hoffi1811
Hallo,mein Name ist Andrea
Ich habe vergangenes Jahr meinen Mann nach über 20 Jahren Ehe verlassen,und habe meine 3 minderjährigen Kinder mitgenommen.
Ich muss dazu sagen,ich bin 400 kilometer weit weg gegangen,sonst wäre ich warscheinlich schon längst zu ihm zurück.Ich bereue es,das ich nicht viel eher gegangen bin.Schon meinen Kindern zuliebe aber ich dachte es ändert sich noch was.
nun zum eigentlichen Thema,mein noch Mann holte eine woche später die Kinder ab,und sagte ich hätte Kindesentführung gemacht weil ich ohne was zu sagen so weit weg gegangen bin.
Das Gericht sprach ihm dann das vorläufige Abr zu,und seit dem leben die Kinder bei ihm.Er hängt mir so Sachen wie Borderline an,ich sei psychisch krank und brauch Hilfe,und er allein versteht mich,weil er mich so lange kennt.Aber das er mich und die Kinder jahrelang psychisch fertiggemacht hat erkennt er nicht.
Auf jeden Fall kam es zu einem Psychologischen Gutachten,woraus hervor geht,das zwar beide Elternteile erziehungsfähig sind,aber die Kinder besser bei der Mutter aufgehoben sind.Auch ein Umzug würde den Kindern nicht schaden.
Zumal die Kinder ja den ausdrücklichen Wunsch haben bei mir zu leben.
Diese ganze Sache ist jetzt schon über 1 Jahr her,und ich habe Angst,das die Zeit gegen mich arbeitet.
Zumal meine Anwältin vor einigen Wochen ein Schreiben vom Landgericht bekommen hat,wo es heist"richterlicher Hinweis,für eine Kindsgerechte Rückführung zur Mutter" vorzubereiten.Ich frage mich,warum ein Gericht so lange brauch,um über das Wohl von Kindern zu entscheiden
Max
Hallo Andrea,
herzlich Willkommen im ISUV-Forum im Namen des Forenteams.
Ich glaube, dass ich Dir einen Teil Deiner Angst nehmen kann, denn die Gerichte richten sich im Allgemeinen schon nach dem Gutachten, das sie in Auftrag gegeben haben.
Auch der Hinweis, dass der Umzug vorbereitet werden soll, deutet darauf hin, dass der Richter die Entscheidung für sich bereits gefällt hat.
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| Ich frage mich,warum ein Gericht so lange brauch,um über das Wohl von Kindern zu entscheiden |
Bei mir hat das auch über 2 Jahre gedauert. Die Gerichte sind einfach überlastet.
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| das zwar beide Elternteile erziehungsfähig sind,aber die Kinder besser bei der Mutter aufgehoben sind.Auch ein Umzug würde den Kindern nicht schaden. |
Auch das stand bei mir in etwa so im Gutachten. Als dann die Verhandlung stattfand, hat die Richterin gleich von vorneherein gesagt,
wie sie entscheiden "möchte". Das Kind lebt seit 2 Jahren bei mir. In dem Fall war es eben umgekehrt, denn ich bin der Vater und habe den Antrag auf ABR gestellt.
Grüße
hoffi1811
Das ist alles schön und gut,aber so wies ausschaut arbeitet jetzt das JA auch noch gegen mich,von wegen sozialem Umfeld,ausserdem hatte ich vor ca 10 Jahren schon mal stress mit denen vor Gericht,wo ich gewonnen habe,vieleicht haben sie mich deshalb auf dem Kieker.
Auf jeden Fall denke ich,wenns um Kinder geht sollte es doch schneller gehen,schliesslich handelt es sich nicht um ein Möbelstück,vorallem die Kidys leiden auch sehr darunter.
Es ist nicht so,das es ihnen an irgend etwas fehlt,aber die Bindung zu mir ist einfach sehr stark.
Bei meinem Umgangsrecht alle 14Tage wird der Abschied immer schlimmer,da muss man doch was tun können.Mit meinem noch Mann lässt sich aber nicht reden.Das einzige was er mir vorschlägt,ich solle zurück kommen und beim JA meinen Fehler eingestehen,danach in die psychoklinik.
Jetzt hatte ja der eine Richter diesen Richterlichen Hinweis zur Übersiedlung zu mir geschrieben,jetzt fand auf einmal ein Richterwechsel statt,weil mein noch Mann schnell mal die Scheidung eingereicht hat,geht das überhaupt und ändert das was an dem Richterlichen Hinweis?
Max
Hallo Andrea,
ich antworte gerne und vollständig. Allerdings erwarte ich vorher auch vollständige Informationen. Es bringt nichts, wenn diese tröpfchenweise hier eingehen und man deshalb die eigenen Antworten revidieren muss.
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| ,aber so wies ausschaut arbeitet jetzt das JA auch noch gegen mich,von wegen sozialem Umfeld |
Was sagt das JA genau?
