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  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    So Brief ans JA ist raus. Wird eigentlich der Unterhalt für das minderjährige Kind dem Einkommen der KM hinzugefügt? Welcher Selbstbehalt bei Ermittlung der Haftungsquote wird angesetzt? 1750 oder 1450?
  • Kakadu59 -

    Hat eine Antwort im Thema Hausauseinandersetzung verfasst.

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    Aus "eigener" Erfahrung (leerstehenden Elternhaus der Frau wegen Tod deren Vaters) folgendes: Ein Haus welches leer steht genießt keinen Feuerversicherungsschutz. Zumindest war das vor ca. 10 Jahren so. Meine Frau hat das (Reihenmittel-)Haus nur unter…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    ah okay. Dann habe ich das jetzt verstanden. Vielen Dank
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    hallo, genau den schickst du mit.ich würde da nach dem Zuflussprinzip gehen. und ich meinte, du rechnest den Anteil raus, der auf deine Frau entfällt, schwärzt die Daten deiner Frau und erläuterst, dass dein Anteil Xx von der gesamten…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    Den Steuerbescheid habe ich am 07.06.23 erhalten. Was meinst du mit korrigiert?
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    hallo, Wann hast du den Steuerbescheid 2022 erhalten? den würde ich, sozusagen korrigiert, mitgeben und erläutern, dass der für 2023 noch nicht vorliegt, da du die Erklärung bislang noch nicht abgegeben hast. Sophie
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    okay. Und was sagst du zu den Zeiträumen. Wie gesagt, habe ja für die geforderten Gehaltsabrechnungen keine Steuererklärung/erstattung
  • Hugoleser -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    Wie gesagt Deine Unterlagen hast Du ja, dann hol Dir für 30 € eine Steuersoftware für den PC und gib Deine Daten ein, ich denke das ist erst mal günstiger als gleich zum Steuerberater zu gehen.
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    okay. Dann müsste ich meinen Steierberater fragen
  • Hugoleser -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    Guten Morgen, doch das kannst Du rausrechnen. Ich nehme an Du hast eine Steuersoftware, da kannst Du einmal allein für Dich die Steuererstattung - oder Nachzahlung ausrechnen und dann für Deine Frau das selbe machen, dann hast Du den jeweiligen Anteil,…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    Der Auskunftszeitraum ist ja von jetzt an 12 Monate zurück. Aber zum ersten würde das ja eh mit der Erklärung nicht passen und zweitens habe ich die Erklärung von 2023 noch gar nicht gemacht. Habe nur die von 2022. Wir sind Steuerklasse 4 und…
  • Theo -

    Hat eine Antwort im Thema Mustervorlage um aussergerichtlich Unterhaltstitel vom Jugendamt abzuändern, Volljährig verfasst.

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    Hallo Papa69, Ich habe das gleiche Problem, hab eine Vereinbarung entworfen und bin mit meinem Sohn alles durch gegangen. Er wird 18, damit ändert sich einiges beim Thema Unterhalt.Das beste wäre natürlich wenn deine Tochter dir im Gegenzug der…
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    hallo, ja, dann gibst du den Steuerbescheid ab, die du im auskunftszeitrsum gemacht/erhalten hast. Hier würde ich dann auch die Daten deiner Frau schwärzen und eine Berechnung beifügen, welcher Anteil der steuererstattung auf dich entfällt. Ich…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    wird mir die Steuererstattung komplett auf mein Netto angerechnet? Meine jetzige Frau hat ja auch daran mitgewirkt und ihr müsste etwas "zustehen" Muss ich zwingend die Steuererklärung auch einreichen?
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    okay danke. Noch ne Frage. Der Zeitraum für die Nachweise ist vom 01.05.23 bis 30.04.24. Ich habe aber die Steuererklärung für 2023 noch nicht gemacht. Dann reiche ich die Erklärung von 2022 ein?!
  • Villa -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    Hallo MuenchMammut, Vermögen muss dann nicht angegeben werden. Gruß Villa
  • Michael3 -

    Hat eine Antwort im Thema Mustervorlage um aussergerichtlich Unterhaltstitel vom Jugendamt abzuändern, Volljährig verfasst.

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    auffordern dass der Original Titel herausgegeben wird. Wird dem nicht folge geleistet, bleibt nur eine Abänderungsklage. Zudem ist ab dem 18. Lebensjahr auch die Mutter unterhaltspflichtig und muss entsprechend (falls leistungsfähig) mitbezahlen.
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    Muss ich Vermögen eigentlich angeben oder nur wenn ich den Mindestunterhalt nicht zahlen könnte?
  • Papa69 -

    Hat eine Antwort im Thema Mustervorlage um aussergerichtlich Unterhaltstitel vom Jugendamt abzuändern, Volljährig verfasst.

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    Hallo Theo, vielen Dank für deine Antwort. Tochter hat leider Zulassung zum Abi nicht geschafft. Sie arbeitet nun Teilzeit und plant ein FSJ und/oder Ausbildung zu machen, ich kann leider nicht sagen wann. Sie ist drann, laut ihrer…
  • Theo -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhaltsberechnung bei erweiterter Erwerbsobliegenheit - Nebenjob verfasst.

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    Hallo Franzk, habe gerade mal alles gelesen. Was soll ich sagen, deine Einstellung ist aller Ehren Wert. Es ist einfach ungerecht, man wird für seinen schlechten Verdienst noch bestraft, 40 Stunden schuften und es reicht nicht für den Unterhalt der…