Aug2007
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich benötige Eure Unterstützung bei der Zugewinnberechnung.
Ich habe vor der Eheschließung einen Betrag von 50000,-DM von der Ex auf mein Konto überwiesen bekommen, als Gegenleistung für meine Unterstützung. Ich habe das Geld daraufhin auf einem Sparkonto angelegt. Während der Ehe haben wir gemeinsam eine Immobilie erworben, die je zur Hälfte im Miteigentum steht. Dafür habe ich unter anderem das angelegte Geld verwendet. Nun steht die Zugewinnberechnung an. Die Ex behauptet jetzt, es hätte sich um eine Geldleihe gehandelt, die ich für sie gewinnbringend anlegen sollte. Beide können nachweisen, daß der Geldbetrag vor der Eheschließung von ihrem auf mein Konto zugeflossen ist, und ich den Geldbetrag angelegt habe. ANMERKUNG: Das Sparkonto war an das Girokonto gekoppelt. Da die Ex das gleiche Konto bei der gleichen Bank hatte, hätte sie das Geld in gleicher Form anlegen können. Ich habe dem Gericht daher mitgeteilt, daß die Behauptung der Ex nicht korrekt sei. Als Begründung habe ich folgendes aufgeführt: warum sollte Person A an Person B Geld leihen, damit Person B das Geld gewinnbringend anlegt, wenn Person A das Geld auf gleiche Weise wie Person B hätte anlegen können.
Nun meine Fragen:
1. Wer ist beweißpflichtig?
2. Sollte das Gericht diesen Geldbetrag als Geldleihe betrachten, wie ist er in der Zugewinnberechnung zu berückschtigen? (Meine Vorstellung ist: bei Ex als Forderung im Anfangs- und Endvermögen entweder unter Passiva oder Aktiva, und bei mir als Aktiva im Anfangsvermögen und als Passiva im Endvermögen)
Ich bitte um konstruktive Antworten. Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.
ich benötige Eure Unterstützung bei der Zugewinnberechnung.
Ich habe vor der Eheschließung einen Betrag von 50000,-DM von der Ex auf mein Konto überwiesen bekommen, als Gegenleistung für meine Unterstützung. Ich habe das Geld daraufhin auf einem Sparkonto angelegt. Während der Ehe haben wir gemeinsam eine Immobilie erworben, die je zur Hälfte im Miteigentum steht. Dafür habe ich unter anderem das angelegte Geld verwendet. Nun steht die Zugewinnberechnung an. Die Ex behauptet jetzt, es hätte sich um eine Geldleihe gehandelt, die ich für sie gewinnbringend anlegen sollte. Beide können nachweisen, daß der Geldbetrag vor der Eheschließung von ihrem auf mein Konto zugeflossen ist, und ich den Geldbetrag angelegt habe. ANMERKUNG: Das Sparkonto war an das Girokonto gekoppelt. Da die Ex das gleiche Konto bei der gleichen Bank hatte, hätte sie das Geld in gleicher Form anlegen können. Ich habe dem Gericht daher mitgeteilt, daß die Behauptung der Ex nicht korrekt sei. Als Begründung habe ich folgendes aufgeführt: warum sollte Person A an Person B Geld leihen, damit Person B das Geld gewinnbringend anlegt, wenn Person A das Geld auf gleiche Weise wie Person B hätte anlegen können.
Nun meine Fragen:
1. Wer ist beweißpflichtig?
2. Sollte das Gericht diesen Geldbetrag als Geldleihe betrachten, wie ist er in der Zugewinnberechnung zu berückschtigen? (Meine Vorstellung ist: bei Ex als Forderung im Anfangs- und Endvermögen entweder unter Passiva oder Aktiva, und bei mir als Aktiva im Anfangsvermögen und als Passiva im Endvermögen)
Ich bitte um konstruktive Antworten. Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.