Rosannafabeltier*
..ist mir ein Rätsel.
Jemand hat mir erzählt wenn ich wieder mit jemanden zusammenlebe (verheiratet), dann habe ich nicht unbedingt Anspruch auf Witwenrente, sondern die erste Ehefrau.
Da ich selbst 21 Jahre verheiratet war, hätte ich dann auch Anspruch auf Witwenrente von meinem Ehemann wenn der Fall einreten solltè?
LG Rosanna
mietzi
Hallo,
ich meine, da geht es um die Fortzahlung von bestehenden Unterhaltsansprüchen einer Ex-Frau, da müssen sich ggf. die Ex-Frau und die Witwe die Zahlung der Renterversicherung aufteilen
Zahlt dein Mann noch Unterhalt an seine EX ?
Du hast wenn du wiederverheiratet bis keinen Anspruch mehr gegen deinen Ex-Mann. - im Normalfall erlischt dieser mit der Scheidung.
Etwas Anderes ist es mit den im Versorgungsausgleich übertragenen Anspüchen, die bleiben, werden aber erst gezahlt, wenn du selber Rentner wirst.
Viele Grüße
Mietzi
Rosannafabeltier*
Ich bin nicht wiederverheiratet. Der Rentenausgleich fand bei der Scheidung vor 4 Jahren statt.
Die Exfrau vom LG (bin von dem inzwischen getrennt) bekommt mittlerweile keinen Ehegattenunterhalt mehr.
Die Frage stellt sich mir trotzdem, falls ich noch einmal mit einem Mann zusammen leben möchte.
Die Frage über die Versorgung im Alter hat mit zur Zerstörung meiner Beziehung gesorgt.
Da ich selber während meiner Ehe nicht genug Rentenanspruch aufbauen konnte (wegen Kindererziehung und immer nur Mini und Halbtagsjobs hatte) wollte ich gerne noch einmal heiraten, damit ich im Falle des Ablebens vom Partner nicht zum Sozialfall werde.
Das hat ihm mächtig gestunken. Er hat sich nicht als meine Rentenabsicherung gesehen und sich von mir getrennt.
Ich finde es traurig dass eine Beziehung daran festgemacht wird ob der jeweils andere für seine Finanzen selber sorgt. Was vergibt sich ein Mann dabei wenn er seine Rente an seine Witwe weitergibt? Ihm enstehen dadurch keine Nachteile.
Wenn beide arbeiten bis zur Rente dann würde er auch durch eine erneute Scheidung nichts von seiner Rente verlieren, evtl. sogar noch etwas gewinnen sofern die Frau mehr verdient als er.
Lg Rosanna
Prinzip
Hallo Rosannafabeltier*,
wenn Du erst vor 4 Jahren geschieden worden bist, kannst Du im Falle des Vorversterbens Deines Ex-Ehemannes mit keiner Witwenrente nach diesem rechnen.
Die sogenannte Geschiedenen-Witwenrenten gab es nur bis zum 30.06.1977, also bei Ehen, die nach dem Verschuldensprinzip geschieden worden sind.
Damals gab es aber noch keinen Versorgungausgleich, weshalb die vorgenannte Rente unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich einer Unterhaltspflicht bei Scheidung aus alleinigem oder überwiegenden Verschulden oder bei tatsächlichen Unterhaltsgewährung durch den Unterhaltspflichtigen, geschieden worden war.
Mit Einführung des Versorgungsausgleichs ab 01.07.1977 ist diese Möglichkeit entfallen.
Bei einer künftigen Zweitehe gelten die allgemeinen Vorschriften wie bei einer Erstehe, wenn die Ehe durch Tod beendet worden ist.
Einschränkungen gelten nur bei sogenannten "Versorgungsehen", die im Rentenalter geschlosen worden sind.
MfG
Prinzip
Wolfgang Becker
hallo (soviel Zeit sollte sein) Rosanna,
| Zitat: |
| Ich finde es traurig dass eine Beziehung daran festgemacht wird ob der jeweils andere für seine Finanzen selber sorgt. |
nun, ich denke dass es gerade bei "EU-geschädigen" eine wichtige Rolle spielen sollte, beim "nächsten Mal" darauf zu achten.
wie heißt es so "schön": "bei der nächsten Frau wird alles anders"
| Zitat: |
| Was vergibt sich ein Mann dabei wenn er seine Rente an seine Witwe weitergibt? |
wie kommst Du darauf dass Du "der länger lebende Teil" sein wirst ?
was würdest Du wohl sagen wenn Dich ein Mann heiraten wollte "weil sonst seine Rente nicht reicht" ?
| Zitat: |
| Da ich selber während meiner Ehe nicht genug Rentenanspruch aufbauen konnte (wegen ... |
dafür gibt es ja den Versorgungsausgleich.
