wölkchen07
Hallo und guten Tag,
mein Mann und ich leben seit gut einem 3/4 Jahr getrennt. Wir möchten eine Scheidungsvereinbarung beim Notar vereinbaren.
Soweit ist alles geklärt, was in diesen Vertrag rein soll, bis auf den Versorgungsausgleich. Hierzu bräuchte ich mal ein paar Informationen, die ich bisher weder über Notar noch Rechtsanwalt klären konnte.
Hier ein paar Angaben: Ehezeit 15 Jahre
Er: während der Ehe immer vollzeit gearbeitet als Arbeiter
Sie: Beamtin/Telekom, während der Ehe ca. 1 Jahr vollzeit gearbeitet, nach der Geburt des Kindes halbtags gearbeitet, kein Erziehungsurlaub, seit 2003 frühpensioniert, gesundheitsbedingt.
Mit 63 Jahre bekommt sie noch eine kleine Rente ausgezahlt (da sie während der Angestellten-Zeit 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat), die allerdings von der Pension abgezogen wird.
Macht es Sinn auf den Versorgungsausgleich zu verzichten?
Wann werden die Zahlungen fällig?
Wenn er an sie ausgleichpflichtig ist, wird dieser Ausgleich auch von der Pension abgezogen?
Bin total unsicher, wie wir diesen Part vernünftig regeln sollen und bin gespannt auf die Antworten.
Vielen Dank.
MfG
wölkchen07
wölkchen07
sorry, hab noch was vergessen, was mir gerade eingefallen ist.
Ich habe mich bei einem Rentensachverständigen versucht zu erkundigt, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken, da ich davon kaum etwas verstanden habe, aber dieser hat uns dazu geraten, ersteinmal nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, da man nicht weiß worauf man verzichtet.
Wir sollten bei Scheidungseinreichung den Versorgungsausgleich berechnen lassen, damit man genau die Zahlen sieht und dann entscheiden, da diese Berechnung in Verbindung mit Scheidungsantrag kostenlos sei.
MfG
wölkchen07
Prinzip
| Zitat: |
Original von wölkchen07
.....aber dieser hat uns dazu geraten, ersteinmal nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, da man nicht weiß worauf man verzichtet.
Wir sollten bei Scheidungseinreichung den Versorgungsausgleich berechnen lassen, damit man genau die Zahlen sieht und dann entscheiden, da diese Berechnung in Verbindung mit Scheidungsantrag kostenlos sei. |
Hallo wölkchen07,
das war genau der richtige Ratschlag. Es ist grob fahrlässig, einen Ausschluß des VA zu vereinbaren, obwohl man nicht weiß, auf was man -quatitativ- verzichtet. Dies gilt umsomehr, als Ihr noch nicht einmal wisst, zu wessen Nachteil der Verzicht sich auswirkt.
MfG
Prinzip
maske
Hallo wölkchen,
ich bin momentan in der gleichen Situation wie sie waren od. sind. Ich bin auch bei Telekom in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit sie 2007. Mein Mann ist Angestellter bzw. Arbeiter. Ehezeit 22 Jahre. Habe mich nun bei meinem Personalresort erkundigt, und die Antwort erhalten , daß mir bei Scheidung durch den Versogungsausgleich sofort ca 350,- Euro abgezogen würden. Der Betrag der mir von der Rente meines Mannes zusteht würde auf das Konto von der BFA gutgeschrieben werden. Die Rente würde ich aber erst mit 65 Jahren beantragen können. Das sind noch 20 Jahre bei mir u. ich würde die nächsten 20 Jahre ca 350 Euro weniger bekommen. Was haben sie gemacht? Auf den Versorgungsausgleich verzichtet? .
wölkchen07
Hallo maske,
kann Sie über PN nicht erreichen und hab Ihnen eine EMail geschrieben, würde mich gerne mit Ihnen unterhalten.
LG
wölkchen
Buntei
Hallo Maske,
ich muss hier mal ne Zwischenfrage stellen.
Ich war 12 Jahre mit nem Beamten verheiratet, ich habe sehr wenig Geld verdient die Jahre. Der Versorgungsausgleich wurde bei uns nicht entschieden, geschieden vor 2 1/2 Jahren, weil wohl keine Programme für diese Berechnungen vorliegen?!....man würde später darauf zurückkommen.
Habe ich ne Möglichkeit irgendwo zu erfragen, was es in etwa für mich an Rente mehr ausmachen wird?
Vielleicht kannst mir nen Tipp geben,
Danke
Buntei
Engel5
Hallo zusammen,
das ist ja eine interessante Seite hier. Jetzt sind wir schon zu dritt in etwa der gleichen Situation. Seit einer ganzen Weile schon versuche ich an irgendwelche Infos bezüglich Versorgungsausgleich und Beamte zu kommen und jetzt treffe ich hier auf euch. Also ich bin auch Beamtin bei der Telekom und mein Nochmann Angestellter bei einem Energieversorgungsunternehmen. Wir sind in diesem Jahr 20 Jahre verheiratet, leben aber bereits seit April 2009 getrennt. Jetzt sind wir dabei die Scheidung einzureichen. Um Kosten zu sparen übernimmt die ganze Sache ein, mit uns beiden, befreundeter Anwalt. Mein Nochmann und ich, wir sind eigentlich so überein gekommen, dass wir auf den Versorgungsausgleich verzichten wollen, da wir beide während der gesammten Ehezeit, gearbeitet haben. Er immer in Vollzeit, ich 11 Jahre mit 30 bzw. 32 Wochenstunden. Seit Januar arbeite ich wieder Vollzeit. Netto, unterm Strich kam bei uns immer so etwa das gleiche raus. Mir kam es jetzt aber in den Sinn, dass ich vielleicht auf etwas verzichten würde, da ich 11 Jahre "nur" Tz-Kraft war und auch der Bruttolohn meines Mannes ja erheblich höher war als meiner. Jetzt habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass einer Beamtin, die zeitweise gar nicht gearbeitet hat und zeitweise in Teilzeit der Versorgungsausgleich abgezogen oder angerechnet wird (wie man das auch immer ausdrücken soll). Warum kann ihr keiner erklären. Sie gab mir den Tipp den Versorgungsausgleich bei der Scheidung auf jeden Fall auszuschließen bzw die Verzichtserklärung abzugeben. Nur ist mir das alles zu schwammig und ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund. Hmmm, jaaa, genau so sieht es bei mir aus. Ich würde mich über einen Austausch hier mit euch sehr freuen. Vielleicht kommen wir ja gemeinsam weiter.
LG, Engel 5
Wolfgang Becker
hallo Alle Zusammen, eigentlich sollte ja Jede/r seinen eigenen Fall in einem eigenen Thema behandeln. Da es aber hier umziemlich gleiche Fragen geht, lasse ich das mal so stehen.
besonders für Fragen, wo wir hier im Forum keinen "Spezialisten" haben der/die antwortet, hilft da am besten die schriftliche Rechtsauskunft für ISUV Mitglieder. die 1. im Jahr ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, sodass das für die Fragesteller hier damit abgegolten wäre.
Und diese schriftliche Rechtsauskunft erstellen nicht "nur" fachlich sehr kompetente RA, sondern können auch von anderen Experten, mit denen ISUV entsprechende Verträge hat, beantwortet werden. Da ist auch (mindestens 1) ein Fachmann auf diesem Gebiet dabei.