Fragen zur Trennung

bär64
Zunächst hallo an euch alle,

meine Situation liegt wie folgt :

nach 24 Ehejahren lässt mir meine Frau über Anwältin Trennung mitteilen mit einer ersten groben vorläufigen Berechnung Trennungsunterhalt.

Anwältin fordert 742.- bei voller Kostenübernahme meinerseits für Frau und anteilig Sohn.
Sohn hat selbst nichts beantragt, die Anwältin fordert den Barunterhalt meiner Frau dem Sohn gegenüber.

Meine Anwältin hat jetzt gegenrechnung gemacht, es gibt 425.- bei voller Kostenübernahme. Sohn bekäme nichts, solle für sich selbst sorgen und Arbeiten gehen.

Nehme an, das wird jetzt erstmal ausgehandelt.

Sie hat sehr viele Freundinnen, die allesamt getrennt sind und das alles schon hinter sich haben. Sie hat sich, vermute ich mal, beeinflussen lassen und zieht jetzt durch.

Gut, wir haben uns auseinandergelebt, ist schon wahr, ich immer am Arbeiten und Sie den ganzen Tag auf der Couch am Telefon und vor dem Fernseher. Geht doch nicht auf Dauer.

Frau hat vor der Ehe, während der Ehe immer mal zeitweise gearbeitet, mal Sozialversicherungflichtig, mal auf 400 € Basis.

1 Sohn , 21 bald 22 Jahre, 2 abgebrochene Ausbildungen, seit 6 Jahren mit Ausnahme 8 Monate Ausbildung und 9 Monate Zivildienst nur zuhause am nix tun..

Tochter 24 Jahre, aus dem Haus mit Beruf, also aussen vor.

Unser Lebensmodell wäre 24 Jahre gewesen, das Sie den Haushalt führt und ich eben Arbeiten gehe. Dies ist natürlich so nie gedacht gewesen. Sobald die Kinder aus der Schule seien, sollte auch Sie wieder ihren Teil beitragen.

Ihre Arbeit und ihre Jobs hat Sie immer wieder verloren, nie was länger als mal 1 Jahr durchgehalten.

Frau hat vor der Ehe , aber auch während der gesamten Ehe immer wieder die typischen Schulden produziert. Inkasso + Gerichtsvollzieher mehrmals jährlich. Alles geheimgehalten.
Ich habe, wenn ich was davon erfahren habe, immer wieder ausgebügelt.
Habe soweit etwa 40 % aller Unterlagen dazu.
Den Rest konnte Sie jeweils immer verstecken, irgendwie selbst ausbügeln.

Da es Finanziell immer enger wurde, und Frau nicht tätig wurde, haben wir immer öfter darüber diskutiert. Frau kümmert sich nicht um Arbeit. Auch jetzt nicht aktuell.

Haushalt nur das notwendigste gemacht, Fenster über 1 Jahr nicht mehr geputzt usw.
Aktuell nach ihrem Begehren hat Sie allerdings begonnen, sauber zu machen, auch Dinge, die wir eigentlich entsorgen wollten.
Ich habe allerdings jetzt noch ein paar Fotos von schlimmen Stellen machen können.

Nun, aktuell sieht es wohl so aus, das Frau in der zu grossen und teuren Wohnung 1130.- warm + 175.- Strom, verbleiben will, die Freundin vom Sohn zieht vermutlich mit ein, und Sohn erhält ja als Ausbildungsuchend Kindergeld. Selbst wenn er mit viel Glück jetzt dieses Jahr eine Ausbildung bekommt, hat er dann zunächst mit KG so um 580.- zur Verfügung.

Alle drei werfen vermutlich zusammen und verbleiben mit einem grossteil des Hausrats zunächst hier.

Alle Zeichen deuten darauf hin, aber derzeit sagt Sie nichts dazu.
Ich nehme an , Sie ist Anwaltsgesteuert. Bei jedem Ding ruft Sie an und fragt nach.

Nun zu meinen Fragen :

1. Bekäme meine Frau bei Auszug meinerseits die Wohnung bezahlt vom Amt ?
Sie bekäme von mir etwa 1100.- Trennungsunterhalt, wenn ich die Miete nicht mehr zu tragen hätte. Derzeit, wobei ich alle Kosten trage, bekommt Sie an die 500.-.

