Auto,wer darf das behalten

butterfly80
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Kfz im Trennungsjahr

die beiden Personen befinden sich im Trennungsjahr, er hat sich umgemeldet und ist ausgezogen,sie hat das Auto behalten und besteht darauf das er verpflichtet ist aufgrund des gemeinsamen Kindes ihr das Auto zu überlassen.Allerdings ist er im Brief eingetragen,der Käufer (bzw.Leasingvertragsnehmer) und der Versicherungszahler.Hat Sie überhaupt das Recht von ihm das Auto zu verlangen?

Bitte antwortet mit schnell

Danke
Maubär
Hallo - wer war den Hauptnutzer zu Ehezeiten?
butterfly80
Er hat das Auto hauptsächlich genutzt um von der geminsamen Wohnung zur Arbeitstelle zu fahren
achuala
Hallo Butterfly80,

wenn er der Hauptnutzer während der Ehe war, dann sollte ihm - wenn er es benötigt, um zur Arbeit zu gelangen (und damit auch Finanzen zu erwirtschaften, die für UH zur Verfügung stehen) - sicher auch weiter hauptsächlich zustehen.
Nur mit der Begründung, ein Kind sei da, kann man sicher das Auto nicht fordern. Zumal wegen des Kindes ja scheinbar bisher kein Fahrzeug benötigt wurde.
Meine Meinung dazu.

Viele Grüße
achuala
Wolfgang Becker
Hallo Schmetterling, wie wurden denn während des Zusammenlebens die Kinder transportiert ?
butterfly80
Die beiden hatten noch ein zweites Auto was grundsätzlich von ihr gefahren wurde um einkäufe zu erledingen und/oder das Kind zu transportiern oder beide gemeinsam um in den Urlaub zu fahren, also das Familienauto,dieses haben die beiden gemeinsam zum Verkauf freigegeben.meiner Meinung nach ist dieses Auto dann Gegenstand des Hausrates und sie hätte nur Anspruch auf dieses Auto erheben können wenn überhaupt oder liege ich da falsch?

Danke für Eure Antworten

LG
Wolfgang Becker
Hallo , jetzt sieht die Sache schon anders aus. Isses denn soooo schwer gleich alle Infos zu schreiben ? Statt mit "halben, einseitigen Infos" hier die Antworter zu irritieren ?

Da vorher 2 Autos vorhanden waren, genutzt wurden, und jetzt nur 1, kann man m.E. nicht von der Nutzung diesen einen Autos ausgehen.

Da die Beiden ja wohl 1 Auto einvernehmlich verkauft haben sollen sie sich auch über das 2. einigen. Wohin ist denn der Erlös für Auto1 geflossen ?
butterfly80
Entschuldigung, das erste Auto wurde verkauft bevor es um die Streitfrage ging wer das andere behalten darf deshalb habe ich das nicht erwähnt.Wenn sie sich einigen könnten hätte ich doch nicht hier gefragt!?Es geht mir um rechtliche Grundlagen in einem solchen Fall.
Karbon
Hallo butterfly,


wenn das Auto geleast ist, würde ich doch mal den Leasingvertrag lesen - oder beim Leasinggeber fragen, ob das Auto überhaupt dauerhaft einer anderen Person zur Nutzung überlassen werden darf.


LG - Karbon