Titel beim JA, in welcher Form

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    • Titel beim JA, in welcher Form

      Hallo Forianer,
      es steht eine Titulierung von KU für ein volljähriges Kind an, Höhe etc ist mittlerweile geklärt, jetzt war mein Gedanke eine Unterhaltsverpflichtung aufzusetzen und beim JA beglaubigen zu lassen.
      Dazu meine Frage, kann ich das beim JA machen lassen (ist ja kostenlos) oder muß ich damit zum Notar, weil Jugendämter auf irgendwelchen Formularen bestehen?

      Hat schon jemand Erfahrung damit?

      Schonmal Danke für Eure Hilfe, Theo
      Was verdient, getan zu werden, verdient auch, gut getan zu werden.
    • RE: Titel beim JA, in welcher Form

      Die Frage war vielleicht zu ungenau gestellt,

      Kann ich zu Hause ein Schreiben mit allen relevanten Punkten aufsetzen und lasse mir das auf dem JA nur beurkunden (und bin in 5min wieder draußen ?( ) oder besteht für Unterhaltsverpflichtungen eine Formularpflicht und ich muß dafür wieder ewig Zeit einplanen?

      Gruß Theo
      Was verdient, getan zu werden, verdient auch, gut getan zu werden.
    • RE: Titel beim JA, in welcher Form

      Hallo Theo,


      ruf den zuständigen MA des Jugendamtes an, besprich mit ihm was Du wie beurkundet haben willst, gib ihm die Daten durch, die er für die Beurkundung benötigt - dann gehts schneller als wenn ihr alles vor Ort durchdiskutieren müsst. Der MA wird sicherlich auf das ihm zur Verfügung stehende Formular bestehen und nicht das was Du ihm textlich vorgibst einfach abtippen.

      Das Ganze ist anschließend eine Urkunde in der Du Dich der Zwangsvollstreckung unterwirfst - da müssen bestimmte Dinge drinstehen, von daher wird er wohl nicht von den vorgegebenen Formulierungen abweichen.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Titel beim JA, in welcher Form

      Hallo TheoBromin,

      du kannst auch einfach zum Notar gehen und das beurkunden. Ruf vorher an, ob die das machen, da sie für Unterhaltsbeurkundung nur die Schreibgebühr nehmen dürfen. Das ist gesetzlich geregelt, dann sparst du dir das mit dem Formular, wenn das beim JA der Fall sein sollte.
      Schreibgebühr sind um die Euro 30,- wenn mich nicht alles täuscht.

      Gruss

      Der Michl
    • RE: Titel beim JA, in welcher Form

      Bei der Beurkundung einer vollstreckbaren Unterhaltsurkunde sind formelle Vorgaben einzuhalten, egal ob du zum Notar oder zum Jugendamt gehst.

      Einfach zu Hause schreiben und vor dem Notar beglaubigen lassen, geht nicht. Das widerspräche den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes.

      Der Notar hat sich von der Identität des Beteiligten sowie dessen Geschäftsfähigkeit zu überzeugen. Er hat den Willen des Anerkennenden zu erforschen und über den Gegenstand der Sache umfassend zu belehren. Hierzu kann z. B. gehören: Titulierungsanspruch, Folgen einer Zwangsvollstreckung, Abänderungsmöglichkeiten, Hinweis auf den Selbstbehalt, etc.

      Wie weit die Belehrungspflicht des Notars (oder der Urkundsperson des Jugendamtes) geht, hängt davon ab, in wie weit der Beteiligte unbedarft oder gut informiert bzw. anwaltlich vertreten ist.

      Damit die Erklärung zu einem Titel wird, muss sie zwingend eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung enthalten.

      Der Notar hat bei dem Tenor der Urkunde darauf zu achten, dass diese später auch vollstreckbar ist. Hierzu gehört z. B., dass die Höhe der Verpflichtung hinreichend genau bestimmt ist, so dass sie der Gerichtsvollzieher mit einfachen Mitteln errechnen kann.

      Die Urkunde ist in Gegenwart des Notars dem Beteiligten vorzulesen und vom Beteiligten durch Unterschrift zu genehmigen.

      Ausgehändigt wird nicht das Original (das bleibt beim Notar), sondern es können Abschriften oder Ausfertigungen für den Beteiligten erteilt werden.

      In 5 Minuten ist das Prozedere nicht zu machen, das ist auch zu deinem Schutz so geregelt (siehe Belehrungspflichten).

