Hallo ihr Lieben,
ich hab da mal wieder eine Frage:
Momentan wird der Aufstockungsunterhalt für die Ex-Frau meines LG in der Steuererklärung angegeben
und mein LG bekommt somit eine Steuererstattung.
Die Ex-Frau gibt den gezahlten Unterhalt in ihrer Steuererklärung an und muss darauf Steuern nachzahlen.
Diese Nachzahlung trägt mein LG.
Nun ist es in unserem Fall so, dass die Ex-Frau ihre Steuererklärung bereits gemacht hat und auch schon
den Steuerbescheid erhielt. Mein LG soll Eur 2000,- ausgleichen.
Wir haben auch bereits die Steuererklärung gemacht (im März) aber leider noch immer keinen Bescheid,
geschweige denn die Steuererstattung erhalten.
Das an sich ist noch nicht das Problem... offensichtlich gibt die Ex-Frau den gezahlten Unterhalt bereits in
ihrer Steuererklärung an, obwohl sie noch gar nicht weiß, ob mein LG den Betrag überhaupt absetzt.
Im nächsten Jahr haben wir die Absicht, diesen Betrag evtl. nciht mehr geltend zu machen.
Was passiert denn dann? Wenn die Ex-Frau den Unterhalt trotzdem angibt, Steuern nachzahlen soll, wir
den Betrag aber nicht angeben und somit auch nichts einnehmen?
Wer trägt dann den steuerlichen Nachteil?
(Zur Info: es besteht keinerlei Kontakt zwischen meinem LG und seiner Ex-Frau, dies ist auch so gewollt)
ich hab da mal wieder eine Frage:
Momentan wird der Aufstockungsunterhalt für die Ex-Frau meines LG in der Steuererklärung angegeben
und mein LG bekommt somit eine Steuererstattung.
Die Ex-Frau gibt den gezahlten Unterhalt in ihrer Steuererklärung an und muss darauf Steuern nachzahlen.
Diese Nachzahlung trägt mein LG.
Nun ist es in unserem Fall so, dass die Ex-Frau ihre Steuererklärung bereits gemacht hat und auch schon
den Steuerbescheid erhielt. Mein LG soll Eur 2000,- ausgleichen.
Wir haben auch bereits die Steuererklärung gemacht (im März) aber leider noch immer keinen Bescheid,
geschweige denn die Steuererstattung erhalten.
Das an sich ist noch nicht das Problem... offensichtlich gibt die Ex-Frau den gezahlten Unterhalt bereits in
ihrer Steuererklärung an, obwohl sie noch gar nicht weiß, ob mein LG den Betrag überhaupt absetzt.
Im nächsten Jahr haben wir die Absicht, diesen Betrag evtl. nciht mehr geltend zu machen.
Was passiert denn dann? Wenn die Ex-Frau den Unterhalt trotzdem angibt, Steuern nachzahlen soll, wir
den Betrag aber nicht angeben und somit auch nichts einnehmen?
Wer trägt dann den steuerlichen Nachteil?
(Zur Info: es besteht keinerlei Kontakt zwischen meinem LG und seiner Ex-Frau, dies ist auch so gewollt)
LG
Triene
____________________________
Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
Triene
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Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)