hoffnung
hallo alle ,
zum Namensrecht bzw. zur Annahme des Neuen Namens bei Heirat des KV, und Kind dort wohnend, setzt mich unter Druck, dass ich der Namensänderung zustimme.
Da ich als unverheir.Mutter hier nur schriftlich zustimmen darf, dass weis ich soweit. Nun wurde mir von KV gesagt, dass er sich dahingehend informiert hätte, dass das Kind, wenn es 12 Jahre ist selbst bestimmen darf, und dann wohl meiner Zustimmung nicht bedürfte, stimmt das?
gruss
Max
Hallo Hoffnung,
| Zitat: |
| dass das Kind, wenn es 12 Jahre ist selbst bestimmen darf, und dann wohl meiner Zustimmung nicht bedürfte |
Das ist blanker Unsinn.
Ab dem 14. Lebensjahr des Kindes ist seine Zustimmung
zusätzlich erforderlich.
Grüße
Siegfried
Hallo,
siehe Einbenennung,
1618 BGB:
| Zitat: |
| Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend. |
Anmerkung: Ein Sorgerechtswechsel (von der Mutter zum Vater) bei nichtehelichen Kindern ist recht selten, z.B. bei
Kindeswohlgefährdung oder
Erziehungsunfähigkeit, die manchmal nur durch Gutachten bewiesen werden kann. Bei Einbenennungen werden teilweise auch Gutachten beauftragt und es wird auf vorherige Gutachten zum Sorge- und Umgangsrecht zurückgegriffen.
hoffnung
Hallo zusammen,
erst einmal danke für die Auskünfte.
Es ist so, dass mein Kind in der Schule und in der Nachmittagsbetreuung den Kinder und dem Betreuungspersonal sagt, dass er gerne mit Nachnamen........ angesprochen werden möchte und nicht mit Nachnamen von mir, der KM.
Dieses hat mir mein Kind selbst erzählt und es wurde von den Betreuungsperson an den KV herangetreten, dass mein Kind dieses macht.
Wie gesagt, der KV, wo mein Kind lebt, Heiratet jetzt.
In dem Personenhaushalt lebt derzeit sogar die Halbschwester (stud.ca. 21 LJ, ebenfalls mit Nachnamen des KV, die KM dieses Kindes (Halbschwester) hatte damals einen Doppelnamen, in Bezug zum KV. Diese Halbschwester von meinem Kind , wollte bzw. musste bei KV einziehen, da die KM hierzu durch Studium ihrer Tochter, die Wohnmöglichkeit nur so an den WE und Semesterferien finanziell nicht mehr leisten können, da die KM hierzu EU-Rente bezieht, und dieses nicht so hochtrabend ist, sondern mal gerade die halbe Grundsicherung beinhaltet.
Eigentlich müsste es ja KV meinem Sohn ja klarmachen, dass er es zu unterlassen hat, einen Namen , wie er gerne heißen möchte, nicht so einfach den Leuten sagen darf.
Ich bin nun hin- und hergerissen.
Nun habe ich dem KV mitgeteilt, dass ich , da KV mir immer wieder mitgeteilt hat ,selbst Zeugen gibt es, dass er auf KU von mir Verzichtet ( ..ich weiss er darf es nicht.....) , dass ich dieser Namensgebung von KV evtl. nur dann zustimme , wenn ich eine sog. not. "KU-Verzichtserklärung" bis zu seiner Volljährigkeit erhalte.
Gut, oder nicht! Mag jetzt dahingestellt sein. Aber wenn mir KV damals sagte, er will und möchte von mir kein KU haben, habe ich mich auch auf dieses Wort etwas zu verlassen und auch mich drauf einzustellen. (Ich weiss, dass viele von Euch es gerne anders sehen und andere Einstellungen haben, aber ich hatte nun mal das WORT von KV)
Und das heißt nicht, das dadurch mein Kind finanz. benachteiligt ist.
gruss
gruss
Wolfgang Becker
| Zitat: |
| er auf KU von mir Verzichtet ( ..ich weiss er darf es nicht.....) , dass ich dieser Namensgebung von KV evtl. nur dann zustimme |
na Klasse, verkauft den(ihren) Namen. Kenne ich bislang nur von Fußballvereinen bei ihren Stadien.
Siegfried
| Zitat: |
Original von hoffnung
Nun habe ich dem KV mitgeteilt, dass ich , da KV mir immer wieder mitgeteilt hat ,selbst Zeugen gibt es, dass er auf KU von mir Verzichtet ( ..ich weiss er darf es nicht.....) , dass ich dieser Namensgebung von KV evtl. nur dann zustimme , wenn ich eine sog. not. "KU-Verzichtserklärung" bis zu seiner Volljährigkeit erhalte. |
pfui deibel
hoffnung
hallo,
ich wusste es, diese Reaktion, dieses hat mir KV selbst mitgeteilt, aber ich verkaufe ihn nicht! Mein Kind äußert ja nun mal den Wunsch.
