Moin zusammen
Ich versuche jetzt schon eine ganze Zeit lang mich durch das Forum durchzuarbeiten um einige Antworten auf meine Fragen zu bekommen.Leider ist das Thema ja nicht ganz so einfach wie es zunächst scheint.
Zu meiner Person : Ich bin Vater eines nichtehelichen Sohnes unter drei Jahren.Die KM und ich waren nicht verheiratet.Ich zahle seit der Trennung regelmässig den ausgerechneten Unterhalt z.Z. 128% der ersten Altersstufe abzgl.halbes Kindergeld.
Durch die Tätigkeit in meinem Beruf stehen mir gewisse Zulagen zu,welche ich aber auch genauso schnell verlieren kann,sollte ich für diese bestimmte Tätigkeit nicht mehr geeignet sein.Ergo würde sich auch mein Einkommen signifikant verringern.
Den ersten Titel welchen ich unterschreiben sollte (und auch unterschrieben habe) hat die KM auf Anraten des JgdAmtes gleich abgelehnt.Ich habe den Titel damals befristen lassen auf zwei Jahre und die Dynamisierung streichen lassen.Auch habe ich den Betrag festsetzen lassen.
Mittlerweile ist mir zumindest klargeworden,daß die Befristung auf zwei Jahren Nonsens war.
Nachdem ich nun aufgrund der Neuausrechnung des Unterhaltes bzw. meines Einkommens in die Stufe 6 heraufgestuft wurde,hat man mich auch gleich zur erneuten
Titulierung aufgefordert.Während des Gespräches mit der Urkundsbeamtin des Jgdamtes kam auch gleich wieder das Thema statisch/dynamisch auf,zumal das JgdAmt( in diesem Fall der Beistand) mich auch schriftlich aufgefordert hat(sie hat schon "bitte" geschrieben )den Unterhaltstitel in einem dynamischen Unterhaltstitel beurkunden zu lassen.Ich hab Ihr am Telefon auch gleich mitgeteilt,daß ich sehr gerne den Titel unterzeichnen möchte in Abänderung des ersten erstellten Titels bezüglich der Befristung ich aber nicht geillt bin einen dynamisierten Titel zu unterzeichnen.
Die Antwort der Urkundsbeamtin war so knapp wie auch freundlich "Ich kann mir dann ja den Weg sparen,das würde der Beistand so nicht annehmen und dann wird geklagt"
Sie gab mir dann noch zu verstehen daß mein Sohn(das Kind wie sie sich ausdrückte)lt. OLG Dresden 20WE 1189/10 vom 03.11.2011 sehr wohl Anspruch auf einen dynamischen Titel habe.
Ich habe mir dieses Urteil angeschaut und musste erkennen,daß es zwar im genannten Rechtsstreit primär um Prozesskostenbeihilfe ging aber die KM sehr wohl die Wahl hat zwischen statisch und/oder dynamisch.
Für mich stellt sich die Sache rein vom Verständniss wie folgt da : Unterzeichne ich den dynamischen Titel,so muss ich im Falle des Verlustes meiner Zulagen und dem damit verbundenen geringerem Einkommen den Titel teuer einklagen.
Unterzeichne ich den Titel so nicht sondern beharre auf den statischen Titel sowie eine Befristung bis zum 18 Lebensjahr laufe ich Gefahr einer Klage,welche ich in Anlehnung des og. Aktenzeichens verlieren würde.In beiden Fällen steh ich rein finanziell immer im Regen.
Ich muss dazu sagen,daß ich bisher keinen Anwalt konsultiert habe(ich war naiv genug zu glauben,man könne sich zum Wohle des Kindes einigen).
Wer hat da ne Meinung zu und kann mir eventuell weiterhelfen?Vielleicht seh ich gerade nur Bäume aber keinen Wald.
Gruß...Fralex
Ich versuche jetzt schon eine ganze Zeit lang mich durch das Forum durchzuarbeiten um einige Antworten auf meine Fragen zu bekommen.Leider ist das Thema ja nicht ganz so einfach wie es zunächst scheint.
Zu meiner Person : Ich bin Vater eines nichtehelichen Sohnes unter drei Jahren.Die KM und ich waren nicht verheiratet.Ich zahle seit der Trennung regelmässig den ausgerechneten Unterhalt z.Z. 128% der ersten Altersstufe abzgl.halbes Kindergeld.
Durch die Tätigkeit in meinem Beruf stehen mir gewisse Zulagen zu,welche ich aber auch genauso schnell verlieren kann,sollte ich für diese bestimmte Tätigkeit nicht mehr geeignet sein.Ergo würde sich auch mein Einkommen signifikant verringern.
Den ersten Titel welchen ich unterschreiben sollte (und auch unterschrieben habe) hat die KM auf Anraten des JgdAmtes gleich abgelehnt.Ich habe den Titel damals befristen lassen auf zwei Jahre und die Dynamisierung streichen lassen.Auch habe ich den Betrag festsetzen lassen.
Mittlerweile ist mir zumindest klargeworden,daß die Befristung auf zwei Jahren Nonsens war.
Nachdem ich nun aufgrund der Neuausrechnung des Unterhaltes bzw. meines Einkommens in die Stufe 6 heraufgestuft wurde,hat man mich auch gleich zur erneuten
Titulierung aufgefordert.Während des Gespräches mit der Urkundsbeamtin des Jgdamtes kam auch gleich wieder das Thema statisch/dynamisch auf,zumal das JgdAmt( in diesem Fall der Beistand) mich auch schriftlich aufgefordert hat(sie hat schon "bitte" geschrieben )den Unterhaltstitel in einem dynamischen Unterhaltstitel beurkunden zu lassen.Ich hab Ihr am Telefon auch gleich mitgeteilt,daß ich sehr gerne den Titel unterzeichnen möchte in Abänderung des ersten erstellten Titels bezüglich der Befristung ich aber nicht geillt bin einen dynamisierten Titel zu unterzeichnen.
Die Antwort der Urkundsbeamtin war so knapp wie auch freundlich "Ich kann mir dann ja den Weg sparen,das würde der Beistand so nicht annehmen und dann wird geklagt"
Sie gab mir dann noch zu verstehen daß mein Sohn(das Kind wie sie sich ausdrückte)lt. OLG Dresden 20WE 1189/10 vom 03.11.2011 sehr wohl Anspruch auf einen dynamischen Titel habe.
Ich habe mir dieses Urteil angeschaut und musste erkennen,daß es zwar im genannten Rechtsstreit primär um Prozesskostenbeihilfe ging aber die KM sehr wohl die Wahl hat zwischen statisch und/oder dynamisch.
Für mich stellt sich die Sache rein vom Verständniss wie folgt da : Unterzeichne ich den dynamischen Titel,so muss ich im Falle des Verlustes meiner Zulagen und dem damit verbundenen geringerem Einkommen den Titel teuer einklagen.
Unterzeichne ich den Titel so nicht sondern beharre auf den statischen Titel sowie eine Befristung bis zum 18 Lebensjahr laufe ich Gefahr einer Klage,welche ich in Anlehnung des og. Aktenzeichens verlieren würde.In beiden Fällen steh ich rein finanziell immer im Regen.
Ich muss dazu sagen,daß ich bisher keinen Anwalt konsultiert habe(ich war naiv genug zu glauben,man könne sich zum Wohle des Kindes einigen).
Wer hat da ne Meinung zu und kann mir eventuell weiterhelfen?Vielleicht seh ich gerade nur Bäume aber keinen Wald.
Gruß...Fralex