Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich

Sommernacht
Mein Mann und ich sind seit einem 3/4 Jahr getrennt lebend. Ich bewohne mit den Kindern, die beide über 18 sind und ausbildungsbedingt nur am Wochenende hier sind, das gemeinsame Haus. Dieses ist schuldenfrei und gehört uns je zur Hälfte. Wir sind beide Beamte, er vollzeit- und ich teilzeitbeschäftigt. Da ich mehrere Jahre zur Kindererziehung beurlaubt war und seit der Geburt des 1. Kindes nur noch teilzeitbeschäftigt war, dürfte ich beim Versorgungsausgleich die Ausgleichsberechtigte sein. Vermutlich hat mein Mann auch den höheren Zugewinn. Wenn ich nach der Scheidung das gemeinsame Haus übernehmen möchte, würde ich gerne die Ausgleichsbeträge aus Zugewinn- und Versorgungsausgleich anrechnen lassen, so dass ich dann nur noch die Differenz auszugleichen hätte.
Muss ich diesbezügliche Berechnungen von einem Anwalt machen lassen oder wo gibt es sonst fachkundige Beratung, um dies evtl. außergerichtlich in Form einer Scheidungsvereinbarung (?) einvernehmlich zu regeln. Kann in unserem Fall ein Mediator hilfreich sein?
Holzschuher
Hallo,

um einen solchen Gesamtausgleich vornehmen zu können, brauchen Sie natürlich Zahlen, also bzgl. des Zugewinns, Wert des Grundvermögens und den Wert der Rentenanwartschaften.

Über die ersten beiden Punkte könnte man sich durchaus untereinander - wenn der Wille dazu da ist - einig werden.

Bzgl. Versorgungsausgleich könnte man sich an einen sog. Rentenberater wenden.

Ein Mediator wird so fürchte ich, nicht in der Lage sein, Rentenanwartschaften zu ermitteln.