Ratsuchender
Hallo zusammen!
Glaube, dass ist mein erster Beitrag hier und bin ganz gespannt darauf, ob mir jemand mit hilfreichen Tipps & Hinweisen weiterhelfen kann...
Also: Mein erste Frage bezieht sich auf das Thema Versorgungsausgleich in der Konstellation Beamte vs. Selbständige.
Meine liebe Noch-Frau behauptet im Rahmen des Scheidungsverfahrens (wahrheitswidrig) während unserer 9-jährigen Ehezeit als Selbständige keinerlei Altersvorsorge betrieben zu haben.
Tatsächlich hat sie jedoch ein nicht geringes Sparvermögen in der Zeit zwischen Trennung und Scheidungsantrag (2,5 Jahre) beiseite geschafft.
Ihre nun sehr niedrigen Anwartschaften fußen allein auf einer kurzen Beschäftigung im Angestelltenverhältnis sowie den Kindererziehungszeiten.
Nun war ich vor einiger Zeit irgendwo auf einen Hinweis gestoßen, dass unter bestimmten Umständen ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden kann, sofern einer/einem Selbständigen vorgehalten werden kann, dass er/sie die freiwillige Altersvorsorge auf fahrlässige Weise grob vernachlässigt hat.
Hat jemand von euch Einschätzungen/Erfahrungen/Hinweise zu dieser speziellen Thematik?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
loewe.pf
Hallo Ratsuchender,
bin gerade nach 11 Jahren Rosenkrieg, davon 7 1/2 Jahre heiße Phase endlich geschieden worden. (Ehebeginn 08/1075)
Habe Scheidungsantrag 08/2002 eingereicht und war da schon Ruhestandsbeamter.
In der Ehezeit war Ehefrau neun Jahre selbständig und hat keine Altersvorsorge betrieben. In den neun Jahren hat sie 3 Jahre mit geringem Gewinn und sechs Jahre mit großem Verlust gearbeitet:
Insgesamt ein Minus von 98.000 DM, den Verlust habe ich von meinem Beamtengehalt beglichen. Insgesamt hat sie durch diese Selbständigkeit nur minimale Anwartschaften in der Ehezeit von 27 Jahren bis Zustellung meines Scheidungsantrages 08/2002 von ca.413 plus VBL 25 EURO nach alten Barwertverfahren in der Ehezeit. Sie erwirbt aber noch bis 2018 große Anwartschaften in Renten- und VBL-Versicherung Öffentlicher Dienst.
Das hat Richter in 1. Instanz im Scheidungsverbund vom Tisch gewischt: Ex nimmt voll am Versorgungsausgleich teil und bekommt 640 EURO von mir gutgeschrieben.
Am Ende 2018 wird sie INSGESAMT mit VBL und meinen 640 EURO ca. 1800 bis 2200 EURO haben abzüglich der ca. 8 % Kranken-/Pflegekostenvers. und ich 1550 EURO abzüglich meiner privaten Krankenvers. als Ruhestandsbeamter.
Natürlich wäre ich zum OLG gegangen, wenn
a) dann nicht mein Pensionistenprivileg in Gefahr gewesen wäre
b) die Rechtskraft der Scheidung wieder um mindestens viele Monate hinausgezögert worden wäre und ich dann
c) wegen dussligem Vergleich aus 2003, der mir vor Rechtskraft der Scheidung Teilungsversteigerung verbietet, ich immer noch nicht meinen Wiedereinzug in mein eigenes Haus betreiben könnte
d) bestensfalls -mit viel Glück- Vergleich auf die Hälfte (320 EURO) rausgekommen wäre, unter Gefahr des Verlustes des Pensionistenprivilegs, wenn OLG-Entscheidung nach 01.09.2010 rechtskräftig, da nach einem Jahr ab 01.09.2009, also ab 01.09.2010 auch Altfälle im Versorgungsausgleich nach neuen Recht eben unter Wegfall des Pensionistenprivilegs beurteilt werden sollen.
Ex geht aber erst Anfang 2019 regulär in Rente.
Also: große Hoffnungen würde ich mir nicht machen.
Viele Grüße
loewe
Ratsuchender
Hallo loewe,
vielen Dank für deine Hinweise!
Was genau hat es mit diesem "Pensionistenprivileg" auf sich?
Aus dem Munde meiner RA habe ich davon noch nichts gehört. Ab wann stünde meiner noch-nicht-Ex denn
a) nach Anwendung der "alten" VA-Rechtslage
b) nach Anwendung der "neuen" VA-Rechtslage
der Versorgungsausgleich zu - insbesondere im Hinblick auf ihre Selbständigkeit und der theoretischen Möglichkeit, dass sie schon in -sagen wir mal- 5 Jahren aufhören würde zu arbeiten (aus welchen Gründen auch immer...)?
Viele Grüße und vielen Dank für weiterführende Auskünfte,
Siggi
loewe.pf
Hallo Ratsuchender,
das "Pensionistenprivileg" gab es bis 31.08.2009 für genau die kleine Gruppe von Beamten, die bei Zustellung des Scheidungsantrags schon dauerhaft Ruhestandsbeamte waren.
(Genau entsprechend gab es für Nicht-Beamte das "Rentnerprivileg".)
Dazu mein Beispiel:
Im August 2002 - also nach altem Recht bis 31.08.2009 - wurde Scheidungsantrag zugestellt: Da war ich mit 50 Jahren aufgrund eines Dienstunfalles -tut hier aber nichts zur Sache- schon jahrelang Ruhestandsbeamter.
Nach langen Verzögerungen wurde ich nun im März 2010 rechtskräftig geschieden.
Im Scheidungsverbund muß ich als Versorgungsausgleich monatlich 640 EURO abtreten,
SOBALD MEINE EX-GATTIN SELBST RENTE MIT ZUSATZRENTE VBL BEZIEHT.
Das kann nächsten Monat sein, aber auch erst -was ich hoffe- August 2019 (Jahrgang Dez. 1953: Dez. 2018 plus 7 Monate Erhöhung = 65 Jahre und 7 Monate).
Das Ganze ist also eine Wette auf weitere gute Gesundheit meiner Ex-Frau!
Zusammenfassung:
Mir wird als Altfall Pension erst bei Renteneintritt meiner Ex hoffentlich erst ab 08/2019 um monatlich 640 Euro gekürzt - falls ich in neun Jahren noch lebe :-).
Wäre Scheidungsantrag erst ab 01.09.2009 zugestellt worden, fiele ich unter neues Recht und es würden mir ab sofort April 2010 640 Euro von meiner Pension monatlich abgezogen,
OBWOHL EX-EHEGATTIN IM "SCHLIMMSTEN" FALL ERST AB 08/2019 in den Genuss der 640 Euro monatlich käme.
Viele Grüße
loewe