stenzle
Bei meinem Einkommensteuerbescheid 2009 mußte ich folgendes lesen:
Die Vergleichsberechung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimum Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das gezahlte Kindergeld / den Anspruch auf Kindergeld (einschließlich „Kinderbonus“ in Höhe von 100 Euro pro Kind) bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt.
Ich kann das jedoch nicht nachvollziehen. kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Grüße stenzle
Maubär
Hai,
soll bedeuten, daß Du durch das KG mehr Geld erhalten hast als Du durch Inanspruchnahme des Freibetrages erhalten würdest!
Dieser greift i.d.R. erst bei rel. hohen Einkommen.
stenzle
also wenn ich das Kindergeld zusammen rechne
3 * 164 Euro (2 Mütter) * 12 Monate = 5904 Euro
Der Betrag ist aber unter dem ausgewiesenen Kinderfribetrag für Soli und Kirchnsteuer von 9036 Euro.
gneisenau
Hallo stenzle,
so darfst Du ja auch nicht rechnen.
Du hast Kindergeld in Höhe von 5.904 EURO erhalten.
In der vom Finanzamt erstellten Vergleichsberechnung wird überprüft, ob die Steuervorteile aus der Berücksichtigung des Kinderfreibetrages höher sind als das ausgezahlte Kindergeld.
Der Kinderfreibetrag wird ja nicht in dieser Höhe an Dich ausgeschüttet. Vielmehr mindert dieser Dein zu versteuerndes Einkommen. Insofern zahlst Du bei Anrechnung des Kinderfreibetrages weniger Steuern als ohne diese Anrechnung.
Bei Ottonormalverdienern wird hierbei jedoch regelmäßig keine Steuerersparnis generiert, die die tatsächlich gezahlten Kindergeldbeträge übersteigt.
Daher wird in diesen Fällen, so wie bei Dir, eben kein Kinderfreibetrag berücksichtigt, da das steuerliche Existenzminimum der betreffenden Kinder über das Kindergeld abgedeckt ist.
Ich hoffe, ich hab`s einigermaßen verständlich erklärt.
stenzle
Was mich halt wundert ist, dass ich beim Bescheid 2007, 2008 der Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde, aber im Bescheid 2009 nicht.
Meine Verdienstverhältnisse haben sich in dieser zeit nicht geändert.
gneisenau
Hallo stenzle,
mmh, das ist dann in der Tat merkwürdig. Ich kann und will jetzt hier auch nicht unbedingt Deine Steuerdaten abfragen.
In völliger Unkenntniss Deiner Einkommens- und Steuerverhältnisse verbleibt hier nur über drei Möglichkeiten zu spekulieren:
1. Deine Einkommensverhältnisse (2009 und vorher) sind so gelagert, dass das Kindergeld das Existenzminium abgeckt hat. Schlußfolgerung: Das FA hat in 2007 und 2008 einen Fehler gemacht und für 2009 richtig gehandelt! Die Bescheide werden wohl bestandskräftig sein und damit nicht mehr zu ändern!
2. Deine Einkommensverhältnisse (2009 und vorher) sind so gelagert, dass das Kindergeld das Existenzminimun nicht abgedeckt hat. Schlußfolgerung: Das FA hat in 2007 und 2008 richtig gehandelt und in 2009 den Fehler gemacht. In diesem Falle, wenn noch möglich, Rechtsbehelf einlegen.
3. Bei gleich bleibenden Verdienstverhältnissen muss sich bei den anderen Parametern der Vergleichsberechnung etwas geändert haben, was dazu führt, dass in 2009 der Kinderfreibetrag nicht mehr berücksichtigt wird. Nun, hierzu fällt mir nur der Kinderbonus, der im Jahre 2009 gezahlt wurde, ein. Wenn bislang das Ergebnis der vom FA angestellten Vergleichsberechnung stets knapp zugunsten den Kinderfreibetrages ausgefallen sein sollte (in 2007 und 2008), dann kann es alleine durch eine kleine Erhöhung beim Kindergeld zu eben der Wirkung kommen, dass plötzlich die Summe der gezahlten Kindergelder höher ist als der steuerliche Effekt aus dem Kinderfreibetrag.
Im Zweifel wäre es hier ggf. anzuraten, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein um Hilfe zu bitten.
Jona
Hallo,
oder als kostengünstigere Variante einfach mal die Unterlagen schnappen, Zeit nehmen und beim Finanzamt auflaufen.
Und da nachfragen. Die sind eigentlich sehr nett und willig ist, wenn man freundlich fragt.
Gruß Jona
gneisenau
Hallo Jona, hallo stenzle,
ja, wäre eine Möglichkeit. Nur sind die Sachbearbeiter in den Finanzämtern unterschiedlich hilfsberreit und unterschiedlich kompetent. Davon, dass die Steuersachbearbeiter den Bürger auch beraten sollen, habe ich bislang noch nicht bemerkt. Meiner Steuersachbearbeiterin dürfte ich mit einer solchen Sache jedenfalls gar nicht kommen.
Aber einen Versuch lohnt sich wohl schon. Vielleicht kann man sich dann doch die Kosten für einen Berater sparen.