Auslandsstudium - Kindergeld gestrichen

Wolfgang Becker
Icke
Dies ist nur ein Teil der Wahrheit -- man kann dann selbstverständlich Kinder-
freibetrag und Ausbildungsfreibetrag geltend machen ! (meine Kinder leben in
USA, sind US- Staatsbürger -- man muß dann allerdings auch dem deutschen
Finanzamt glaubhaft machen, daß man die Kinder im Ausland unterstützt).

Gruß, Icke