Und der KV macht soviel Psychoterror, eigentlich und wirklich möchte ich es ja auch nicht!
Im Grunde hätte KV zu handeln und seinem Kind sagen müssen, dass er damit aufhören soll, bzw. es nicht darf!
KV ist doch mit Kind noch in Tagesklinik unter Behandlung, dort müßte dieses Thema angesprochen werden, dass Kind es zu unterlassen hat.
Es ist Aufgabe des KV hier einzulenken, dass es nicht geht. KV hat sich diesen Stress doch selber gebaut, und ich werde jetzt damit psyhchsich traktiert!
Also ich gucke mir das jetzt noch ne Weile an, weil den normalten Umgang erhalte ich unter "Fadenscheinigen" ausreden auch nicht, so wie er eigentlich sein soll!
Dann werde ich handeln, und mir mein Kind mit ABR und alleigem Sorgerecht zurückholen.
Aber KV hat meinem Kind, bevor KV mit mir darüber sprach wegen des Namens, stattdessen mit seinem Kind gesprochen!
Und das geht nun mal gar nicht! Ich hatte dieses KV auch soweit mitgeteilt, dass er diese Angelegenheit bitteschön erst mit mir zu besprechen hat! Aber das ist es ja. Das tut er nicht, stattdessen, behelligt er sein Kind mit Dingen, die ihn nichts angehen, und hätte Kind nichts davon gewusst, wäre es jetzt auch nicht so weit gekommen!
Das habe ich alles nur KV zu verdanken!
Stattdessen bekomme ich noch mehr psycho Stress, wie i ch am WE den Umgang mit Kind zu gestalten hätte!
Ich bin bald soweit, dass ich das Sorgerecht wieder erneut beantrage! Dasss was der KV meinem Kind antut, tut ihm nicht gut! Aber man wollte ja damals nicht auf mich hören!
Aber ich bin auch nervlich durch KV soweit zerstört, dass ich bald resegniere, ich bin so Hilflos!
Ich habe meinem Kind erklärt, dass er bereits einen Namen hat, wir haben lange und ausführlich darüber gesprochen, selbst die Großeltern, befürworten es nicht!
Was soll ich denn jetzt machen.
Die Heirat steht bald an, KV hat alle Formulare ja schon Griffbereit. will mich abledern, in dem er mich einschüchtert, wie o.g. Themenüberschrift.
KV gibt keine Ruhe!
gruss
Karbon
Hallo hoffnung,
bist Du in psychiatrischer Behandlung?
Falls nicht - geh zu Deinem Hausarzt und frag ihn, ob er nicht auch der Meinung ist, das Du Dich vielleicht mal diesbezüglich untersuchen lassen solltest. Ich hoffe, dort kann man Dir helfen.
Karbon
citronella73
ich bin einigermassen fassungslos !
da landen beiträge glatt in der tonne, weil jmd. emotional aufgewühlt danebenhaut (nachvollziehbar) .aber ich frage mich langsam, WAS treibt diese frau hier eigentlich ? in jeder stunde, in der hier postings verfasst werden entweder pizza ausfahren/zeitungen austragen/kellnern/sonst einen nebenjob.. dann wäre der KU gesichert, und nicht soviel zeit, sich gedanken zu machen..
zumal immer noch die info fehlt, wie es zum entzug des SR kam..angesichts der tatsache, dass wirklich in diesem unserem lande einiges nachweisbar vorliegen muss, damit es soweit kommt....
so langsam drängt sich mir diesbezüglich ein gewisser gedanke auf... und ich würde hoffen, dass karbons rat ernst genommen wird....
ein forum dieser art kommt hier an grenzen, denke langsam, dass psychiatrische unterstützung hier der bessere weg wäre..
ohne h. verurteilen zu wollen, aber sich über lange monate immer wieder derart auszudrücken..welchen schluss soll man als reiner leser hier noch ziehen ?
sollte all dies hier von jmd. verfolgt werden, der in diesen sachverhalt involviert ist, wäre für h. jeder buchstabe , der hier hinterlassen wurde, ein pluspunkt für den verhassten kv... das und nichts anderes klingt durch.. verlassen werden , neue partnerin, jetzt kurz hochzeit bevorstehend..
hoffnung, hol dir hilfe bevor noch mehr schaden entsteht.. wenn dir so sehr an deinem kind liegt, bist du ihm mindestens das schuldig ! denk bitte mal in einer ruhigen minute drüber nach.. (das bringt mehr, als wirre wege zu suchen...)
Lilly29
Hallo Zusammen,
also das mit der Namensänderung als " Wunsch " des Kindes kann ich voll und ganz nachvollziehen.
