Geldfragen bei Scheidung - Haus & KfZ

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    • Geldfragen bei Scheidung - Haus & KfZ

      Hallo zusammen!

      Vielleicht kann ich hier einige Informationen zu meinen Fragen bekommen.


      Meine Frau ist vor ca. 6 Wochen ausgezogen und wohnt derzeit
      bei ihren Eltern, ab dem 01.09. zieht sie in eine eigene Wohnung. Wir haben
      derzeit ein normales Verhältnis, was den Umgang miteinander angeht. Wir wollen beide
      versuchen, möglichst sauber die Scheidung durchzuziehen, aber wenn es ans Geld
      geht, wird es sicher zu verschiedenen Standpunkten kommen.


      Folgende Fragen habe
      ich:

      Haus
      Wir haben 1 Jahr vor
      unserer Hochzeit gemeinsam ein Haus gekauft, sind beide als Eigentümer im
      Grundbuch eingetragen (50/50) und haben beide den Kreditvertrag unterschrieben.

      Das meiste des damaligen Eigenkapitals stammte von mir, so hat bspw. meine Großmutter
      mir damals 10.000,- geschenkt, die wir für Kauf bzw. Renovierung oder Einrichtungskauf
      (Küche) genutzt haben.

      Vor und auch während der Ehe habe ich den größeren Anteil der Abtragung
      geleistet (ca. 75 / 35% im Verhältnis). Die meisten Möbel und Gebrauchsgegenstände
      habe ich mit in die Ehe gebracht.



      Ich möchte versuchen, das Haus weiter zu halten.



      Nun die Frage: Wird der Hauswert nun 50/50 aufgeteilt? Oder wird Kapital, das
      eingebracht wurde hier berücksichtigt, da der Kauf ja vor Ehe und somit vor der
      Zugewinngemeinschaft war?

      Was muß man ggf. hier Nachweisen?



      Auto


      Ein Auto wurde vor ca. 2 Jahren, während der Ehe, gekauft
      und finanziert. Die Finanzierung läuft auf den Namen meiner Frau, Steuer und
      Versicherung auf mich.

      Da ich einen Firmenwagen habe möchte meine Frau das Auto behalten und
      weiterfinanzieren, womit ich generell kein Problem habe. Aber ich vertrete den
      Standpunkt, daß sie mir dann den „Restwert“ zu 50% auszahlen muß. Liege ich da
      richtig?





      Vielen Dank!
    • Hallo Trutzi,

      Wenn ihr in Zugewinngemeinschaft lebt gilt folgendes:

      Ihr müsstet nachweisen was jeder am Hochzeitstag mit in die Ehe gebracht hat ( z.B. Geldbetrag auf Konto,

      halbes Haus, KfZ usw.), gleich Anfangsvermögen.

      Ab Zeitpunkt Eheschließung hattet ihr nicht mehr getrenntes Geld sondern es war euer Geld.

      Bei Zugang des Scheidungsantrages / und auch zum Trennungsdatum wird festgestellt was jeder hat = gleich Endvermögen.

      Die Berechnung erfolgt für jeden Partner extra.

      Die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen ist der Zugewinn, der zur Hälfte an den Partner auszuzahlen ist.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hui, das geht ja schnell hier! :thumbup:

      Danke für die schnelle Antwort

      Aber noch etwas anderes. Das hat eigentlich gar nichts mit
      der Scheidung direkt zu tun, wäre wohl mal grundsätzlich zu klären.
      Vielleicht kann trotzdem jemand was dazu sagen?

      Einmal angenommen:
      Kapitaleinbringung damals bei Hauskauf vor der Ehe war bspw. 70 : 30, aber im
      Grundbuch ist Besitzverhältnis 50 : 50 eingetragen.
      Die Abtragungen wären auch 70 : 30 erfolgt.
      Wer wieviel Kapital eingebracht hat wäre nachweisbar
      Wie wird bei Scheidung aufgeteilt; 70 : 30 oder 50 : 50?

      Wird das erste Jahr (vor Ehe) dann anteilig gutgeschrieben? Oder ist das Grundbuch
      maßgeblich?
    • Hallo Trutzi,

      was vor der Ehe war, muss in einem anderen Verfahren geklärt werden.

      Wenn die Grundbucheintragung am Hochzeitstag 50:50 war dann kommt bei jedem die halbe IMMO ins AV.

      Bei der Zugewinngemeinschaft zählt nur der Anteil am Eigentum zum Stichtag ( Tag der Eheschließung).

      Wenn ihr beide zum Zeitpunkt der Hochzeit im Grundbuch eingetragen wart, dann zählt das Eintragsverhältnis

      jeweils zum evtl. weiteren Anfangsvermögen jedes Partners.

      trutzi schrieb:

      Die Abtragungen wären auch 70 : 30 erfolgt.
      Dann hättet ihr dass in einem Ehevertrag festlegen müssen.

      Ansonsten ist es nicht mein oder dein ,sondern euer Geld.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo trutzi,

      so ganz eindeutig ist das nicht - es kann auch möglicherweise im Zugewinnausgleich geregelt werden (obwohl die Überteragung vor der Ehe erfolgte).

      Was da bei euch gelaufen ist, nennt man eine ehebedingte Zuwendung. Die kann sowohl während der Ehe als auch vor der Ehe erfolgen. Wie das in etwa ablaufen könnte, ist in diesem Thread ganz gut beschrieben:
      Rückforderung einer ehebedingten Zuwendung (Grundstück) aufgrund Scheidung

      Das ist aber ein so schwieriges Gebiet, dass du es ohne Anwalt kaum bewältigen kannst, zudem du eh noch einen Anwalt benötigen wirst. Ich selbst war in einer ähnlichen Situation, hab es aber nach Diskussion mit meinem Anwalt seinerzeit nicht in das Zugewinnausgleichsverfahren eingebracht. Ich wollte einfach nur eine schnelle und unkomplizierte Lösung. Leider ist mein Verfahren - nach nunmehr über 12 Jahren - noch immer nicht abgeschlossen. Im Moment überlege ich auch, es doch wieder ins Spiel zu bringen. Nachweisen kann ich alles. :) Und meinem Wunsch nach einer schnellen und unkomplizierten Lösung kann eigentlich keiner mehr gerecht werden.

      Viel Glück!

      Gruß
      Susanne
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