Trennungsstress nach Ende der Beziehung ohne Trauschein

iwonderwhy
Hallo iwonderwhy - ich habe Deinen Beitrag aus Krank durch Trennungsstress abgetrennt, da ich keinen Zusammenhang dort erkennen kann und dies durchaus als eigener Thread hier stehen kann - vielleicht bekommst Du dann auch Hinweise - Karbon


Halloo Madlee,
auch wenn es schon eine kleine Weile her ist möchte ich zu deinem Thema auch noch beitragen.

Ich bin Vater einer 15 monaten jungen Tochter, mit der Mutter nicht verheiratet gewesen und habe diese aufgrund untragbaren Verhaltens (mutmaßliches borderline Syndrom) Anfang des Jahres verlassen. Ihr dann meine Wohnung vorübergehend überlassen (bin in eine Pension gezogen, um Mutter und Kind Stress zu ersparen und ihr Wohnungssuche zu ermöglichen) und zusätzlich Geld gezahlt, also soweit alles rechtliche und moralische aus meiner Sicht getan. Sie hat mir (ohne Sorgerecht) dann sofort nach dem Auszug den Umgang mit der Tochter untersagt und dies bis zum Sommer mit einer Ausnahme (ein Besuch, der eigentlich harmonisch war aber wo ihr bewußt wurde, wie sehr ich an dem Kind hänge) durchgezogen. Ich konnte nicht fassen mit welcher Kälte und Verlogenheit es mir dann versagt wurde mein Kind zu sehen und bei einem weiteren Treffen mit ihrer Umzugsfirma war gleich auch noch ein "Kollege" von ihr in in meiner Wohnung anwesend. Jede Bitte das Kind zu sehen wurde abgebügelt und ich nur noch beschimpt, wobei vor anderen dieses Verhalten interssanterweise nie zum Tragen kam. Selbst zum 1. Geburtstag der Tochter durfte ich sie nicht sehen und wußte nicht wo sie war (jetzt wird behauptet ich hätte absichtlich "nur" eine emasl geschrieben)

Nach ihrem Auszug im Sommer bin ich dann zu einer Anwältin, die sofort an meine Ex Partnerin klar und deutlich aber nicht beleidigend oder angreifend schrieb, zurück kamen seitdem zwei Briefe mit Unterstellungen, strafrechtlich grenzwertigen weil fast schon relevanten Diffamierungen der gegnerischen Anwältin sowie eine Androhung einer Strafanzeige, weil ich gegenüber dem dann von mir parallel eingeschalteten Jugendamt angeblich meine Ex beleidigt u diffamiert hätte. Und das Beste - die Realität wurde umgedreht indem behauptet wurde, meine Ex hätte mich nie erreicht (ALSO NIX GEGEN DAS UMGANGSRECHT GEHABT).

Ergebnis: In Deutschland im Jahre 2009 können Anwälte scheinbar fast alles schreiben was sie wollen und so richtig ungestört und legal Dreck auskippen wenn sie wollen, denn ethische Gundregeln fehlen und die Kammern der Anwälte machen scheinbar nix gegen eigene Mitglieder. Zweitens: Wenn eine Mutter möchte, kann sie das Umgangsrecht schon vor einer gerichtlichen Entscheidung ganz einfach aushebeln indem a) der Ex schon mal fertig gemacht und demoralisiert wird, b) die Anwältin mit Anzeigen droht und das gleiche hervorruft und eine Beweislastumkehr einführt , c) das Jugendamt dann der Parteilichkeit beschuldigt und boykottiert wird und d) indem Termine beim JA hier und da mal ausfallen wegen Krankheit. Und das alles obwohl finanziell bereits Leistungen fliessen bzw. geflossen sind, also von Unterhaltsflucht keine Rede sein kann.