Ku hin oder her oder warum Hoffnung kein SR hat auch.
Ich lebe selber in 2 ter Ehe und habe bewußt den Namen meines Mannes angenommen.
Seitdem wollen meine Kinder auch so heißen, und das von ganz alleine, in der Schule praktizieren sie es auch so, wie Hoffnung es von ihrem Sohn her schildert.
Bei uns will auch der KV seine Zustimmung dazu nicht geben.
Ich habe meinen Kindern erklärt das mir es egal ist wie sie mit Nachnamen heißen, und das sie nicht so heißen wie ich, trotzdem nennen sie sich überall so wie ich und mein Mann.
Mit 16 dürfen sie auch ohne Zustimmung des anderen Elternteil entscheiden wie sie heißen möchten.
Die Idee mit dem Doppelnamen finde ich für Kinder die gelungene Lösung so tragen die Kinder den Namen von beiden Elternteilen, das böde ist nur selbst dazu braucht man die Einwilligung.
LG Lilly
gaggien
Hallo!
So langsam glaube ich, "hoffnung" ist nur ein Fake und da ärgert uns jemand!
Ich kann kaum glauben, was "hoffnung" so alles postet und schreibt. Nimmt für sich alle Rechte und Schlupflöcher in Anspruch und verweigert impertinent den KU und will sich mit der Zustimmung zur Namensänderung vom KU freikaufen.
Übrigens: Der KV kann gar nicht rechtswirksam auf den KU verzichten, da es ein Anspruch der Kinder gegen den Unterhaltspflichtigen ist!
Ich hoffe, der KV geht bezüglich der Namensänderung den Weg über das Vormundschaftsgericht, das ja die Zustimmung der Mutter ersetzen kann. Wurde bei mir auch so vor 27 Jahren gemacht, weil mein Vater nicht zustimmen wollte.
"Hoffnung" ist das Negativ-Beispiel schlechthin für Unterhaltspflichtige. Solche Leute sorgen dafür, dass ganze Personengruppen in Mißkredit gebracht werden.
Kann man sie nicht irgendwie stoppen?
VG gaggien
hoffnung
mit verwandtem Thema zusammen gefügt.
und Link zu weiterem Thema dazu von H. --> Namensänderung
mfg WB
Hallo alle zusammen,
kann die Behörde einfach einer Namensänderung zustimmen, wenn die Rücksprache mit dem JA erfolgte und die hier einfach gegen meinen Willen die Zustimmung befürworten?
Im vorl.Fall hat sich der KV jetzt an die zuständige Gemeinde/Kreis ,gewandt und einen Antrag auf Namensänderung gestellt, diesen musste ich beantworten mit ablehnender Haltung.
KV setzt mich zunehmends unter psych. Stress hiermit, jedes Telefonat mit Kind und im Anschluss mit KV-telefonat, immer die Aussage , hast du unterschrieben! Zugestimmt! Dieses Mathyrium geht jetzt schon fast 1 Jahr, wg. der Namensänderung! Warum gibt KV keine Ruhe?
Was soll ich nun machen?
gruss
Heinrich
Die Gemeinde hat wohl ausreichende Gründe (Stichwort -> für das Kindeswohl erforderlich) gesehen, einer Namensänderung (auch ohne Unterschrift des anderen Elternteils) zuzustimmen.
Heinrich
Wolfgang Becker
hallo Heinrich, wenn die GEmeinde zugestimmt hätte dann müßte KV + Kind doch nicht mehr nachfragen.
also spiegelt auch dieses Thema die Lage von Hoffnung, total zerrissen. Denn der Titel passt ja zum Text.
Heinrich
Hallo Wolfgang,
ich antworte üblicherweise nicht mehr auf Posts von Hoffnung!
Ich weiß halt nur, dass sie nicht zustimmen wollte. Es ist aber so, dass unter bestimmten Voraussetzungen (Namensänderung ist für Kindeswohl erforderlich) diese auch gegen den Willen des anderen Elternteils erfolgen kann. Und dies scheint wohl der Fall zu sein und passt im Übrigen auch zum Eindruck, den ich hier über Hoffnung gewonnen habe.
Gruß
Heinrich
sabieeene
Hallo.
Auf der einen Seite ist h. total verzweifelt,weil das Kind nicht mehr bei ihr lebt und ihre Rechte sich sehr reduziert haben.#
Also kämpft sie,ohne aber zu merken,dass sie in die falsche Richtung geht und es eher schadet als zutzt.
Auf der anderen Seite sieht sie das nicht und kann einfach ihre Energie nicht in etwas stecken,das helfen würde (Psychologe/Arzt, Zusatzjob, Unterhalt zahlen,sich nicht so benehmen...).
Allerdings wäre es jetzt echt mal dringend an der Zeit dafür!
So lange wie sie hier schon rummacht.
ODER?
Gruß Biene