Rosannafabeltier*
Geheiratet wird aus den unterschiedlichsten Gründen.
So zum Beispiel wenn der Mann noch studiert und die Frau einen Job hat, wegen der Steuerklasse.
Sehr oft (auch hier) habe ich schon gelesen dass sich die Menschen, egal ob Männlein oder Weiblein Gedanken ums Geld machen. Wie sie es am besten vor dem neuen Partner beovor sie überhaupt mit ihm zusammen ziehen wollen im Falle einer Trennung schützen.
Wie sie am günstigsten mit der Kopf aus der Schlinge kommen um für den neuen Partner nicht einstehen zu müssen.
Das finde ich traurig.
Meiner hat sich aus dem Staub gemacht weil ich ab dem 01.07. arbeitslos bin aus lauter Angst für mich aufkommen zu müssen.
Ich fände nichts dabei über eine Heirat nach zu denken die uns (ihm/mir) Vorteile bringen, wenn wir beschlossen haben gemeinsam alt zu werden. Aus Verliebtheit heiratet man im "Alter" wohl nicht mehr. Warum sich gegenseitig also nicht absichern?
Die Statistik sagt dass Männer kürzer leben als Frauen.
LG Rosanna
Karbon
Hallo Rosanna,
| Zitat: |
| Wie sie es am besten vor dem neuen Partner beovor sie überhaupt mit ihm zusammen ziehen wollen im Falle einer Trennung schützen. Wie sie am günstigsten mit der Kopf aus der Schlinge kommen um für den neuen Partner nicht einstehen zu müssen. Das finde ich traurig. |
Wenn Du jemanden heiratest aus dem Grund, dass Du im Falle seines Todes von seiner Rente partizipierst - das finde ich persönlich wesentlich schlimmer, als vor einer Hochzeit einen Ehevertrag zu schließen.
| Zitat: |
| Aus Verliebtheit heiratet man im "Alter" wohl nicht mehr. |
Aus Verliebheit vielleicht nicht - aber aus Liebe.
LG - Karbon
Rosannafabeltier*
ab eimen gewissem Alter denkst du über die Gründe des Heiraten anders.
Und schon ganz und gar wenn du als Frau dein Leben der Familie gewidmet hast anstatt an deine Altersvorsorge zu denken.
Schlauer ist man immer erst hinterher.
Ich finde nichts dabei wenn ein Paar im Alter heiratet damit der andere im Fall eines Todes abgesichert ist.
LG Rosanna
citronella73
nun, rosanna..
wenn du das so siehst auf dieser rein pragmatischen ebene, dann wirst du dies eben nur mit einem partner realisieren können, der das genauso sieht. dein ex-partner hat dies offenbar anders gesehen und seine konsequenz gezogen. mit dieser musst du nun leben. und ihn dafür zu verurteilen ist nicht angebracht...
unabhängig vom alter finde ich eine solche überlegung generell etwas.. na ja.. seltsam.. was kann denn dein zukünftiger partner für dein bisheriges leben, damit hatte er ja nichts zu tun ?
heirat/partnerschaft um der versorgung willen ? nein, auch im alter sehe ich das etwas anders
Karbon
Hallo Rosanna,
| Zitat: |
| ab eimen gewissem Alter denkst du über die Gründe des Heiraten anders. |
Ab welchem Alter denn?
| Zitat: |
| Und schon ganz und gar wenn du als Frau dein Leben der Familie gewidmet hast anstatt an deine Altersvorsorge zu denken. |
Du dürftest aber jetzt halbwegs abgesichert sein, nach 21 Jahre Ehe - Dein Ex müßte doch für diese Zeit Ansprüche an Dich abgetreten haben?
Und wenn Du jetzt berufstätig bist, erwirtschaftest Du doch noch weitere Rentenansprüche.
| Zitat: |
| Ich finde nichts dabei wenn ein Paar im Alter heiratet damit der andere im Fall eines Todes abgesichert ist. |
Da kommt nicht unbedingt viel bei rum - wenn überhaupt etwas. Wenn Du jetzt heiratest - und Dein Ehemann stirbt nach mehr als 1 Jahr Ehe (weniger als 1 Jahr verheiratet gibts gar nix) - hast Du Anspruch auf 25% evtl. 55 % der ihm zum Zeitpunkt des Todes zustehenden Rente. Eigene Einkommen/Renten werden teilweise angerechnet. Deshalb macht m.E. eine solche Heirat finanziell nur dann Sinn, wenn Du sehr geringe - und er sehr hohe Rentenansprüche hat.
Für mich wäre soetwas auf jeden Fall kein Grund zu heiraten - never ever.
LG - Karbon
Rosannafabeltier*
Ein junges Paar das Kinder möchte und ein Häuschen baut heiratet unter anderem auch wegen der gegenseitigen Absicherung.
