ja.ne
Hallo an alle Forianer,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum, sonst bitte verschieben:-)
Zur Situation:
Mann ist Ende 2005 aus ehelicher Wohnung ausgezogen.
Hat die komplette Miete bis Ende 2008 alleine weitergezahlt ( es wurde sich wegen verschiedener Umstände so geeinigt, als Trennungsunterhalt sozusagen, das würde den Rahmen hier sprengen, falls benötigt gibt es aber gerne noch Auskünfte dazu).
Er hat allen Hausrat dagelassen.
Er hat alle Schlüssel 2007 abgegeben und den Vermieter schon 2006 über den Auszug informiert.
Trennung wurde offiziell Jan 2008 eingereicht.
Er fordert die Frau seit 2006 auf, sich eine neue Bleibe zu suchen, sie will aber den Komfort einer 3 Zimmer Wohnung nicht aufgeben.
Nun wurde bei der geplatzten Scheidung von der Frau erklärt, dass die Wohnungfrage noch nicht geklärt sei.
Wie kommt mein LG nun aus dem Mietvertrag raus? Gibt es da nur den Weg einer Klage? Es werden ja beide Unterschriften benötigt, wenn einer aus den Vertrag will und die gibt sie niemals.
Das mit dem Innen/Außenverhältnis habe ich nicht so ganz verstanden:-(
Jetzt kam ne Mail, sie könne die Miete nicht bezahlen und ich befürchte weitere Differenzen und Kosten....(Mann kann die Kosten auf keinen Fall weitertragen, eigene Miete, Auto, Trennungsunterhalt,musste schon Kredit aufnehmen wegen vorheriger Mietzahlung, riesige Anwaltkosten, eigene Möbelbeschaffung (war bisher nur sehr sehr spartanisch), usw.)
Was ist zu tun?
Die Anwältin sagte, der Vermieter wird ihn vermutlich nicht alleine aus dem Mietvertrag entlassen, da er so bessere Möglichkeiten hat im Schuldenfall an Beide zu gehen. Ist ja verständlich. Mann soll dann auf Klage hinweisen. Gibt es denn nur diesen Weg? Das Vermietergespräch findet erst am Samstag statt und ich hoffe auf ein paar gute Tipps und Argumente von Euch .
Achja: Keine Kinder, Frau verdient selber mit eigener Praxis, aber recht wenig (850,-) Mann bereinigt 1900,-. (näheres siehe Forum Unterhalt)
Vielen Dank schonmal und nen schönen Abend noch.
ja.ne
Hallo nochmal,
ich würde gerne noch ne Frage dranhängen.
Wenn die Scheidung mal durch sein sollte, ist man wenigstens dann raus aus dem Mietverhältnis? Oder hat das damit gar nichts zu tun?
Vielen Dank für eure Antworten
Gute Nacht wünscht
ja.ne
Prinzip
Hallo ja.ne,
es gibt - jedenfalls theoretisch - drei Möglichkeiten, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden:
1. beide Ehegatten kündigen gemeinsam das Mietverhaltsnis, was allerdings angesichts des geschilderten Verhltens der Ehefrau rein theoretisch sein dürfte;
2. ebenso theoretisch dürfte die zweite Möglichkeit sein, mit dem Vermieter zu sprechen, ob er bereit ist, einseitig den Ehemann aus dem Mietvertragsverhältnis zu entlassen. Daran dürfte der Vermieter aber nicht mitwirken, da beide Ehepartner sogenannte Gesamtschuldner hinsichtlich Mietzahlungsverpflichtung sind und eine Entlassung des Ehemannes dem Vermieter die Sicherheit durch einen zweiten Mieter nehmen würde;
3. realistisch ist nur die folgende Möglichkeit:
Der Mann reicht beim Familiengericht durch seine Anwältin einen sogenannten "Folgesachenantrag" mit dem Ziel ein, "die Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung dahingehend zu regeln, dass a) der Ehemann aus dem Mietverhältnis ausscheidet und b) die Ehefrau das Mietverhältnis ab Rechtskraft des Scheidungsurteils zu den bisherigen Bedingungen allein fortsetzt".
An diesem Folgesachenverfahren ist dann auch der Vermieter zu beteiligen.
Durch die Scheidung allein kommt es nicht zu einer Entlassung aus dem Mietvertragsverhältnisses.
