch über immer mehr Arbeit und immer ausufernde Kämpfe zwischen den Eltern klagen, h…
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Hallo Sam, vieles von dem, was Du hier (wiederholt - es wird dadurch für Dich nicht besser und für mich nicht einleuchtender - ich habe das schon nach Deinem Eingangsposting verstanden) schreibst, ist vielen hier aus eigener - oftmals leidvollen - Erfahrung bekannt. Sonst wären sie ja nicht hier. Dennoch - hier nur aus Sicht einer neuen Ehefrau an der Seite eines Mannes, der Ähnliches durch hat - der Tipp: verleg Dich nicht aufs Kämpfen. Du verlierst nur weiter. Und natürlich kenn ich das Gefühl…
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Quote from I am Sam: “Väter können doch hierzulande wie Mütter eine Kur mit ihren Kindern machen, völlig unabhängig bei wem sie leben oder wie die Umgangsregelung aussieht, ” Hallo Sam, wir hier sind nicht Deine Gegner. Du hast von Anfang an eine verkehrte Strategie gefahren und wir sollen Dir jetzt irgendwie raten, was Du besser machen kannst? Bei einer Eltern-Kind-Kur muss zunächst mal die Zustimmung beider Sorgeberechtigten vorliegen, dann klappt es auch mit einer Kur - egal, welche Form der …
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Hallo Lynscho, bitte entscheide Dich, unter welchem Nick Du weiterschreiben. Doppel-Anmeldungen sind hier unerwünscht! Gruß Tanja
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Hallo Michimich, ich finde es seltsam, dass wir hier Einzelfallentscheidungen, die Dir nicht mal tatsächlich in Gänze bekannt sind, diskutieren oder kommentieren sollen. Quote from Michimich: “Nun wurde eine Bekannte vor einigen Wochen ebenfalls geschieden. Dort hat das Gericht entschieden dass der KV die Kinder (4/6) in der Ferienzeit 50% nehmen muss. Sollte er das nicht machen könnte sie vor Gericht ziehen und er muss zwischen 20.000 und 30.000 Euro zahlen oder 6 Monate in Haft. So wurde es mi…