Clemi
Hallo liebe Forenteilnehmer,
vielleicht weiß das hier jemand:
Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage, wie lange im Voraus der Zusatzbeitrag für die KK angekündigt werden muss?
Meine KK hat mir dieser Tage ein Schreiben geschickt, Posteingang 11.03.2010 , in dem die erstmalige Erhebung des Zusatzbeitrags für April angekündigt wird, zahlbar spätestens 15.04.2010.
Ist das so korrekt oder müsste die KK früher ankündigen?
Gruß Clemi
vielleicht weiß das hier jemand:
Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage, wie lange im Voraus der Zusatzbeitrag für die KK angekündigt werden muss?
Meine KK hat mir dieser Tage ein Schreiben geschickt, Posteingang 11.03.2010 , in dem die erstmalige Erhebung des Zusatzbeitrags für April angekündigt wird, zahlbar spätestens 15.04.2010.
Ist das so korrekt oder müsste die KK früher ankündigen?
Gruß Clemi