MfG
Prinzip
ja.ne
Hallo Prinzip,
danke schon mal für die Antwort:-)
Leider ist dies ja sehr niederschmetternd. Es bleibt also letztendlich nur der Weg einer Klage. Wie traurig!
Jetzt spiele ich mal alles mögliche durch:
Vermieter hat Verständnis und entlässt Mann einseitig aus Mietvertrag. Dann wäre alles Bestens:-) Wird aber wohl eher nicht passieren.
Wenn die Frau in der Wohnung bleibt, die Miete nicht bezahlt, kommt vermutlich irgendwann die Klage, evtl. Räumungsklage. Beide sind dann Verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen. Aber immerhin wäre die Frau dann auch aus der Wohnung draußen:-) Oder kann sie auf Mietzahlung gegenüber dem Mann klagen? Würde sie damit durchkommen?
Mann geht zur Anwaltin und trägt die Kosten wieder mal alleine, ist aber vermutlich auch aus dem Mietverhältnis entlassen. Oder bekommt die Frau dann die Kosten dafür auferlegt?
Irgendwie erscheint mir jeder Weg hier ungerecht. Der der ausgezogen ist hat ja gar keine Möglichkeit, wenn der andere nicht will! Naja, Vertrag ist Vertrag und man sollte sich immer sehr sehr gut überlegen was man unterschreibt! Das habe ich hierraus mal wieder ganz deutlich gelernt:-)
Am besten ich warte mal das Gespräch am Samstag mit dem Vermieter ab, vielleicht kann man ihm diese 3 hier genannten Möglichkeiten ja mal vortragen:-) Ich denke die zweite Variante wird ihm bestimmt auch nicht gefallen und bei der dritten bin ich geteilter Meinung...
Ich bin ja mal sehr gespannt und berichte dann wieder!
Einen schönen Abend noch wünscht
ja.ne
kredithilfe09
Hallo ja.ne
Ich denke nicht, dass es so niederschmetternd ist, wie Du es schilderst.
Ich hatte vor vielen Jahren eine aehnliche Situation und ich habe auch gedacht, dass es alles nicht geht.
Erstmal ganz wichtig..:
REDEN REDEN REDEN.... und zwar mit dem Vermieter.
Du glaubst gar nicht wie sehr das hilft, wenn man NICHT als erstes an Klage und Gericht denkt, sondern wirklich versucht GEMEINSAM einen Weg zu finden!
Schlage doch einen neuen Mietvertrag vor.
Erst wird der alte Vertrag aufgeloest und dann ein neuer nur mit der Frau gemacht....Die Einzelheiten muesst Ihr dann ausarbeiten!
hoffe das gibt Dir eine Idee
Viel Erfolg!
ja.ne
Hallo Kredithilfe09,
danke für deine so netten aufmunteren mutmachenden Worte.
Ich denke das ist auch der Weg, den mein LG auch gehen möchte.
Reden mit dem Vermieter:-)
Der ist aber furchtbar schwer zu erreichen, aber immerhin ist es keine Gesellschaft, sondern eine Privatperson. Außerdem war er immer sehr nett. Das ist schonmal ein klarer Vorteil!
Nur leider will die Frau so gar nichts von einer Änderung wissen und dann müsste sich der Vermieter ja quasi auf EINE Seite stellen, wenn er etwas ändert. Ob er das macht? Er will es sich mit der Frau ja bestimmt auch nicht "verscherzen"...
Vielleicht klappt es heute mit dem Gespräch, wir haben uns ganz nett und gut vorbereitet:-)
Ich melde mich dann wieder, sobald das Gespräch stattgefunden hat!
Liebe Grüße
ja.ne
schlumpf
Hallo Ja.Ne,
solange Ex nicht einverstanden ist, hilft Reden mit dem Vermieter nur sehr bedingt und es wird langfristig nur der Weg übers Gericht bleiben. Mein Mann hatte identisches Problem und musste den gerichtlichen Weg gehen, obwohl der Vermieter einverstanden gewesen wäre. Solange der Mietvertrag nicht von allen aufgelöst wird, haftet dein Mann immer noch für die volle Miete, daher sollte dieser Zustand nicht ewig bestehen bleiben, sonst können ohne das ihr es wisst Mietschulden anlaufen im schlimmsten Fall. Am besten aber vor Klage schriftlich auffordern einer Neuregelung zuzustimmen, dann kann ihm mit Klageerhebung zumindest kein Mutwillen unterstellt werden.