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| ausserdem hatte ich vor ca 10 Jahren schon mal stress mit denen vor Gericht,wo ich gewonnen habe |
Meinst Du, dass das noch Einfluss hat? Um was ging es da?
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| Bei meinem Umgangsrecht alle 14Tage wird der Abschied immer schlimmer |
Das geht Vätern auch so.
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| danach in die psychoklinik |
Gibt es denn eine Behandlung bei Dir oder ein Gutachten?
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| jetzt fand auf einmal ein Richterwechsel statt,weil mein noch Mann schnell mal die Scheidung eingereicht hat,geht das überhaupt und ändert das was an dem Richterlichen Hinweis? |
Klar geht das. Es könnte der Richter ja auch krank sein oder in Ruhestand gehen. Am Hinweis ändert das natürlich nichts, weil der Hinweis ja nicht rechtlich bindend Dir das ABR zuspricht.
Es ist lediglich eine Tendenz der Entscheidung aus dem Hinweis herauslesbar. Ein neuer Richter kann das natürlich ganz anders sehen.
Wie alt sind die Kinder überhaupt?
Grüße
hoffi1811
Also ich habe insgesammt 5 Kinder,davon sind aber 2 schon erwachsen,und führen ihr eigenes Leben.
Das JA sagt es soll so bleiben wie es ist,wegen halt dem sozialem Umfeld,und sie hätten sich an die Situation gewöhnt,sie sind 6,10 und 13 jahre alt.
Ich habe damals mit dem JA Stress weil ich für meinen grossen Sohn(der Legasteniker ist) Hilfe wollte,und mir von Seiten des JA,diese verweigert würde,wenn ich mich nicht von meinem Mann trenne.Das ist natürlich auch nirgends mehr nachzulesen,mir wird gesagt das würde ich mir alles ausdenken.Es existieren keinerlei Unterlagen mehr darüber(angeblich) Ich denke mal,das das JA dann seine Fehler von damals offenlegen müsste,und das wollen sie natürlich nicht.Denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.Bei deinen Worten,das geht Vätern auch so,entschuldige bitte,es mag viele liebende und auch leidende Väter geben,aber dieser ganz bestimmt nicht.Er nimmt seine Kinder bei der sogenannten "Übernahme" nicht mal in den Arm und drückt sie.Liebe sieht bei mir anders aus!Ich habe ja das Psychologische Gutachten in Kopie bekommen,da hat er der Psychologin gesagt,wenn die Kinder zur Mutter kommen müsse er sich eine kleinere Wohnung suchen,und wortwörtlich sagte er ich muss Unterhalt,Unterhalt,Unterhalt zahlen,und zudem kann ich dann mein Umgangsrecht nicht wahrnehmen,weil ich es mir nicht leisten kann alle 14 Tage so weit zu fahren(seine Worte) In dem psych.Gutachten steht schwarz auf weiss,das ich weder Borderline noch psychisch erkrankt bin,aber er ist halt der Meinung das das so wäre.
Er kann ja mit mir den Krieg führen,wenn er muss,aber er soll doch die Kinder rauslassen.
Und entschuldige bitte,das ich so in Brocken schreibe,aber du kannst dir ja sicher vorstellen,das ich riesige angst habe meine Kinder zu verlieren,ich bin sehr angespannt.
Max
Hallo Andrea,
nachdem ja wohl nichts nachgewiesen ist und Deine psychische Erkrankung wohl nur in den Augen Deines Mannes besteht, sehe ich keinen Anlass dafür, dass sich ein neuer Richter nicht an das erstellte Gutachten hält.
Stell Dir einfach mal vor, der Richter entscheidet gegen das Gutachten und es passiert etwas Außergewöhnliches zwischen Vater und den Kindern. Da kann es für ihn schon zu sehr unangenehmen (nicht unbedingt rechtlichen ) Folgen kommen. Hält er sich an das Gutachten und es passiert das Gleiche zwischen Dir und den Kindern, kann er getrost auf das Gutachten des Fachmanns verweisen.
Richter sind keine Psychologen.
Dass einer der Gründe des Vaters, die Kinder bei sich zu behalten wohl der Unterhalt ist, kommt vor Gericht auch nicht sonderlich gut.
Die alte Geschichte mit dem JA würde ich nicht überbewerten. Nachdem Du damals ja wohl einen Prozess geführt hattest, wird es sicherlich noch Gerichtsakten hierzu geben. Ich würde erst mal nicht darauf hinweisen.
Bist Du eigentlich anwaltlich vertreten? Die Kosten für das ABR-Verfahren sind überschaubar, da hier der Gegenstandwert pauschal je Kind auf nur 3000 € festgelegt ist. Wenn Du kein Geld hast, sollte der Anwalt auf jeden Fall PKH beantragen. Aufgrund des Gutachtens sind die Erfolgsaussichten ja recht gut.
Grüße
hoffi1811
Erst mal vielen Dank Max,hat mir schon sehr geholfen.
Ja ich werde Anwaltlich vertreten,und PKH bekomme ich auch.
LG Hoffi