Geldbetrag erhalten vor der Eheschließung

Aug2007
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich benötige Eure Unterstützung bei der Zugewinnberechnung.

Ich habe vor der Eheschließung einen Betrag von 50000,-DM von der Ex auf mein Konto überwiesen bekommen, als Gegenleistung für meine Unterstützung. Ich habe das Geld daraufhin auf einem Sparkonto angelegt. Während der Ehe haben wir gemeinsam eine Immobilie erworben, die je zur Hälfte im Miteigentum steht. Dafür habe ich unter anderem das angelegte Geld verwendet. Nun steht die Zugewinnberechnung an. Die Ex behauptet jetzt, es hätte sich um eine Geldleihe gehandelt, die ich für sie gewinnbringend anlegen sollte. Beide können nachweisen, daß der Geldbetrag vor der Eheschließung von ihrem auf mein Konto zugeflossen ist, und ich den Geldbetrag angelegt habe. ANMERKUNG: Das Sparkonto war an das Girokonto gekoppelt. Da die Ex das gleiche Konto bei der gleichen Bank hatte, hätte sie das Geld in gleicher Form anlegen können. Ich habe dem Gericht daher mitgeteilt, daß die Behauptung der Ex nicht korrekt sei. Als Begründung habe ich folgendes aufgeführt: warum sollte Person A an Person B Geld leihen, damit Person B das Geld gewinnbringend anlegt, wenn Person A das Geld auf gleiche Weise wie Person B hätte anlegen können.

Nun meine Fragen:
1. Wer ist beweißpflichtig?
2. Sollte das Gericht diesen Geldbetrag als Geldleihe betrachten, wie ist er in der Zugewinnberechnung zu berückschtigen? (Meine Vorstellung ist: bei Ex als Forderung im Anfangs- und Endvermögen entweder unter Passiva oder Aktiva, und bei mir als Aktiva im Anfangsvermögen und als Passiva im Endvermögen)

Ich bitte um konstruktive Antworten. Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.
Aug2007
Hallo,

sind meine Fragen zu komplex, zu spezifisch, zu unklar oder gibt es andere Gründe, dass niemand darauf antwortet?
Susanne
Hallo Aug2007,

ich argumentiere mal als Gegenseite. Warum sollte deine Baldfrau dir 50TEuro schenken? Es war doch offensichtlich für die Immobilie gedacht und so wurde es ja auch verwendet. Bis zum Kauf sollte es also gewinnbringend angelegt werden.

Als Vergütung für Gegenleistung ist mir nicht klar. Welche Gegenleistung war ihr 50TEuro wert?

Beim Zugewinn würde ich diese Summe ins Anfangsvermögen der Frau stellen. Beim Endvermögen ist es ja nicht mehr da. Dafür gibt es jetzt eine Immo zu gleichen Teilen.

Deine Konstruktion mit der 'Leihe' erscheint mir sehr kompliziert. Danach hätte deine Frau die Summe sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen. Die Forderung existiert ja noch. Sie könnte sie dann doch realisieren und hätte eine Forderung gegen dich in Höhe von 50 TEuro. Hinzu kommt ihr halbes Haus. Wieso sollte es dann bei dir im Anfangsvermögen erscheinen? Es sind dann doch deine Schulden. Im Endvermögen ebenfalls.

Merkst du, dass das ein Nullsummenspiel wird?

Außerdem solltet ihr nicht einzelne Posten aufrechnen. Beim Zugewinn werden immer alle Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt.

Zugewinn
Rechne doch mal mit den verschiedenen Möglichkeiten den jeweiligen Zugewinn aus.

Gruß
Susanne
Aug2007
Hallo Susanne,

vielen Dank für Deine Antwort.

Es handelt sich um 50T DM also ca. 25T Euro, die mir vor der Eheschließung auf das Konto überwiesen wurde. Da wir nicht verheiratet waren, hat zu dem Zeitpunkt weder sie noch ich an den Kauf einer Immobilie gedacht. Schließlich hätten wir ja wieder getrennte Wege gehen können. Ich hätte das Geld dennoch gehabt.

Zitat:
Welche Gegenleistung war ihr 50TEuro wert?

Ich habe mich verpflichtet, ihr während des gesamten Studiums zu helfen. Es gibt Studiengänge, in denen fremde Unterstützung sehr viel Wert ist, da viel Arbeit dahinter steckt.

Zitat:
Deine Konstruktion mit der 'Leihe' erscheint mir sehr kompliziert...

Wieso kompliziert? Beide haben identische Sparkonten. Egal wer das Geld anlegt, die erziehlten Gewinne sind gleich. Also macht die Behauptung der Frau keinen Sinn.

Zitat:
Wieso sollte es dann bei dir im Anfangsvermögen erscheinen? ...

Weil er vor der Eheschließung auf meinem Konto war. Dazu wird dieser Betrag bei mir als Schulden im Anfangs- und Endvermögen stehen.

Zitat:
Merkst du, dass das ein Nullsummenspiel wird?

OK, ich hatte die Schulden aus der Forderung im Anfangsvermögen nicht berücksichtigt. Ist jetzt korrigiert, s.o.

Besten Dank für die Aufklärung.

Nun ist noch die Frage der Beweispflicht offen.