      Du kannst aber trotzdem deinen Entwurf zum Notar oder Jugendamt mitbringen, dann kann der Notar oder die Urkundsperson leichter deinen Willen erkennen und die Urkunde entsprechend gestalten.
      Gruß

      K. Ahnung

      Dies ist kein Rechtsrat, sondern lediglich ein Diskussionsbeitrag!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von K. Ahnung ()

    • RE: Titel beim JA, in welcher Form

      Hallo michl,

      ich wurde aufgefordert einen vollstreckbaren dynamischen Unterhaltstitel zu erbringen.

      Ich habe eine Urkunde vom Jugendamt genommen und diese als Muster genommen.

      dynamisch, vollstreckbar.

      Die richtige Höhe eingesetzt, Daten des Kindes und des Bevollmächtigten

      Zusätzlich habe ich noch eine Klausel eingefügt die für mich wichtig war zur Befristung.

      Dies habe ich dem Notar vorab per Mail zukommen lassen. Der hat die Urkunde ausgefertigt und mir vorgelesen. Danach habe ich sie unterzeichnet. Der Notar hat dem Unterhaltsberechtigten die vollstreckbare Ausfertigung zugesandt. Und mir die Abschrift und die Rechnung in Höhe von knapp 70 €.

      Hintergrund war: das Jugendamt wollte diese Befristungsklausel nicht.

      Sophie
    • RE: Titel beim JA, in welcher Form

      Original von Sophie6
      Hintergrund war: das Jugendamt wollte diese Befristungsklausel nicht.



      Ob bei der erstmaligen Titulierung einer Unterhaltsverpflichtung eine Befristung aufgenommen wird, entscheidet alleine der Beurkundungswillige.

      Wenn dem nicht nachgekommen wird, würde ich mir das schriftlich geben lassen und mich an die aufsichtsführende Stelle für Notare und Urkundspersonen wenden (z.B. Präsident des Landgerichts).
      Gruß

      K. Ahnung

      Dies ist kein Rechtsrat, sondern lediglich ein Diskussionsbeitrag!
    • RE: Titel beim JA, in welcher Form

      @k.ahnung

      ich hatte eine Frist zur Beurkundung erhalten. Ehe ich eine Klage zugestellt bekomme bzw. mir erklärt wird aufgrund der Verzögerung hätte ich die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen ist es billiger das beim Notar machen zu lassen.

      Und auch ein Weg über Präsident des Gerichts dauert.

      So hat er fristgerecht den gewünschten dynamischen Titel erhalten. Und seitdem habe ich Ruhe.

      Sophie
    • K. Ahnung schrieb:

      Ob bei der erstmaligen Titulierung einer Unterhaltsverpflichtung eine Befristung aufgenommen wird, entscheidet alleine der Beurkundungswillige.

      Wenn dem nicht nachgekommen wird, würde ich mir das schriftlich geben lassen und mich an die aufsichtsführende Stelle für Notare und Urkundspersonen wenden (z.B. Präsident des Landgerichts).

      Hallo K.A.,

      auch wenn dieses Thema schon einige Jahre zurückliegt, meine heutige Frage wurde nie beantwortet.

      Nicht nur für Notare, sondern auch für Urkundspersonen im Jugendamt gilt das Beurkundungsgesetz (§ 1).

      An wen wende ich mich mit meiner Beschwerde, wenn die Beurkundungsperson im Jugendamt sich weigert, eine Befristung aufzunehmen? Auch an den Präsidenten des Landgerichts?
    • Soweit mir bekannt ist, haben die Landgerichtspräsidentinnen und Präsidenten die Dienstaufsicht über Notare und Urkundsperonen.

      Aber warum der Aufwand? Du wirst bestimmt ein Jugendamt finden, welches die Beurkundung in gewünschter Form vornimmt. Gem. § 87e SGB VIII sind alle Jugendämter für die Beurkundung zuständig. Es kommt demnach nicht auf deinen Wohnsitz an.
      Gruß

      K. Ahnung

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    • K. Ahnung schrieb:

      Soweit mir bekannt ist, haben die Landgerichtspräsidentinnen und Präsidenten die Dienstaufsicht über Notare und Urkundsperonen.

      Interessant. Auch bei Urkundspersonen des JA, also deren Beamte und Angestellte? Ist das irgendwo gesetzlich geregelt? (BeurkG, GVG, DRiG?)

      Klar, ich kann zur "kostenlosen" Beurkundung alle Jugendämter und Amtsgerichte aufsuchen, aber darum geht es nicht. Theoretisch könnten sie ALLE die Befristung ablehnen... 8)
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