Liebe Grüße,
Schlumpf
ja.ne
Hallo an alle Mitleser,
@Schlumpf
Ich glaube es gibt die Möglichkeit, dass der Vermieter meinen LG aus dem Mietvertrag entlässt. Das heißt dann einseitiges entlassen aus dem Mietvertrag , oder so. Das geht nur vom Vermietre aus und die Ex muss dem nicht zustimmen, d.h. sie wird gar nicht gefragt. So hatte ich es bis jetzt jedenfalls verstanden...
Vielleicht haben wir ja Glück. Und ein Gespräch muss ja erst mal auf jeden Fall stattfinden, wer weiß was sich ergibt....:-) Ich bin und bleibe Optimist:-)
Leider war auch heute der Vermieter nicht zu erreichen...., aber eine neue Telefonnummer hat sich gefunden (Handy).
Also morgen auf ein Neues:-)
LG
ja.ne
Hallo an alle Mitleser,
heute hat der Vermieter angerufen:-) Er hat sich alles angehört und will mal prüfen wie die Rechtslage so ist, um meinen LG aus dem Vertrag zu entlassen. Generell wäre er aber dazu bereit. Hoffentlich klappt das mit dem einseitigem Entlassen ohne Zustimmung des Partners auch rechtlich...
Es war ein sehr nettes Gespräch und er zeigte viel Verständnis.
Er wird sich wieder melden, kann aber zwei Wochen dauern. Ich drücke die Daumen und warte.....
Geduld lernt man bei so Sachen auf jeden Fall auch :-)
Schönen Abend für Alle
ja.ne
ruth
hallo,
nun, nach meinem Infostand (vom Mieterverein) geht das nicht so einfach, dass der Vermieter ohne Zustimmung der andren Partei die eine Partei aus dem Vertrag entlässt. Denn das bedeutet ja auch, dass der in der Wohnung verbleibende die ganze Miete tragen muss. Und das ist ja zum Nachteil desjenigen....
Bei mir war es damals so, dass mein Ex schriftlich einwilligen musste, dass er zukünftig die ganze Miete übernimmt und sozusagen in den Mietvertrag als alleinige Partei einsteigt, er wurde ein Zusatz zum Mietvertrag gemacht, der dann von allen, also uns und Vermieter unterzeichnet wurde.
Auch wenn er viel VErständnis gezeigt hat, klar, solange er seine Miete bekommt, ist ihm doch egal, wer dort wohnt. Oder aber er verlangt eben nur noch die halbe Miete, dann kann er den andren auch locker aus dem Vertrag entlassen.
ABer der Vertrag betrifft eben 3 Parteien, und da kann meiner Meinung nach auch nur der Vertrag geändert werden, wenn alle 3 parteien involviert sind. Sonst bräuchte man einen solchen überhaupt nicht.....
LG ruth
Sophie6
Hallo,
ich hatte auch mal das Problem.
Ich hatte den Mietvertrag mit meinem Freund zusammen unterschrieben. Als wir uns getrennt haben und ich aus der Wohnung ausgezogen bin habe ich den Mietvertrag gekündigt (meinen Exfreund informiert) und dem Vermieter die Schlüssel gegen Nachweis übergeben.
Hatte mir ein Anwalt zu geraten. Der Vermieter hat damals auch die Schlüssel angenommen. Damit hatte ich keine Chance mehr die Wohnung zu betreten bzw. sie zu nutzen. Es kam auch nie was.
Sophie
ja.ne
Hallo Ruth, und natürlich alle Mitleser,
da sind die Mietervereine wohl unterschiedlicher Meinung. Es besteht die Möglichkeit jemanden einseitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn der Vermieter dem zustimmt, heißt es bei uns.
Es wäre ja auch nicht fair, wenn man ewig gefesselt wäre, nur weil einer der Mieter nicht möchte, dass der andere entlassen wird.
Stell dir vor, du beendest eine Beziehung, ziehst aus, gibst der Ex- Partnerin genügend Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen und sie will einfach nicht.
Genügend Zeit, heißt hier über 3 Jahre lang!
(Mann hat weiterhin die 3 Jahre lang die komplete Miete bezahlt, bei Einkommen von 1950 Euro netto ; die Ex, selbständig,[ca.1200 Euro, könnte aber mehr, ist noch in der Aufbauphase], nichts! ) Das war, finde ich, schon sehr sehr fair vom Mann.
Die Trennung war immerhin schon vor fast 4 Jahren!
