cl.gott
(In Unterforum *Unterhalt* verschoben; jetzt koennen die relevanten Infos hier nachgetragen werden, Andreas*)
Hallo!
Das ist ja immer ein heikles Thema, aber ich traue mich trotzdem zu fragen....
So mein Mann ist vor 5 Jahren geschieden worden. Es sind 2 Kinder (15 und 17) da.
Es wurde bei der Scheidung nichts festgelegt und oder kein Titel bewirkt.
Mein Mann zahlt genau den Betrag der in der Süddeldorfer Tabelle steht. Weil er gar nicht weiß, was er so richtig zahlen muß.
Die Ex bekommt keinen Unterhalt.
Nun haben wir 2007 geheiraten und auch unseren Sohn bekommen.
Mein Mann zahlt nach wie vor den gleichen Betrag.
Nun wollten wir Auskunft vom Jugendamt, ob es irgendwelche Lektüre gibt, wo man selber mal durchrechnen kann. Denn die Düsseldorfer Tabelle ist eher was für "studierte". Wir kommen damit nicht klar.
Denn unser Sohn (ich vielleicht nicht?) hat ja auch Anspruch auf Unterhalt.
Das Jugendamt gibt keine Auskunft, nur im Beisein der Ex.
Wir möchten keine Pferde scheu machen, wir nöchten einfach nur sehen wo wir stehen. Nicht das er Jahre lang zuviel zahlt.
Das Jugendamt meinte ich soll zum Anwalt, wenn ich Auskunft möchte.
Das kann doch nicht sein!
Wo bekommt ein Normalsterblicher Auskunft darüber, was er zahlen muß bzw. was dem Unterhaltsberechtigten zusteht?
Ich werde mich Heute hinsetzen und das Einkommen der letzten 12 Monate auflisten.
Aber was dann alles berücksichtigt werden muß?
Ihr seit meine letzte Rettung!
Viele Grüße
cl.gott
Hallo!
Das ist ja immer ein heikles Thema, aber ich traue mich trotzdem zu fragen....
So mein Mann ist vor 5 Jahren geschieden worden. Es sind 2 Kinder (15 und 17) da.
Es wurde bei der Scheidung nichts festgelegt und oder kein Titel bewirkt.
Mein Mann zahlt genau den Betrag der in der Süddeldorfer Tabelle steht. Weil er gar nicht weiß, was er so richtig zahlen muß.
Die Ex bekommt keinen Unterhalt.
Nun haben wir 2007 geheiraten und auch unseren Sohn bekommen.
Mein Mann zahlt nach wie vor den gleichen Betrag.
Nun wollten wir Auskunft vom Jugendamt, ob es irgendwelche Lektüre gibt, wo man selber mal durchrechnen kann. Denn die Düsseldorfer Tabelle ist eher was für "studierte". Wir kommen damit nicht klar.
Denn unser Sohn (ich vielleicht nicht?) hat ja auch Anspruch auf Unterhalt.
Das Jugendamt gibt keine Auskunft, nur im Beisein der Ex.
Wir möchten keine Pferde scheu machen, wir nöchten einfach nur sehen wo wir stehen. Nicht das er Jahre lang zuviel zahlt.
Das Jugendamt meinte ich soll zum Anwalt, wenn ich Auskunft möchte.
Das kann doch nicht sein!
Wo bekommt ein Normalsterblicher Auskunft darüber, was er zahlen muß bzw. was dem Unterhaltsberechtigten zusteht?
Ich werde mich Heute hinsetzen und das Einkommen der letzten 12 Monate auflisten.
Aber was dann alles berücksichtigt werden muß?
Ihr seit meine letzte Rettung!
Viele Grüße
cl.gott