Rechtskraft der Scheidung

loewe.pf
Guten Abend liebes Forum,

habe Frage zur Rechtskraft der Scheidung:

Am 26. Januar 2010 wurde Scheidungsurteil zugestellt
(Scheidungsverbund Zugewinn, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich nach ALTEM Recht bis 31.08.2009).

Innerhalb der Beschwerdefrist von einem Monat wurde beim zuständigen
OLG Beschwerde NUR für TEIL-Verbundsache Versorgungsausgleich
eingereicht.

Frage: Wurde Hauptsache SCHEIDUNG - zusammen mit den
nichtangefochtenen Verbundsachen

am 26. Februar 2010
RECHTSKRÄFTIG?

Oder hängt wegen dieser Teilbeschwerde das gesamte Scheidungsurteil
weiterhin in der Schwebe?

Viele Grüße sendet
loewe
Holzschuher
Hallo,

das kommt zum einen darauf an, ob z.B. in der mündlichen Verhandlung auf Rechtsmittel verzichtet wurde und wie die Berufung/Beschwerde tatsächlich gefasst war bzw. wann die Beschränkung auf VA erfolgte.
loewe.pf
Hallo Holzschuher,

in und nach Verhandlung mit mdl. Urteil am 03.12.2009 wurde NICHT auf Rechtsmittel verzichtet, von keiner der Parteien.

Nach schr. Zustellung des 19-seitigen Urteils am 26.01.2010 wurde fristgemäß am 25.02.2010 beim OLG

"wegen Versorgungsausgleich Beschwerde"

eingelegt vom Scheidungsantragsteller.

Die Scheidungsantragsgegnerin legte ihrerseits bis Fristablauf 26.02.2010 KEINERLEI Beschwerde ein.


Frage: Ist Scheidung in der Hauptsache damit seit 27.02.2010 rechtskräftig, obwohl eine Partei in der Verbundsache Versorgungsausgleich Beschwerde eingelegt hat?

Viele Grüße
loewe
Holzschuher
Hallo,

so wie Sie es schildern, müßte Rechtskraft bzgl. Scheidungsausspruch eingetreten sein; diese Teilrechtskaft kann auch entsprechend bescheinigt werden durch Vermerk (des Gerichtes) auf dem Urteil.
Prinzip
Hallo Holzschuher,

das sehe ich etwas anders. Nach meiner Auffassung ist der Scheidungsausspruch noch t nicht rechtskräftig, da die andere Partei noch ein Anschlussrechtsmittel einlegen kann.

MfG
Prinzip
loewe.pf
Hallo Holzschuher,
hallo Prinzip,

dann ziehe ich über meinen RA schleunigst Versorgungsausgleichs-Beschwerde beim OLG Hamm zurück.

Ist sowieso wacklig (Begründung ist noch nicht gefertigt, Frist: 26.03.2010) und wurde nur gemacht, weil Gegenseite angekündigt hatte, gegen "alles" beim OLG Berufung/Beschwerde einzulegen.

Nun hat die Gegenseite aber wider Erwarten keinerlei Rechtsmittel eingelegt.

Dann hätte ich nach 7 1/2 Jahren mit 4 x OLG endlich rechtskräftige Ruhe.

Bei der Gelegenheit: Vielen Dank Prinzip für Deinen Tipp Süddeutschland. Hat mir über Umweg anderer Rentenberaterin, die AUCH im Bundestagsanhörungsausschuss Neuregelung Versorgungsausgleich saß und aus NRW kommt, sehr geholfen, mich wie oben beschrieben zu entscheiden. Danke!

Viele Grüße
loewe
Holzschuher
Hallo,

Zitat:
Original von Prinzip
das sehe ich etwas anders. Nach meiner Auffassung ist der Scheidungsausspruch noch t nicht rechtskräftig, da die andere Partei noch ein Anschlussrechtsmittel einlegen kann.


