Schadensersatz wegen Sterilisation waehrend Ehe? - war: Geschieden, aber der Krieg geht weiter

Meerfrau
Liebe Forenmitglieder,
ich bin zwar seit einigen Wochen geschieden nach 6 Jahren Rosenkrieg, aber es geht weiter und ich bin fix und fertig.
Ich weiß auch nicht, ob ich mit meiner Frage hier im richtigen Bereich bin, aber ich will sie trotzdem stellen:
Mein geschiedener Mann hat sich während unserer Ehezeit sterilisieren lassen, wir mussten natürlich beide eine Einwilligung unterschreiben:
Jetzt kommt er nach de Scheidung damit, dass ich ihm die Rückgängigmachung der Sterilisation bezahlen soll und will mich auf Schadensersatz verklagen.
Hat er damit Chancen? Im Netz bin ich zu diesem Thema nicht fündig geworden, aber vielleicht hat jemand von euch einen guten Rat.
Vielen Dank!
Die Meerfrau

(Thema mit Zustimmung der Threadstarterin sprechender formuliert, Andreas*)
Karbon
Hallo Meerfrau,


gefühlt: nein, weil ihm kein "Schaden" durch Dich entstanden ist. Vermutlich hast Du beim Arzt etwas unterschrieben in der Art: Ich bin damit einverstanden, dass sich mein Ehemann sterilisieren läßt. Die Sterilisation erfolgte auf seinen Wunsch hin (niemand wird auf den Wunsch eines anderen sterilisiert) - Du warst lediglich einverstanden damit.


LG - Karbon
Max
hallo Meerfrau,

war Dein Exmann zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte oder war er gar entmündigt und Du warst sein Vormund?
Wenn dies nicht zutrifft, was ich vermute, solltest Du sein Ansinnen noch nicht einmal beantworten, sondern schmunzelnd beiseite legen.

Grüße
Meerfrau
Hallo Max,
danke für deine Antwort,
nein, er war völlig normal.
Meint ihr, dass Gericht nimmt eine solche Klage an?
Lachen kann ich noch nicht darüber, leider.
Danke für eure Antworten.
Die Meerfrau
yvie
Falls er einen Anwalt mit der Klage beauftragt,sollte dieser ihm schon klarmachen ,dass eine solche form-,frist -und zwecklos ist.

Lass das mal in Ruhe auf dich zukommen.Man kann niemanden daran hindern unsinnige Klagen einzureichen,wenn er gerne sein Geld dafür ausgeben möchte.

Im Übrigen könnte dein Ex versuchen die Sterilisation wieder rückgängig machen zu lassen (soll möglich sein).Die Kosten dafür trägt er aber selbst.

M.f.G.

Yvie
nachdenker10
Hallo,

dumme Nachfrage
Hab ich ja noch nie gehört:
Zitat:
wir mussten natürlich beide eine Einwilligung unterschreiben

Habe auch eine Vasektomie machen lassen, aber der Arzt hat niemals eine schriftliche Einverständniserklärung meiner damaligen Frau gefordert, sondern lediglich gewünscht, das sie beim Beratungsgespräch anwesend sein soll.
Rein gefühlsmäßig ist die Vasektomie seine eigene Entscheidung und dementsprechend auch die daraus resultierenden Folgen.
Würde mich mal interessieren, wo denn so die Schadensersatzhöhe liegt.
Lass es erst mal auf Dich zukommen.

Grüße
Meerfrau
Danke für eure aufbauenden Antworten, so wie ich seinen Anwalt verstehe, soll ich die Kosten für die OP übernehmen.
Ist doch total verrückt, oder?
Muss ich dann aber meinen Anwalt bezahlen?
Muss ja wohl dahin, weil der gegnerische Anwalt eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat.
Danke für eure Hilfe.
Die Meerfrau
Susanne
Nein, Meerfrau, muss du nicht. Ich würde jetzt keine zusätzlichen Anwaltskosten produzieren.

Mach das, was Max dir gestern geschrieben hat.

Gruß von
Susanne
Max
Hallo Meerfrau,

wenn Du Lust hast, aber wirklich nur dann, kannst Du dem Anwalt das so schreiben, wie ich es formuliert hatte. Wenn Du keine Lust hast, dann mach gar nichts.
Ich vermute übrigens, dass Deine Unterschrift lediglich die Bestätigung für das Beratungsgespräch war, denn Du kannst gar nicht Deine Zustimmung für eine Operation an einer anderen Person geben, wenn nicht die von mir beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.

Grüße
Wolfgang Becker
Sehe ich etwas anders, Max.

Ehe ist auf Kinder ausgerichtet. Und da glaube ich schon, dass 1 Ehepartner nicht einseitig aus diesem Punkt aussteigen kann. Also braucht man die Unterschrift des anderen Ehepartners, um zu dokumentieren dass das keine einseitige sondern eine gemeinsame Entscheidung ist.