Warum sollte es im Alter (50+) verwerflich sein?
Bei der Frage nach einer Heirat steht es jedem frei NEIN zu sagen.
Oder statt einem NEIN trennt man sich. Ganz easy.
Merkwürdig nur dass mein Exfreund mich ein halbes Jahr vorher fragte ob ich seinen Nachnamen annehmen würde. Als ich verneinte war er bleidigt. Wobei ich nicht sagte dass ich nicht heiraten möchte, ich wollte nur meinen eigenen Nachnamen behalten. Auf der einen Seite altmodisch und auf der Versorgerseite ganz modern. ;-)
Es gibt 1000 Gründe Menschen zu verurteilen, die ihre Spiele mit anderen Menschen treiben.
LG Rosanna
Rosannafabeltier*
| Zitat: |
| Du dürftest aber jetzt halbwegs abgesichert sein, nach 21 Jahre Ehe - Dein Ex müßte doch für diese Zeit Ansprüche an Dich abgetreten haben? |
Nach 21 Ehejahren habe ich genau 290 Euro erreicht.
Um meinen Rentenanspruch weiter auszubauen muss ich erst einen neuen Job finden, denn den alten habe ich wegen Umsatzeinbruch gerade verloren.
War unter anderem auch ein Grund den mir mein Exfreund für die Trennung genannt hat. Mein einer Arbeitslosen, die dazu u.U. in der nächsten Zeit noch an der Schliddrüse opperiert werden muss kann er sich nicht auch noch belasten.
Fazit: nur die guten Zeiten zählen. In den schlechten macht man sich aus dem Staub.
Haltet ihr es mit euren Partnern genauso?
Lg Rosanna
Edit: Zitat repariert - Karbon
Karbon
Hallo Rosanna,
ich habe Dich nicht verurteilt - ich bin nur anderer Meinung aus welchen Gründen man heirateten sollte und aus welchen nicht. (Mal abgesehen davon, dass ich sowieso nicht vorhabe noch einmal zu heiraten)
| Zitat: |
| Nach 21 Ehejahren habe ich genau 290 Euro erreicht. |
Bist Du sicher? Das wäre ja wirklich extrem wenig.
| Zitat: |
Fazit: nur die guten Zeiten zählen. In den schlechten macht man sich aus dem Staub.
Haltet ihr es mit euren Partnern genauso? |
Nein, meine Ehe wurde nicht in finanziell schlechten Zeiten beendet - sondern zu einem Zeitpunkt, nachdem ich schon jahrelang versucht hatte die Beziehung zu retten. Eigentlich hätte ich nie heiraten sollen - aber wie sagtest Du:
| Zitat: |
| Schlauer ist man immer erst hinterher. |
Ich bin auf jeden Fall überzeugt, dass Du es mit Deiner Einstellung schwer haben wirst, einen neuen Partner zu finden - denn wer möchte schon gern geheiratet werden weil Geld hat oder eine hohe Rente erwarten kann?
| Zitat: |
Bei der Frage nach einer Heirat steht es jedem frei NEIN zu sagen.
Oder statt einem NEIN trennt man sich. Ganz easy. |
Ist das Dein Ernst? Du würdest eine Beziehung beenden, weil es keine Hochzeit gibt?
LG - Karbon
Rosannafabeltier*
Ich meinte das mit dem ganz easy trennen ironisch.
Ich würde mich natürlich nicht trennen wenn der Partner nein sagt ich würde es akzeptieren, denn ich such ja nicht auf biegen und brechen jemanden der mich heiratet.
Nach 5 Jahren Partnerschaft kam das Thema heiraten mal auf den Tisch.
Aber anstatt nein zu sagen hat sich mein Partner von mir getrennt.
Und nun will ich dir noch den Grund nennen warum er damals geheiratet hat: Seine Ex war eine gute Partie. Eigentlich ein Spruch der jemanden zu denken geben sollte.
Meine Frage war ja auch eingentlich eine ganz andere, nämlich ob die Exfrauen Anspruch auf Witwenrente haben. Denn dies hat mir jemand erzählt und war davon überzeugt dass es stimmt.
Und ja ich habe nur Anspruch auf 290 Euro Rente. So steht es im Ausgleichsbescheid. Mein Anwalt hatte dagegen nicht protestiert, deswegen gehe ich von aus dass es in Ordnung ist.
Schliesslich habe ich während der Ehe halbtags gearbeitet (was mir nicht besonders viele Rentenpunkte eingebracht hat).
LG Rosanna
citronella73
diese rentenberechnung kommt mir, irgendwie, etwas spanisch vor..