Danke @Prinzip, Du hast natürlich vollkommen recht! rotes Gesicht
Treckerfahrer
Hallo zusammen,
zur Info meine Scheidung: eine Ausfertigung des Urteils aus 2006 kam Ende 2008 mit einem Stempel des Amtsgerichts "Das Urteil ist rechtskräftig seit ..... 2006" (Datum Urteil in 2. Instanz/OLG) mit Ort, Datum aus Sept. 2008, Unterschrift mit Siegel des Amtsgerichts.
Ich habe das Urteil mit ausdrücklicher Erklärung des Amtsgerichts bezügl. Rechtskraft also erst etwa 2 Jahre später erhalten.
>>> Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam <<<
Vielleicht mal einen Grund ausdenken, wofür man das rechtskräftige Urteil braucht, und dann beim Amtsgericht direkt höflich nachfragen, ob die das bestätigte Urteil nicht zuschicken können.
Sonst: nicht ungeduldig sein und trotzdem: schöne Osterfeiertage
mit Gruß vom Treckerfahrer
loewe.pf
Hallo Treckerfahrer,

so einfach war das bei mir nicht!

Mein Scheidungsantrag wurde 07.08.2002 zugestellt.

Am 09.12.2004 wurde ich UNTER ABTRENNUNG ZUGEWINNAUSGLEICH geschieden.

Am 25.05.2005 wurde ich nach Berufung Ehegattin vom OLG Hamm wieder zwangsverheiratet,

da Abtrennung Zugewinn angeblich nicht rechtens - mit Zurückverweisung an AG Rahden.

Dann ließ sich Amtsgericht Rahden (wohl verschnupft ob OLG-Entscheidung) vier Jahre (immer derselbe Richter seit 2002) Zeit bis zum 03.12.2009 für zweites schadengeheiltes, nämlich mit Zugewinnausgleich, Scheidungsurteil.

Dieses wurde am 26.01.2010 rechtskräftig zugestellt.

Diesmal, nachdem sie sonst immer Berufung/Beschwerde eingelegt hatte (insgesamt 5 Termine beim OLG Hamm deswegen seit 2002) hat meine Ehefrau KEINE Beschwerde eingelegt, wohl

WEIL SIE KEINE PROZESSKOSTENHILFE MEHR BEKAM

(von demselben Richter am Amtsgericht Rahden, der seit 2002 Prozesskostenhilfe großzügig an meine Gattin bei 1680 Euro Nettogehalt Öffentl. Dienst monatlich verteilt hatte).

Ohne Prozesskostenhilfe: "Spuk" vorbei!

NUR deshalb habe ich meinerseitige Beschwerde wegen Versorgungsausgleich sofort, als ich das erfahren hatte, zurückgezogen - aus "prozessökonomischen Gründen":

Jetzt - nach 7 1/2 Jahren bin ich rechtskräftig geschieden.

Und jetzt endlich ist Vergleich -Hausrat und Einfamilienhauswohnung mit Garten bekam meine Ex zu 100 % bis 31.12.2004 - aus 2003 außer Kraft, der besagte, dass meine Exfrau bis zum 31.12.2004 ODER BIS ZUR RECHTSKRAFT DER SCHEIDUNG ALLEIN IM GEMEINSAMEN HAUS wohnen durfte.

Das hat meine Frau über FÜNF Jahre von 2004 bis 2009 bewußt prozesstaktisch ausgedehnt, während ich weiter meine Hälfte abbezahlen mußte, ohne Nutzen davon zu haben: habe lange Zeit im Wohnwagen gelebt!

Jetzt endlich geht es in die Teilungsversteigerung,

die mir derselbe Amtsrichter AG Rahden 2007 noch untersagt hatte, da ich meine angebliche wirtschaftliche Macht gegen meine Frau ausnützen würde,

um meine zweite Hälfte des Hauses, die ich 1992 ohne jegliche Gegenleistung "aus damaligen Paritätsgründen" überschrieben hatte, zurückzuersteigern.

Das wird die teuerste eigene Haushälfte, die ich in meinem Leben zurückersteigern muß, um meine Ex-Gattin da "elegant" hinauszubefördern, damit ich in meinem Eigentum endlich wieder selbst leben darf.

So sieht das aus.

Gruß
loewe
Max
Hallo Loewe,

ich will Dir keine Angst machen, aber das
Zitat:
um meine Ex-Gattin da "elegant" hinauszubefördern, damit ich in meinem Eigentum endlich wieder selbst leben darf.

kann sich auch noch über Jahre hinziehen.