Ich habe aber noch nie gehört dass dann nach Scheidung der "andere" Partner das Rückgängig machen zahlen müßte.
Meerfrau
Hallo, liebe Forenmitglieder,
so wie ich das ganze verstehe, will er Schadensersatz dafür, dass er keine Kinder mehr zeugen kann.................
Ich hätte ihn dazu gedrängt...............
Auf die Klage bin ich mal gespannt. Wie hoch soll die Summe sein? Ist doch alles absurd oder?
Hat jemand noch ähnliche Erfahrungen oder gute Tips?
Danke
Die Meerfrau
Max
nee, Wolfgang,

das ist schon eine Entscheidung, die jedem selbst und alleine obliegt, auch wenn man verheiratet ist. Das Einverständnis des Ehepartners ist hierzu keinesfalls nötig. Wenn der behandelnde Arzt dieses Einverständnis möchte, ist das seine Sache, hat aber keine rechtliche Konsequenz bezüglich eines Schadenersatzes. Beim nächsten Arzt wird danach nicht gefragt.
Ebenso ist es, wenn die Frau sich sterilisieren lässt. Auch hierzu ist keinesfalls das Einverständnis des Partners notwendig und ein Anspruch gegen den Partner entsteht ebenso wenig.
Sollte der Arzt sich sogar erdreisten, eine etsprechende Formulierung aufzunehmen, die Vertragscharakter hat, so wäre das sittenwidrig und somit nichtig.
Und insgesamt bin ich mir da zu 100% sicher!

Mir ist noch etwas eingefallen:

Es gibt sehr viele Männer (weniger Frauen), die sich heimlich sterilisieren lassen, um kein Kind "untergeschoben" zu bekommen. Auch hier besteht kein Anspruch von der Gegenseite. Auch ist die selbst zu Verantwortende Zeugungsunfähigkeit rechtlich kein Grund, die Ehe annulieren zu lassen. Soweit ich weiß, lässt das kath. Kirchenrecht dies zu, nicht aber der Staat.

Grüße
Wolfgang Becker
Hallo Meerfrau,

Zitat:
Ich hätte ihn dazu gedrängt
und, hast'de ? Wie vehement ?
nachdenker10
Hi.
könntest Du bitte mal das Schreiben des Anwalts einstellen. Natürlich bitte Namen unkennntlich gemacht.
LG
Wolfgang Becker
hallo Max, ich habe ja geschrieben dass ich kein Urteil kenne wo Ex das zahlen mußte.

diese Unterschrift ist m.M. vielmehr eine Absicherung für den Arzt, dass Ehefrau nicht ankommt und Schadenersatz von ihm will, weil er durch diese Operation ihre Ehe kaputt gemacht habe. Sie wolle noch ein Kind, und zwar vom Ehemann.

Eine Übernahme der Rück-Operationskosten würde ich evtl. nur dann sehen wenn M. ihrem "damaligen Noch" quasi die "Pistole auf die Brust gesetzt" hätte "entweder Operation oder nie mehr Sex mit mir".

davon gehe ich nicht aus !
Max
Hallo Wolfgang,

jetzt sind wir uns einig!

Zitat:
diese Unterschrift ist m.M. vielmehr eine Absicherung für den Arzt, dass Ehefrau nicht ankommt und Schadenersatz von ihm will


Genau das dürfte der Grund für die Unterschrift sein. Ich hatte mit meinem Schwiegervater darüber gesprochen. Der sagte mir ganz eindeutig, dass in der Klinik, in der er Chefarzt war, bei einer Sterilisation, egal ob bei Mann oder Frau nie das Einverständnis des Ehepartners eingeholt wurde oder wird. Selbst beim Beratungsgespräch wird die Anwesenheit des Ehepartners nicht verlangt.
Die Klinik ist ein Lehrkrankenhaus einer Uni in unserer Nähe.

Zitat:
Eine Übernahme der Rück-Operationskosten würde ich evtl. nur dann sehen wenn M. ihrem "damaligen Noch" quasi die "Pistole auf die Brust gesetzt" hätte "entweder Operation oder nie mehr Sex mit mir".


...frei nach Martin Luther: "in der Woche zwier schadet weder ihm noch ihr" Augenzwinkern

Also Meerfrau, keine Bange, mach das, was ich geschrieben habe.

Grüße
Karbon
Tschaka! Das

Zitat:
diese Unterschrift ist m.M. vielmehr eine Absicherung für den Arzt, dass Ehefrau nicht ankommt und Schadenersatz von ihm will, weil er durch diese Operation ihre Ehe kaputt gemacht habe. Sie wolle noch ein Kind, und zwar vom Ehemann.

ist der Grund! So ähnlich hab ich die Erklärung jetzt auch in der hintersten Ecke meines Gedächtnisses gefunden. großes Grinsen

LG - Karbon
Meerfrau
ja wie denn?
Mit der Zwangsjacke zum Arzt geschleppt?
Heinrich
Zitat:
Original von Meerfrau

Mein geschiedener Mann hat sich während unserer Ehezeit sterilisieren lassen, wir mussten natürlich beide eine Einwilligung unterschreiben:
Jetzt kommt er nach de Scheidung damit, dass ich ihm die Rückgängigmachung der Sterilisation bezahlen soll und will mich auf Schadensersatz verklagen.

Man(n) kann sich auch selber zum Narren machen!

Hast Du nicht auf dem Fußboden gelegen, weil Du vor lachen nicht mehr stehen konntest? Oder anders rum ...
Warum betrachtest Du es als "Krieg", wenn er sozusagen vor Dir steht und sich (symbolisch!) selber in den Hintern tritt?

Lachende Grüße

Heinrich cool
Winnetou
Hallo Meerfrau,

für mich als Aussenstehende ein "interessanter Theat".

Doch für dich als Betroffene wahrscheinlich nicht.
Ich würde machen, was Max vorgeschlagen hat.

Mich würde der Ausgang des Problems interessieren.

Gruß Winnetou