2. Wie lange nach Scheidung wird Sie vermutlich Unterhalt zugesprochen bekommen, und in etwa welcher Höhe ? Grundsätzlich ist Sie sehr kränklich und ich kann mit entsprechenden Attesten von Ärzten rechnen. Arbeiten will Sie nur in der näheren Umgebung, nur ganz ausgesuchte Jobs und es muss sich rentieren. Hat keinen Beruf erlernt.
Wie bereits geschildert, zwar immer nur unregelmäßig gearbeitet, aber ich habe Nachweise. Auch vor der Ehe, war Sie tätig. Mein Netto läge dann etwa bei 2100.- sowie Nebenverdienste knapp 400.-

3. Muss ich Nebenverdienste weiterhin aufrechterhalten ?

4. Was stünde meinem Sohn noch zu ?
Auch er ist der Ansicht, das sich eine Ausbildung Finanziell rentieren müsse, eine Fahrtzeit über eine Dreiviertelstunde sei nicht akzeptabel.

5. Wenn alle drei die Wohnung übernehmen, was ist mit dem Volleinkommen der Freundin des Sohnes ? Kann das irgendwie beim Unterhalt eine Rolle spielen ?

6. Was passiert mit meinem Auto ? Brauche das mind. Für Nebenverdienst.
Da läuft noch ein Konsumentenkredit über 6000.-
Frau hat aber auch Auto. Derzeit werden die Raten von meinem Netto rausgerechnet, ist ja auch mit Einverständnis meiner Frau geschehen.Hat aber nicht mit unterschrieben.
Was kommt bei Scheidung da auf mich zu ?

Grundsätzlich bin ich momentan tief entäuscht und mein Vertrauen ist völlig erschüttert.
Alle sind wir noch in einer Wohnung, und Frau, Sohn und Freundin lassen es sich gut gehen.
Freundin kommt häufig zu Besuch.

Bestimmt kommen noch ein paar Fragen, aber mir würden ein paar Ratschläge und Tipps erstmal gut weiterhelfen im Moment.
edy
Hallo Bär64,

Sohn könnte erst wieder Unterhalt verlangen wenn er wieder in
Ausbildung steht.( sonst steht ihm nichts zu).

Wenn Sohn wieder Unterhalt zu stehen würde, wären beide Eltern barunterhaltpflichtig.(da über 18 Jahre alt).

Zitat:
Anwältin fordert 742.- bei voller Kostenübernahme meinerseits für Frau und anteilig Sohn.


soll das heißen 742€ plus Miete usw?,das geht nicht, da dein Selbst-
behalt, deiner Frau gegenüber 1000€ beträgt.
Vom Amt würde nur eine "angemessene" Wohnung bezahlt werden,
Strom wird nicht bezahlt.Freundin vom Sohn müsste ihren Teil
an der Wohnung( Miete+NK usw.) selbst tragen.

Dein Nettoeinkommen 2100€? müsste noch bereinigt werden.

lg
edy
bär64
Hallo Edy,

danke für deine Antwort.

Das mit dem Sohn ist wie oben beschrieben, denke aber mal, wenn er in Ausbildung ist, wird ja hoffentlich seine Vergütung plus Kindergeld angerechnet, sodaß da keiner mehr Unterhalt zahlen müsste. Ich mein der hätte ja sonst an die 1000.- € mit Unterhalt und mehr ..

Ja, klar, die Anwältin meiner Frau fordert quasi den Barunterhalt für den Sohn, den meine Frau zu leisten hätte.

Mit den 742.- , das war die Vorabberechnung der Anwältin meiner Frau. Klar, das alles und die Übernahme der laufenden Kosten wie Miete, Strom usw. Wenn die Miete und die Kosten geteilt würden , müsste ich nach erster Berechnung 1242.- € zahlen
Hier spielt das gesamte Netto rein, auch das 13. Gehalt usw. sowie die Nebeneinkünfte. Allerdings, da geb ich dir recht, wohl nicht ganz bereinigt, deshalb kommt meine Anwältin ja auf die 425.- € bzw. 1068.-€

Unbereinigt steht da derzeit ein Netto von etwa 2800.- bei mir

Ausserdem hat meine Frau meine Einkünfte zu hoch angegeben sowie die Miete um 50 .- € zu niedrig, iss klar das dabei sowas rauskommt. Und das obwohl Sie Kontoauszüge und eine Gehaltsabrechnung mit hatte.