21 jahre ehe, in der ehe halbtagsbeschäftigt, kindererziehungszeiten fliessen doch auch irgendwie mit ein ?
da du mal erwähntest 50 plus sage ich jetzt mal, ich bin 15 jahre jünger als du, war bis zur scheidung nur 8 jahre verheiratet, vor der ehe nicht gearbeitet, keine ausbildung, während der ehe schulische ausbildung, ex-mann kein grossverdiener, sondern so um die 1600 dm.. seit zehn jahren arbeite ich nun .. die ersten 5 jahre davon tz, die letzen 5 jahre vz.. und das nicht als grossverdiener, sondern auf vz mit 1200 netto (ca 1700 brutto).. mein rentenbescheid (kinderzeit für 1 kind eingerechnet) wirft da andere zahlen aus.. sicher, zum gesicherte überleben im alter immer noch nicht ausreichend, aber einfach eine deutliche diskrepanz..
wobei ich ja zugebe, dass mir diese rentenbepunktung und -berechnung ein buch mit sieben siegeln ist..
Rosannafabeltier*
in den ersten 3 Ehejahren habe ich ganztags gearbeitet.
Dann das 1. Kind und 1 Jahr zu Hause.
Wieder 2 Jahre halbtags gearbeitet und dann das 2. Kind.
4 Jahre zu Hause.
Dann im Wechsel mal Halbtagsjobs und mal auf 400 Euro Basis.
Ab 2002 wieder ganztags beschäftigt. Die Scheidung war in 2005.
Wenn an der Rentenberechnung etwas nicht stimmt, dann hat es mein Anwalt verbockt. Er sagte es sei ok. Wie soll ich es wissen. Diesen Punktejungle verstehe ich nicht wirklich.
Es wurde innerhalb der Frist kein Wiederspruch eingereicht.
Die Rentenansammlung meines Exmannes waren bie der Ausrechnung 990 Euro.
Mein Rentenanspruch derzeit beträgt 890 Euro. Wenn ich weiterhin so einzahle wie in den letzten 5 Jahren werden es bei Rentenbeginn 1200 Euro sein (Voraussicht) Zum Sterben zu viel und zum Leben alleine zu wenig.
Meine zusätzliche Rentenversicherung habe ich bei der Trennung gekündigt, weil ich a) das Geld brauchte um mir Möbel zu kaufen und b) ich die Prämie von meinem Gehalt nicht mehr zahlen konnte.
LG Rosanna
Karbon
Hallo Rosanna,
du hast recht - klassisch am Thema vorbeigeschrieben
Aber was Deine 290 EUR betrifft (ich schreib einfach mal weiter dran vorbei

) - kann es sein, das das der Betrag ist, der vom Rentenkonto Deines Ex auf Dein Rentenkonto umgebucht worden ist? So das Du Deine Rente aus der Teilzeitbeschäftigung und die Rentenansprüche für die Kindererziehungszeiten und diesen Ausgleich hast? Das ist zwar dann immer noch nicht die Welt - aber könnte m.E. eher hinkommen.
LG - Karbon
Rosannafabeltier*
Ich habe keine Ahnung.
Dieser Rentenausgleich ist xxxx-Seiten lang und ich habe mich auf die Beurteilung meines Anwaltes verlassen. Dort werden seine Punkte und meine Punkte aufgeführt. Es ist ein wahrer Dschungel. Viel zu kompliziert.
Wer sonst als der Anwalt kann diese komplizierten Dinger prüfen?
Ich habe bei diesem Bescheid nur die Zeiten geprüft die angerechnet wurden.
LG Rosanna
Karbon
Hallo Rosanna,
immerhin hört sich Rentenanspruch 890 EUR (evtl. bei Rentenbeginn 1200 EUR) schon besser an als 290 EUR. Und "gefühlt" kann das vielleicht auch hinkommen, da Du nicht die ganzen Jahre hindurch Vollzeit tätig gewesen bist.
LG - Karbon
Rosannafabeltier*
aber was werden in 15 Jahren 1400 Euro noch wert sein?
Das ist ja für einen alleine zum Leben heute schon knapp. Da ist ja kaum mehr die Unterhaltung eines Autos machbar.
Und werden WIR alle diese ausgerechnete Rente noch bekommen? Weiss der Geier was sich die Regierung bis dahin noch ausdenkt.
Es wird mir gehen wie meiner Mutter heute. Nebenbei Putzen bis ich in die Kiste hüpfe. Tatsache, meine Mutter putzt mit ihren 74 Jahren noch nebenbei weil die Rente nicht reicht.
Und meine Mutter bekommt keine Witwenrente. Sie wurde 1976 schuldig geschieden. Mein Vater war danach noch einmal verheiratet und noch einmal geschieden. Ob seine 2. Geschiedene seine Witwenrente bekommt weiss ich nicht - sofern sie überhaupt noch lebt.
LG Rosanna