Erbrecht / Nacherben - wer kann helfen?

freffi00
Hallo am Sonntagmorgen,

wie der Tod eines Bekannten (44 J.) einen dann doch aufrütteln kann:
wir sprachen gestern abend im Freundeskreis - mit einigen Geschiedenen und Neuverliebten, alle zw. Anfang und Mitte 40 - über mögliche Regelungen.

Die Situation:
frisch verheiratet, er: aus einer früheren Ehe zwei Kinder (fast 8, 12).
Hauskauf geplant, größtenteils von ihrem vorzeitig ausbezahlten Erbe, 1/3 kreditfinanziert, er ohne Vermögen;
Haus soll beiden gehören, da er durch seinen Anteil an den Tilgungszahlungen sozusagen ein Anrecht darauf erwirbt.

WorstCase Todesfall, er stirbt.

Welche Regelungen kann man treffen, dass sie nicht- mehr oder weniger aus ihrem eigenen Vermögen - an seine Kinder den Pflichtteil auszahlen muss? Und ggfs. das Haus verkaufen muss, um dies leisten zu können?
Im schlimmsten Fall sind die Kinder noch minderjährig und die Ex-Frau "kassiert".

Einer in der Runde wusste was von "Nacherben", aber eigentlich endete das Gespräch mit "da müssen wir uns wohl mal mit einem Anwalt/Notar beraten".

Im Internet auch dazu nichts gefunden.

Kann jemand aus der Forumsgemeinde helfen?

Wäre prima, danke vorab.
Gruß
freffi
Sophie6
Hallo,

wenn er zur Hälfte im Grundbuch steht, dann erben auch seine Kinder entsprechend.

Wäre es eine Möglichkeit ihm ein Nießbrauchsrecht für eine Hälfte des Hauses notariell einzuräumen?

Aber ein Notar weiss da bestimmt besser Rat.

Sophie
Wolfgang Becker
Hallo freffi, das
Zitat:
mit einem Anwalt/Notar beraten
bleibt keinem von Eurer Runde erspart. Unser Forum ist nicht dazu da solche Fachleute zu ersetzen, das ist weder zulässig noch von uns gewollt.

Wir können hier unsere Meinung kund tun, Tipps geben. Damit man nicht ganz ahnungslos dem RA gegenüber sitzt.
Und Notar bringt sowas in die "richtige" Papierform. Kann außerdem Testament verwahren, und im "richtigen" Moment dem Gericht vorlegen.

Ohne Testament oder Erbvertrag kann gerade bei Patchwork Familien sowas wie ein Lotteriespiel sein. Denn da spielt "wer zuerst stirbt" eine große Rolle. Und wenn geplant ist ein Erbe in 1 Familie zu belassen, dann kann das ohne rechtzeitige Vorkehrung zu treffen genau "verkehrt" ausgehen.

Zitat:
Im schlimmsten Fall sind die Kinder noch minderjährig und die Ex-Frau "kassiert".
das stimmt so nicht.
KM tritt dann als Verwalterin auf, kontrolliert durch Vormundschaftsgericht.

Zitat:
Haus soll beiden gehören, da er durch seinen Anteil an den Tilgungszahlungen sozusagen ein Anrecht darauf erwirbt.
das finde ich so nicht besonders gut. Denn niemand weis wie lange eine Beziehung, Partnerschaft besteht, oder wie lange er in der Lage ist seinen Teil an der Tilgung zu leisten. Da finde ich es besser wenn die Anteile im Verhältnis der "Startleistung" verteilt werden. Und dazu eine Auszahlung der während bestehender Partnerschaft geleisteten Tilgung vereinbaren. Das kann dann auch in Anteile Grundbucheintrag umgerechnet + nach einigen Jahren eingetragen werden.
zeitreise
Hallo freffi00,

Hauskauf nur mit Eintragung von dir im Grundbuch, im Trennungsfall fällt es trotzdem in den Zugewinn (Erbrecht und Familienrecht ist da zweierlei). Dann geht das Erbe allerdings nach deinem Tod auf ihn über, wenn auch das nicht gewünscht ist, weil evtl. noch Kinder von euch beiden da sind, dann ein Testament einsetzen in dem er als Vorerbe eingesetzt wird. Heißt, er erbt zwar das Haus in deinem Todesfall, aber wenn er dann stirbt geht das Erbe an eure (in diesem Fall halt deine) Kinder und die anderen (also seine aus erster Ehe bzw. nicht von dir) gehen leer aus. Funktioniert aber alles nur, wenn auch wirklich nur du im Grundbuch eingetragen bist, wenn beide eingetragen sind kommt man um den Pflichtteil auf keinen Fall drum rum. Wir hatten diese Diskussionen bereits vor ein paar Jahren und haben es mit einem Notar und einem Anwalt für Erbrecht so geklärt.

Gruß Zeitreise
freffi00
Hallo,

erst einmal Dank an Euch für die Anregungen und Ideen.

@ zeitreise: ich bin (noch) nicht persönlich betroffen, da nicht wieder verheiratet. Wobei wir auch noch keine Regelungen getroffen haben....
Aber danke für den konkreten Fall mit dem "Vorerbe", werde das weitergeben!
@ sophie6: Nießbrauch ist glaube ich ein No-Go, müsste ich mich schlau machen zu.
@ Wolfgang: meine Absicht war genau das, was du sagst: Informationen aufzunehmen und ggfs. aus Erfahrungen anderer profitieren. Um eine ordentliche Beratung beim Anwalt kommt keiner in der Situation herum - da gebe ich dir vollkommen Recht.

Ich habe gestern abend im Forum noch die Idee von Jack Rhod gelesen zwecks FAQ für "Neu-Heirat, Rechte und Pflichten". Finde ich gut! Da könnte sowas ja auch rein.

Schönen Tag noch
freffi
Karbon
Hallo freffi,


in dem von Dir gewählten Beispiel würde, wenn er stirbt nur seine Hälfte zwischen der Ehefrau (50 %) und allen Kindern (50%) geteilt werden, so dass die Ehefrau dann 75 % - alle Kinder zusammen 25 % haben.
Bei Bargeld würde ich das nicht als Problem ansehen - aber bei einem (belasteten) Grundstück würde ich immer zur Absicherung Aller ein notarielles Testament vorziehen.

Zitat:
Ich habe gestern abend im Forum noch die Idee von Jack Rhod gelesen zwecks FAQ für "Neu-Heirat, Rechte und Pflichten". Finde ich gut! Da könnte sowas ja auch rein.


Na dann - notiere den Hinweis in der Sammlung fröhlich


LG - Karbon