Wie ist das mit der Wohnung und dem Amt ? In anderen Beiträgen ist zu lesen, das zumindest erstmal auf jeden Fall für 6 Monate die Kosten übernommen werden. Was mich hier interessiert, werden die Kosten auch trotz meines Trennungsunterhaltes von 1068.- € , wenn ich dann ausgezogen bin und raus aus dem Mietervertrag , übernommen ?

Denn sonst ginge der Plan dann ja für die drei nicht ganz auf. Da stehen noch 175.- € Strom im Monat und Leben müssen die ja auch noch.

Klar muss Sie sich nach den 6 Monaten was anderes suchen, aber wenns denen reichen sollte, alle Kosten bzw. dann die Differenz zu tragen.


Kann mir jemand noch etwas zu meinen anderen Fragen sagen ?

Danke euch
Susanne
Hallo Bär,

zu der Frage der Wohnkosten im Falle von ALG II-Bezug kann ich was sagen.

Es ist richtig, dass zunächst für die Dauer von max. 6 Monaten die erhöhte Miete + Heiz- und Nebenkosten übernommen werden. Deine Frau würde sofort eine Abmahnung wegen zu hoher Kosten bekommen und würde aufgefordert, sich eine angemessene Wohnung zu suchen.

Das heißt aber noch lange nicht, dass sie auch Leistungen bekommt. Es wird ganz normal der Bedarf errechnet + Kosten der Unterkunft. Davon werden alle Einkünfte abgezogen, natürlich auch der Unterhalt, beim Sohn das Kindergeld.

Gruß
Susanne
Wolfgang Becker
Hallo bär, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.
Für "Beginners" wie Dich gibt es beim ISUV ein spezielles Merkblatt, #4 für 7 €, bestell es Dir, und arbeite das durch. Ist sehr hilfreich. Siehe Link unten in meinem Signum.

Was heißt
Zitat:
bei voller Kostenübernahme meinerseits
verwirrt

Zu Deinen Fragen:
  1. ist nicht Dein Problem, muss sie sich kümmern.

  2. kann man schlecht vorhersehen. Einerseits besteht spätestens ab Scheidung kein Grund mehr, denn zu betreuende Kinder sind nicht da.
    Andererseits ist es eine sog. "Langzeitehe", da kann schon noch einige Jahre Aufstockungsunterhalt anfallen. Und Du hast jahrelang das "nicht oder kaum" arbeiten geduldet, damit gilt das als Zustimmung. Als Ungelernte muss Ex ab Scheidung zwar jede Arbeit annehmen, aber damit wird sie nicht viel verdienen können. Entsprechend hoch wird der Aufstockungsunterhalt werden.

  3. nein. Kann Dir aber angerechnet werden wenn Du das ohne wirklich triftigen Grund, den Ex anerkennen muss, aufgibst.

  4. ohne Ausbildung kein KU !

  5. nicht für Dich.

  6. dann behalt's.
bär64
danke susanne und wolfgang für die klärenden antworten

das blatt werde ich mir mal bestellen, hab mich schon die ganzen letzten 3 wochen hier durchs forum gelesen

@ wolfgang

zu 2 : ne, ich habe das nicht geduldet, so sehe ich es jedenfalls
ich habe hier für 5 oder 6 Jahre rückwirkend sämtliche bewerbungen meiner frau als datei , da ich diese erstellt habe

insofern war ich immer bemüht, sie irgendwie in lohn und brot zu bringen
sie war es offenbar leider weniger

hat sogar teilweise bewerbungen nicht abgeschickt, die ich dann im schrank zwischen wäsche versteckt gefunden habe

ansonsten, sie sagte mir ja nach dem brief ihrer anwältin, sie wolle jetzt wieder vollzeit arbeiten gehen, in der wochenendausgabe der zeitung waren mind. 5 jobs für sie dabei, die zeitung liegt im altpapier

mensch, hätte nie gedacht wie einen das ganze mitnimmt und wie schlecht es einem dabei gehen kann

danke nochmals an euch