Frau kann die Miete zwar nicht zahlen ( 3-Zim -Wohnung, 80 qm, für sich alleine, ca.800 Euro), hat aber deine Unterschrift im Mietvertrag... Da hört es doch irgendwo auf!
Wenn der Vermieter nicht einseitig entlassen will, was ich ja auch noch verstehen könnte, dann muss man eben doch vors Gericht ziehen und hat Kosten, die man sich hätte sparen können!
Aber wenn einer nicht will, will er eben nicht. Wo gibts den sowas?
Man kann ja nicht ewig abhängig von dem Willen des Expartners sein, finde ich.
Und die Ex will und wird nichts unterschreiben, soviel ist sicher. Sie will auch keine Einigung, sondern die Wohnung behalten.
(Anwältin meint, außer Unterhalt, keinen Cent mehr zur Miete bezahlen, daran wird sich jetzt festgehalten...irgendwas mit Innen/Außenverhältnis, das dies nach so langer Trennung besagt).
Wenn sie die Wohnung nun behalten will, muss sie wohl das Geld für die Miete irgendwie aufbringen, sonst gibt es eben irgendwann ne Räumungsklage für beide. Dann ist der Vertrag aber wenigstens für alle aufgelöst und die Kosten sind bestimmt auch nicht wesentlich höher, als alle anderen bisher...
Wie schon geschrieben, man muss eben bedenken, was man so unterschreibt, aber wer geht schon von vornerein, von einer eventuell möglichen Trennung aus, und traut seinem Partner dann sowas zu?
Ich bleibe positiv, der Vermieter wird sich ja demnächst äußern:-)
Notfalls eben doch Gericht! Da gehts ja dann auch:-)
Wäre für mich mal interessant so eine Urteilbegründung zu lesen....
LG
ja.ne
ja.ne
@sophie6,
Hallo,
die Schlüssel sind schon längst alle abgegeben, aber die Ex will einfach nicht aus der Wohnung und die Miete will sie auch nicht zahlen. In die Wohnung dürfte er auch nicht, hat er probiert um was abzuholen...
Der Vermieter weiß vom Auszug vor 3 Jahren.
Da heißt es jetzt einfach abwarten:-)
Aber danke für deinen Erfahrungsbericht. So wie ihr hatte ich mich auch schon mit meinem Ex geeinigt, völlig unkompliziert. Aber da müssen alle mitspielen....
LG
ja.ne
ruth
Hallo Ja.ne,
da magst du recht haben, dass es da verschiedene Betrachtungs- bzw. iNterpretationsweisen gibt.
Mich würde es halt nur wundern, wenn ein Vermieter den einen aus dem VErtrag entliesse, denn er hätte ja dann einen extremem nachteil, weil er ja nicht an seine Miete käme. und dann möglicherweise den Mieter, der ja auch nicht zahlt, dann rausklagen müsste......;
ich als Vermieter würde mich das nicht antun wollen.....;
Umgekehrt kann ich das natürlich aus Sicht desjenigen, der auszieht, auch verstehen.....; Mein Ex verbliebt damals in der Wohnung und wollte das auch so und konnte auch alleine die Miete Zahlen, somit löste sich das Problem leicht. Umgekehrt wäre es für mich auch doof gewesen, ich hätte die Miete niemals alleine tragen können, und wenn er dann einfach aus dem Mietvertrag ausgestiegen wäre, hätte ich echt ein Problem gehabt.....
Kommt halt immer auf die Perspektive an, aus dem man die Dinge betrachtet.
Ich hoffe aber für Euch, dass sich das ganze klären lässt.
gruss ruth
ja.ne
Hallo,
da Gespräche mit dem Vermieter nichts ergaben, wurde das Thema Mietvertrag bei der Scheidung am 18.08 mit angesprochen und entschieden, dass die Frau einem Austritt aus dem Vertrag zustimmen MUSS :-)
Also in den kommenden Wochen wird mein LG endlich aus dem Vertrag draußen sein:-)
Vielen Dank für den Zuspruch und die Unterstützung aus dem Forum :-)
Ich kann mich nun aus diesem Forum verabschieden und drücke allen Ratsuchenden die Daumen und wünsche viel Kraft!
LG
Karbon
| Zitat: |
| Ich kann mich nun aus diesem Forum verabschieden und drücke allen Ratsuchenden die Daumen und wünsche viel Kraft! |
Alles Gute für die Zukunft ja.ne, das wünschen wir Dir ebenfalls.
LG - Karbon