Grüße
loewe.pf
Hallo Max,

eigentlich bin ich nach meinen Erfahrungen Deiner Meinung:

ABER:

2007 stand das Objekt zur Teilungsversteigerung schon an der Gerichtstafel Rahden.

Erst durch Gerichtsurteil (auch wieder dieser Richter a. AG Rahden B., der immer so freundlich tut), wurde Teilungsversteigerung verboten.

Bewertungs-Gutachten von 2006 der Immobilie wurde mit beiderseitigem Einverständnis im nunmehr endlich rechtskräftigen Scheidungsurteil 2009 im Zugewinn berücksichtigt.

So meine ich, bei meinem erneuten Antrag auf Teilungsversteigerung meinerseits auf vorhandenes Gutachten verweisen zu können (hat Richter ja auch bei Scheidung 03.09.2009 verwandt),

so dass die Sache flott von der Stelle kommt.

Viele Grüße
loewe
Max
Hallo Loewe,

das mit der Versteigerung meinte ich gar nicht.
Das Problem ist, dass Du als alleiniger Eigentümer eine Räumungsklage anstrengen musst, wenn Deine Exfrau nicht freiwillig auszieht. Mein Nachbar hat über 3 Jahre gebraucht, bis er endlich eine Zwangsräumung beauftragen konnte.

Grüße
loewe.pf
Hallo Max,

herzlichen Dank für Antwort.

Ist schon klar.

Nur: Nach Erwerb in Teilungsversteigerung hat Alt-teil-eigentümer nach 4 Wochen zu verschwinden, sonst gerät er automatisch in Verzug.

Er ist mitnichten gewöhnlichem Mieter gleichgestellt, den ich ja fast gar nicht loswerden würde, wenn er Miete bezahlt.

Ich hatte ja großen Bammel, dass Richter bei Scheidung am 09.12.2009 "Scheidungsfolgeanordnung" o. ä. getroffen hätte, mit der Absicht, meine Ex im Haus nach Scheidung als gewöhnliche Mieterin zu "installieren".

Da hat sie gepennt und der Richter hat wohl absichtlich auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen - der Herr hat ja auch einiges bei mir wiedergutzumachen, weil er jahrelang auf ihre Lügengeschichten reingefallen ist.

Räumung wird großes Problem:

Dame leidet wohl unter Krankheit "animal hoarding"

(war auch eigentlicher Scheidungsgrund, da sie, anstatt sich mit mir um unsere 2 Söhne und Haushalt zu kümmern, ihr gesamtes Gehalt für ihre immer zahlreicher werdenden Tiere verbriet, obwohl Schulden immer höher wurden):

ca.

25 Schlittenhunde
5 Pferde
50 Kanin
10 Hühner
10 Bienenvölker

(soweit ich weiß, denn ohne Zeugen betrete ich meinen Resthof nicht mehr,
weil dann sofort wieder Polizei kommt und mich mitnimmt nach wildesten Anzeigen der Ex gegen mich.

Nur Vergewaltigungsanschuldigung hatte ich noch nicht: mag durch Kachelmann-Geschichte aber noch kommen.

Anregung auf Betreuung hatte sie allerdings als Lebenshilfe-Mitarbeiterin -und damit "Fachfrau", wie sie meint- auch schon durchzusetzen versucht: nur leider war ich just zu der Zeit SELBST vom AG Herford bestellter Betreuer einer 90-jährigen Dame.

Das hielt den Richter am AG Rahden (der Scheidungsrichter) indes nicht ab, volles Programm mit 2 fachärztlichen Gutachten zwecks meiner Betreuung gegen mich zu fahren. Natürlich ohne Erfolg: "Sonst müßten wir ja mindestens 90 % der Bevölkerung unter Betreuung stellen", sagte Leiter der begutachtenden Psychiatrie.

"Betreuung des Betreuers" habe ich das sarkastisch gegenüber meinem Scheidungs-Richter B. am AG Rahden genannt - wofür ich auch gleich wieder einen auf die Mütze bekam - wegen "unsachlicher Äußerung".)

Ich könnte bei Bedarf noch mehr berichten ...

Dank für das geduldige Mitlesen.



Viele Grüße
loewe