Versicherungspflicht / Krankenversicherung

larj4
Hallo in die Runde!
Habe eine Frage zu der seit dem 01.01.2009 bestehenden Versicherungspflicht
in Bezug auf die Krankenversicherung (KV).

Ich bin Beamter und habe 4 minderjährige Kinder.
Bisher waren wir alle zusammen in einer privaten Krankenversicherung.
Seit dem 12.02.2010 sind wir rechtskräftig geschieden.
Meine Exfrau hat seit dem noch keinen Job, zumindest keinen versicherungspflichtigen Job
angenommen und ist somit auch noch nicht in die gesetzliche Versicherungspflicht gerutscht.
Die Kinder sind weiterhin über meine KV und die Beihilfe abgesichert.
Seit der Rechtskraft der Scheidung ist meine Exfrau nur noch zu 30% bei der privaten KV versichtert.
Trotz bestehender Krankenversicherungspflicht weigert sich meine Exfrau (sie leistet keine
Unterschrift) nun eine eigene Krankenversicherung abzuschließen bzw. den bestehenden
Vertrag von meiner KV abzutrennen.
Der Beihilfeanspruch von 70% ist bereits mit rechtskräftiger Scheidung entfallen.
Ich alleine kann ihre private KV nicht ohne die Unterschrift meiner Exfrau von meinem KV-Vertrag abtrennen lassen.
Beitragszahlungen für die Exfrau werden von der KV weiterhin von mir angefordert.
Alle Versuche meine Exfrau umzustimmen, damit sie sich krankenversichert, auch durch die Krankenversicherung selbst,
sind an der Beratungsresistenz von ihr gescheitert.
Inzwischen hat auch die KV damit begonnen Leistungen für die Kinder oder für mich vor der Erstattung
mit den rückständigen Beiträgen meine Ex zu verrechnen.
Dagegen habe ich mich schon gewehrt, aber ich weiss noch nicht mit welchem Erfolg.
Was kann ich machen, damit sich meine Exfrau endlich um ihre eigene KV kümmert.
Ich habe derzeit nicht die finanziellen Möglichkeiten einen erneuten Rechtsstreit zu beginnen.
Selbst wenn ich vor Gericht Erfolg habe bleibe ich auf den Kosten sitzen.
Leider habe ich es versäumt dies im Scheidungsurteil zu verlangen.
Es konnte natürlich auch keiner ahnen, dass sie sich diesem Risiko ohne Krankenversicherungsschutz aussetzen will.
Persönliche, vernünftige Gespräche mit meiner Ex sind leider so gut wie unmöglich.
Ich hoffe das meine Angaben reichen.
Bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar!
Viele Grüsse
larj4
Tartarus
@ larj4,

du musst natürlich die Krankenversicherung deiner Frau nicht weiter bezahlen.
Sie ist verpflichtet für sich selbt eine KV zu führen. Dies ist im § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
Darüber würde ich mal mit der Versicherung reden. Das wissen die eigentlich ganz genau. Aber es ist ja bequem bei dir noch abzuschöpfen.


Kann sie sich den Beitrag nicht leisten, muss sie den Basistarif beantragen. Dann halbiert sich der Beitrag. Kann sie sich das immer noch nicht leisten, muss sie zur ARGE und dort einen Zuschuß/Übernahme beantargen.

Die Versicherungspflicht besteht seit der Scheidung. Für die bisherigen Fehlzeiten sind Prämienzuschläge fällig.

Die Versicherung ist verpflichtet zu Mahnen und ggf. die Versicherung ruhen zu lassen. Erst wenn alle Beitragsschulden gezahlt sind, werden die Leistungen wieder erbracht.

Dank Ulla Schmidt gibt es seit 2007/2009 keinen mehr ohne Krankenversicherung, denn jeder ist, wenn keine herkönnliche KV, automatisch pflichtversichert. Du musst dies der KV nur anzeigen.

Sie tut sich also im Moment keinen Gefallen damit. Wenn du den Sachverhalt mit der KV geklärt hast, laufen die Beitragsschulden bei ihr auf.
larj4
Hallo Tartarus!

