wölkchen07
Hallo,
ist es realistisch ein Haus gemeinsam zu halten?
Kurz ein paar Infos:
- gemeinsames Haus beide im Grundbuch eingetragen 50/50
- im Grundbuch ist ein Wohnrecht (Oma)eingetragen, welches erlischt bei Tod
- ein Kind (noch nicht volljährig)
- Haus ist noch belastet mit geringen Schulden, die in 2,5 Jahren fertig abbezahlt sind
- er möchte im Haus wohnen bleiben (Elternhaus), zahlt z.Z. die Restschulden
- sie ist mit Kind ausgezogen, zahlt Miete
- Haus noch nicht ganz fertig gestellt
Wir beabsichtigen einen Ehescheidungsvorbereitungsvertrag zu machen.
Meine Überlegung war, da er im Haus wohnen bleiben möchte, und das Haus nicht verkauft werden soll, für einen Betrag mich auszuzahlen (45 Tausend Euronen, inclusive Übernahme der restlichen Schulden).
Vorteil, er bekommt "billig" ein ganzes Haus und ich hätte eine kleine "Anzahlung" event. für eine Eigentumswohnung.
Jetzt sagt er, er könnte das Geld zwar aufbringen (will Lebensversicherungen, Bausparverträge usw. kündigen), wäre aber finanziell am Ende, könnte sich nichts mehr leisten, keine Rücklagen bilden, geschweige denn in Urlaub fahren, bzw. das Haus renovieren und fertigzustellen.
Da ich allerdings im Moment auf das Geld nicht angewiesen bin, komme ich nicht mit dem Gedanken klar, meinen Ex-Mann finanziell ruiniert zu haben. Bisher ging unsere Trennung relativ ohne Streit und fair über die Bühne. Ich bin desweiter der Meinung, dass jeder einen Neuanfang verdient hat, auch finanziell.
Daher meine Frage, ob es sich auch in die Praxis umsetzten läßt das Haus gemeinsam zu halten, er bleibt drin wohnen, zahlt weiter die Schulden, renoviert bzw. stellt das Haus fertig und entbindet mich von allen Verpflichtungen (Schulden, Steuern, Versicherungen), dafür kann er kostenlos drin wohnen und braucht dafür kein Nutzungsentgelt zu leisten.
Denn letztendlich wird das Kind ja mal das Haus erben.
Wenn das Wohnrecht mal gelöscht wird, kann das Kind ja auch in die Einliegerwohnung einziehen, wenn es denn dann möchte.
Jetzt meine Fragen:
Was, wenn er das Haus verkommen läßt?
Kann ich meinen Hälfte des Hauses beleihen, falls ich mal Geld bräuchte?
Ist es machbar, dass ich mich von allen Verpflichtungen freistellen lasse, obwohl ich Miteigentümer bin?
Wer erbt die jeweilige Hälfte bei Tod?
Es gibt so viele Überlegungen.
Freue mich schonauf eure Meinungen und es wäre nett, wenn sich vielleicht auch jemand melden könnte bei denen es funktioniert, das Haus gemeinsam zu halten.
LG
wölkchen
ist es realistisch ein Haus gemeinsam zu halten?
Kurz ein paar Infos:
- gemeinsames Haus beide im Grundbuch eingetragen 50/50
- im Grundbuch ist ein Wohnrecht (Oma)eingetragen, welches erlischt bei Tod
- ein Kind (noch nicht volljährig)
- Haus ist noch belastet mit geringen Schulden, die in 2,5 Jahren fertig abbezahlt sind
- er möchte im Haus wohnen bleiben (Elternhaus), zahlt z.Z. die Restschulden
- sie ist mit Kind ausgezogen, zahlt Miete
- Haus noch nicht ganz fertig gestellt
Wir beabsichtigen einen Ehescheidungsvorbereitungsvertrag zu machen.
Meine Überlegung war, da er im Haus wohnen bleiben möchte, und das Haus nicht verkauft werden soll, für einen Betrag mich auszuzahlen (45 Tausend Euronen, inclusive Übernahme der restlichen Schulden).
Vorteil, er bekommt "billig" ein ganzes Haus und ich hätte eine kleine "Anzahlung" event. für eine Eigentumswohnung.
Jetzt sagt er, er könnte das Geld zwar aufbringen (will Lebensversicherungen, Bausparverträge usw. kündigen), wäre aber finanziell am Ende, könnte sich nichts mehr leisten, keine Rücklagen bilden, geschweige denn in Urlaub fahren, bzw. das Haus renovieren und fertigzustellen.
Da ich allerdings im Moment auf das Geld nicht angewiesen bin, komme ich nicht mit dem Gedanken klar, meinen Ex-Mann finanziell ruiniert zu haben. Bisher ging unsere Trennung relativ ohne Streit und fair über die Bühne. Ich bin desweiter der Meinung, dass jeder einen Neuanfang verdient hat, auch finanziell.
Daher meine Frage, ob es sich auch in die Praxis umsetzten läßt das Haus gemeinsam zu halten, er bleibt drin wohnen, zahlt weiter die Schulden, renoviert bzw. stellt das Haus fertig und entbindet mich von allen Verpflichtungen (Schulden, Steuern, Versicherungen), dafür kann er kostenlos drin wohnen und braucht dafür kein Nutzungsentgelt zu leisten.
Denn letztendlich wird das Kind ja mal das Haus erben.
Wenn das Wohnrecht mal gelöscht wird, kann das Kind ja auch in die Einliegerwohnung einziehen, wenn es denn dann möchte.
Jetzt meine Fragen:
Was, wenn er das Haus verkommen läßt?
Kann ich meinen Hälfte des Hauses beleihen, falls ich mal Geld bräuchte?
Ist es machbar, dass ich mich von allen Verpflichtungen freistellen lasse, obwohl ich Miteigentümer bin?
Wer erbt die jeweilige Hälfte bei Tod?
Es gibt so viele Überlegungen.
Freue mich schonauf eure Meinungen und es wäre nett, wenn sich vielleicht auch jemand melden könnte bei denen es funktioniert, das Haus gemeinsam zu halten.
LG
wölkchen