Ich weiss das Familienrecht ändert sich derzeit und manches könnte zukünftig anders werden aber eines ist sicher - eine böse Mutter wird niemand, auch kein Gesetz ändern. Im Ergebnis bleibt dem Mann nur die Wahl zu kämpfen und arm und nervlich belastet zu werden, denn - wie mir ein erfahrener Anwalt geraten hat, der kein Geld verdienen wollte - die Richterskala ist anch oben offen und später können dann auch mal sexuelle Belästigungsvorwürfe oder psychische Erkrankungen der MUtter oder des Kindes aufgrund des Umgangs mit dem Vater hinzu kommen.

ERGO: Den Kontakt zu Mutter und Kind abzubrechen, nicht mehr ärgen und die Mutter im eigenen krsanken Saft schmoren lassen. Und darauf zu hoffen, dass sich das Kind eines Tages meldet und zwischenzeitlich mit dem Schmerz versuchen fertig zu werden. TOLLLL oder?.
piano
Hallo iwonderwhy,


das letze mal hier warst Du am 12.10.09, deshalb weiss ich nicht ob Du dies noch liest oder "mit bekommst":

Gerade die Männer, die ihre Kinder lange, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr geshen haben, könne nachvollziehen, was und wie du es sagst.

Erst wollte ich alle Punkte zitieren und dann darauf antworten, aber nach dem ich mir dann dies alles durch gelesen habe fand ich, das ist der falsche Weg:


Ich denke, das grundlegende Fazit deines Threads isr realtiv einfach zu beantworten:

Bist Du machtlos?

Nein, wenn Du es Dir zeitlich und finanziell leisten kannst, auf keinen Fall.
Ansonsten: Viel wichtiger ist, dass Du nicht "machtlos" aufgibst. Wenn Du Deine Tochter sehen willst, gibt es auch Wege. Die sind anstrengend, Du wirst Dich mit der KV ne ganze Weile vor dem Gericht sehen und auch so wahrscheinlich fetzen. Du wirst vieles für ungerecht halten, auch vieles nicht nach vollziehen können. Aber das dt. Rechtssystem ist in vielen (gewiss nicht allen) Bereichen richtig. (wenn auch langsam...)

Aber der einzige, der alles in seiner Macht stehende tun kann, um seine Tochter zu sehen, bist Du. Und erst dann kommen die Anwälte und Richter sowie Gutachter. Ich sage Dir dass so bewusst, weil ich persönlich aus deinen Zeilen Deinen Missmut liese, der Dich evtl dazu bringt, dass Du aufgibst;: "für - nicht - um" Deine Tochter zu kämpfen.

Zitat:
ERGO: Den Kontakt zu Mutter und Kind abzubrechen, nicht mehr ärgen und die Mutter im eigenen krsanken Saft schmoren lassen. Und darauf zu hoffen, dass sich das Kind eines Tages meldet und zwischenzeitlich mit dem Schmerz versuchen fertig zu werden. TOLLLL oder?.


Es geht nicht um "den kranken Saft der mutter", sondern um Deine Tochter und Deine / Eure Bindung.

Ja, die Km macht es Dir vielleicht nicht einfach, Du bist mit der KM nicht verheiratet gewesen, rechtlich a bissel holperiger als verheiratet, aber:

Umgang steht Dir zu! und wenn Dein Anwalt nicht total "Mist baut" wirst Du den auch kriegen.

Ich habe in meiner Zeit vor allem, eins gelernt:
Wenn KM Umgang boykottiert sind vor allem die "EtappenSiege" wichtig. Was Du einmal vor dem Gericht mit KM (und vor allem durch den Zwang von Richter) "vereinbart" hast, kann Dir und Deiner Tochter nicht genommen werden. Umgang bekommst Du. Besonders bei Borderline Patienten.... Bei PN dazu mehr.

Lös Dich davon dass "DIR" unrecht getan wurde. Du bist "nur" der Vater. Unrecht wurde deiner Tochter getan. Elternebene / Paarebene. Dies musst Du erstmal verstehen und dann vor allem trennen. Dauert im Normalfall Jahre....

Ich wollte Dir vor allem Mut machen dass Du den Teil "Deines/Euren" Kindes nicht "im Stich lässt"

Deine Tochter braucht dich!

Frohes gelingen

Der Piano mit den Flügeln!