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich weiss, dass sie jetzt gesetzlich dazu verplichtet ist sich selbst um die KV zu kümmern.
Sie tut es aber nicht!

Meine KV will den Vertrag von ihr erst von meinem abtrennen, wenn meine Ex diese Abtrennung unterschreibt.
Sie unterschreibt es aber nicht!

Kündigen kann sie auch nur, wenn sie eine andere KV nachweisen kann.
Macht sie aber auch nicht.

Den Kindern erzählt sie, dass sie die KV gekündigt habe, was natürlich nicht stimmt und ich stehe wieder blöde da.

Keiner konnte mir bisher sagen, wie ich am Sinnvollsten vorgehen soll.
Niemand fühlt sich zuständig diese gesetzliche Verpflichtung auch durchzusetzen.

Mir könnte es ja grundsätzlich egal sein, aber wenn meine KV jetzt damit anfängt Leistungen einzubehalten, um den
KV-Beitrag meine Ex abzudecken, dann hört es auf.

Wie ich aber inzwischen erfahren habe ist diese Vorgehensweise der KV nicht rechtens und ich werde mein Geld doch wieder bekommen.

Es kostet halt alles sehr viele Nerven - Die habe ich aber nach 4 Jahren Scheidungskrieg nicht mehr!
Tartarus
@ larj4,

ich kann mir nun schwer vorstellen, dass ihr beide in der police der Restkostenversicherung für die Frau steht. Entweder die frau setht drin, sie soll ja eigentlich auch versichert sein, oder du bist Versicherungsnehmer.
Die KV kann sich doch nur an den Versicherungsnehmer halten. Wenn das du bist, dann kannst du auch kündigen.
Und selbst wenn beide im Vertrag stehen sollten, müsste es m.E. kündigungsmöglichkeiten geben.

Wie du es schon sagtst, es ist nicht Rechtens von der KV. Also schreib denen einen netten Brief und zeige ihnen die Pflichtvertsicherung gem. § 193 VVG an. Die müssen dann von Amtswegen tätig werden.

Ggf. würde ich die Beiträge für die Frau einfach einbehalten und nicht mehr zahlen. Bei Einzugsermächtigung kannst du auch bis zu 6 Wochen rückwirkend das Geld zurück holen. Dazu musst du mit einer Bank sprechen.

Mehr kann ich von hieraus nicht sagen. Vielleicht findest du hier noch einen Rat.

http://vs-24.com/forum/index.php
larj4
Hallo Tartarus,

in der Versicherung bin ich der Versicherungsnehmer.
Meine Ex ist darin "nur" mitversicherte Person.
Kündigung wegen der Mitversicherung unter Angabe aller
notwendigen Daten habe ich gegenüber der KV bereits gemacht.

Die KV darf aber meiner Ex aufgrund der Rechtslage nicht kündigen.
Leistungen einschränken ja aber nicht kündigen.
Nur sie selbst kann die KV kündigen, jedoch nur unter Vorlage eines
Nachweises einer neuen ggf. anderen KV.

Auch die Abtrennung aus meinem KV-Vertrag muss sie angeblich mit unterschreiben.
Das ist jedoch ein Punkt den ich meiner KV nicht ganz glaube.

Nach den §§ 205 - 207 des Versicherungsvertragsgesetz reicht es aus,
wenn ich nachweisen kann, dass ich meine Ex über die Kündigung informiert habe.
Ob dies wirklich so ist, dass konnte mir bis jetzt auch noch keiner zu
100 % bestätigen.
Ich hoffe, dass ich im Laufe der nächsten Woche eindeutige Aussagen dazu bekomme.

Die Einzugsermächtigung habe ich bereits widerrufen.
Ich zahle jetzt ausdrücklich nur noch für die Kinder und mich.

Hatte schon Kontakt mit meiner KV wegen der Verrechung.
Ich hoffe, dass ich das Geld aus der unrechtmäßigen Verrechung
im Laufe der nächsten Woche auf meinem Konto habe.