Hallo!
Ich war lange nicht hier, aber brauche mal wieder Eure Hilfe.
Situation:
Ich (m) habe aus 1. Ehe 2 erwachsene Kinder. Ein Kind arbeitet und ein Kind (19 Jahre) hat Lehre abgebrochen und auf nichts Bock!
Die Kindsmutter arbeitet voll und verdient angeblich 1300€. Sie hatte mal gewerblich gearbeitet, ob sie das noch macht kann ich nicht in Erfahrung bringen. Da der Kontakt sehr schwierig geworden ist.
Vor 1,5 Jahren habe ich den Jungen angeschrieben,er solle alle Unterlagen einreichen um den Kindesunterhalt neu zu berechnen. Es kam nichts. Somit hatte ich die Zahlungen eingestellt.
Zu dem damaligen Zeitpunkt kam unser (mit neuer Ehefrau) 2. Kind zur Welt. Unser 1. Kind ist 5 Jahre und das 2. nun 1,5 Jahre alt. Meine neue Ehefrau ist in Elterzeit und hat kein Einkommen.
Nun meine Fragen:
1) Ich möchte den Jungen nochmals anschreiben, mir Unterlagen zu schicken. Aber was fordere ich an? Kann ich verlangen, daß er mir z.B. von der Schule es schriftlich bestätigt, daß er abgebrochen hat? Kann ich von der Ex verlangen, mir die Lohnsteuererklärung zu schicken? Allein ihre Gehaltsabrechnung sagt ja nichts darüber aus, ob sie noch weitere Einkünfte hat.
2)Ich verdiene sehr unterschiedlich. Mal 2000€, mal 2500€. Mache viele Überstunden, die zählen aber bestimmt zu 100%?
Meine minderjährigen Kinder und meine neue Ehefrau haben ja vorrang. Wie errechnet sich nun der Unterhalt für den volljährigen Jungen? Und wie lange muß man zahlen, wenn er nie eine Ausbildung oder Arbeit anfängt??
3) Habe gerade noch gelesen, daß Kindergartengebühren nicht mit dem Betrag der Düsseldorfer Tabelle sind? Sehe ich das richtig, daß mir von meinem Einkommen mein Selbstbehalt, dann der Betrag für die Kinder, dann der Betrag für die betreuende Ehefrau und die Kindergartengebühr bleiben und dann erst von dem Rest der Unterhalt für das volljährige Kind berechnet wird??
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Viele Grüße! Andro
Ich war lange nicht hier, aber brauche mal wieder Eure Hilfe.
Situation:
Ich (m) habe aus 1. Ehe 2 erwachsene Kinder. Ein Kind arbeitet und ein Kind (19 Jahre) hat Lehre abgebrochen und auf nichts Bock!
Die Kindsmutter arbeitet voll und verdient angeblich 1300€. Sie hatte mal gewerblich gearbeitet, ob sie das noch macht kann ich nicht in Erfahrung bringen. Da der Kontakt sehr schwierig geworden ist.
Vor 1,5 Jahren habe ich den Jungen angeschrieben,er solle alle Unterlagen einreichen um den Kindesunterhalt neu zu berechnen. Es kam nichts. Somit hatte ich die Zahlungen eingestellt.
Zu dem damaligen Zeitpunkt kam unser (mit neuer Ehefrau) 2. Kind zur Welt. Unser 1. Kind ist 5 Jahre und das 2. nun 1,5 Jahre alt. Meine neue Ehefrau ist in Elterzeit und hat kein Einkommen.
Nun meine Fragen:
1) Ich möchte den Jungen nochmals anschreiben, mir Unterlagen zu schicken. Aber was fordere ich an? Kann ich verlangen, daß er mir z.B. von der Schule es schriftlich bestätigt, daß er abgebrochen hat? Kann ich von der Ex verlangen, mir die Lohnsteuererklärung zu schicken? Allein ihre Gehaltsabrechnung sagt ja nichts darüber aus, ob sie noch weitere Einkünfte hat.
2)Ich verdiene sehr unterschiedlich. Mal 2000€, mal 2500€. Mache viele Überstunden, die zählen aber bestimmt zu 100%?
Meine minderjährigen Kinder und meine neue Ehefrau haben ja vorrang. Wie errechnet sich nun der Unterhalt für den volljährigen Jungen? Und wie lange muß man zahlen, wenn er nie eine Ausbildung oder Arbeit anfängt??
3) Habe gerade noch gelesen, daß Kindergartengebühren nicht mit dem Betrag der Düsseldorfer Tabelle sind? Sehe ich das richtig, daß mir von meinem Einkommen mein Selbstbehalt, dann der Betrag für die Kinder, dann der Betrag für die betreuende Ehefrau und die Kindergartengebühr bleiben und dann erst von dem Rest der Unterhalt für das volljährige Kind berechnet wird??
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Viele Grüße! Andro