larj4
Hallo in die Runde!
Habe eine Frage zu der seit dem 01.01.2009 bestehenden Versicherungspflicht
in Bezug auf die Krankenversicherung (KV).
Ich bin Beamter und habe 4 minderjährige Kinder.
Bisher waren wir alle zusammen in einer privaten Krankenversicherung.
Seit dem 12.02.2010 sind wir rechtskräftig geschieden.
Meine Exfrau hat seit dem noch keinen Job, zumindest keinen versicherungspflichtigen Job
angenommen und ist somit auch noch nicht in die gesetzliche Versicherungspflicht gerutscht.
Die Kinder sind weiterhin über meine KV und die Beihilfe abgesichert.
Seit der Rechtskraft der Scheidung ist meine Exfrau nur noch zu 30% bei der privaten KV versichtert.
Trotz bestehender Krankenversicherungspflicht weigert sich meine Exfrau (sie leistet keine
Unterschrift) nun eine eigene Krankenversicherung abzuschließen bzw. den bestehenden
Vertrag von meiner KV abzutrennen.
Der Beihilfeanspruch von 70% ist bereits mit rechtskräftiger Scheidung entfallen.
Ich alleine kann ihre private KV nicht ohne die Unterschrift meiner Exfrau von meinem KV-Vertrag abtrennen lassen.
Beitragszahlungen für die Exfrau werden von der KV weiterhin von mir angefordert.
Alle Versuche meine Exfrau umzustimmen, damit sie sich krankenversichert, auch durch die Krankenversicherung selbst,
sind an der Beratungsresistenz von ihr gescheitert.
Inzwischen hat auch die KV damit begonnen Leistungen für die Kinder oder für mich vor der Erstattung
mit den rückständigen Beiträgen meine Ex zu verrechnen.
Dagegen habe ich mich schon gewehrt, aber ich weiss noch nicht mit welchem Erfolg.
Was kann ich machen, damit sich meine Exfrau endlich um ihre eigene KV kümmert.
Ich habe derzeit nicht die finanziellen Möglichkeiten einen erneuten Rechtsstreit zu beginnen.
Selbst wenn ich vor Gericht Erfolg habe bleibe ich auf den Kosten sitzen.
Leider habe ich es versäumt dies im Scheidungsurteil zu verlangen.
Es konnte natürlich auch keiner ahnen, dass sie sich diesem Risiko ohne Krankenversicherungsschutz aussetzen will.
Persönliche, vernünftige Gespräche mit meiner Ex sind leider so gut wie unmöglich.
Ich hoffe das meine Angaben reichen.
Bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar!
Viele Grüsse
larj4
Habe eine Frage zu der seit dem 01.01.2009 bestehenden Versicherungspflicht
in Bezug auf die Krankenversicherung (KV).
Ich bin Beamter und habe 4 minderjährige Kinder.
Bisher waren wir alle zusammen in einer privaten Krankenversicherung.
Seit dem 12.02.2010 sind wir rechtskräftig geschieden.
Meine Exfrau hat seit dem noch keinen Job, zumindest keinen versicherungspflichtigen Job
angenommen und ist somit auch noch nicht in die gesetzliche Versicherungspflicht gerutscht.
Die Kinder sind weiterhin über meine KV und die Beihilfe abgesichert.
Seit der Rechtskraft der Scheidung ist meine Exfrau nur noch zu 30% bei der privaten KV versichtert.
Trotz bestehender Krankenversicherungspflicht weigert sich meine Exfrau (sie leistet keine
Unterschrift) nun eine eigene Krankenversicherung abzuschließen bzw. den bestehenden
Vertrag von meiner KV abzutrennen.
Der Beihilfeanspruch von 70% ist bereits mit rechtskräftiger Scheidung entfallen.
Ich alleine kann ihre private KV nicht ohne die Unterschrift meiner Exfrau von meinem KV-Vertrag abtrennen lassen.
Beitragszahlungen für die Exfrau werden von der KV weiterhin von mir angefordert.
Alle Versuche meine Exfrau umzustimmen, damit sie sich krankenversichert, auch durch die Krankenversicherung selbst,
sind an der Beratungsresistenz von ihr gescheitert.
Inzwischen hat auch die KV damit begonnen Leistungen für die Kinder oder für mich vor der Erstattung
mit den rückständigen Beiträgen meine Ex zu verrechnen.
Dagegen habe ich mich schon gewehrt, aber ich weiss noch nicht mit welchem Erfolg.
Was kann ich machen, damit sich meine Exfrau endlich um ihre eigene KV kümmert.
Ich habe derzeit nicht die finanziellen Möglichkeiten einen erneuten Rechtsstreit zu beginnen.
Selbst wenn ich vor Gericht Erfolg habe bleibe ich auf den Kosten sitzen.
Leider habe ich es versäumt dies im Scheidungsurteil zu verlangen.
Es konnte natürlich auch keiner ahnen, dass sie sich diesem Risiko ohne Krankenversicherungsschutz aussetzen will.
Persönliche, vernünftige Gespräche mit meiner Ex sind leider so gut wie unmöglich.
Ich hoffe das meine Angaben reichen.
Bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar!
Viele Grüsse
larj4