leidliches Thema Unterhalt

cl.gott
(In Unterforum *Unterhalt* verschoben; jetzt koennen die relevanten Infos hier nachgetragen werden, Andreas*)

Hallo!
Das ist ja immer ein heikles Thema, aber ich traue mich trotzdem zu fragen....

So mein Mann ist vor 5 Jahren geschieden worden. Es sind 2 Kinder (15 und 17) da.
Es wurde bei der Scheidung nichts festgelegt und oder kein Titel bewirkt.
Mein Mann zahlt genau den Betrag der in der Süddeldorfer Tabelle steht. Weil er gar nicht weiß, was er so richtig zahlen muß.
Die Ex bekommt keinen Unterhalt.

Nun haben wir 2007 geheiraten und auch unseren Sohn bekommen.

Mein Mann zahlt nach wie vor den gleichen Betrag.

Nun wollten wir Auskunft vom Jugendamt, ob es irgendwelche Lektüre gibt, wo man selber mal durchrechnen kann. Denn die Düsseldorfer Tabelle ist eher was für "studierte". Wir kommen damit nicht klar.

Denn unser Sohn (ich vielleicht nicht?) hat ja auch Anspruch auf Unterhalt.

Das Jugendamt gibt keine Auskunft, nur im Beisein der Ex.

Wir möchten keine Pferde scheu machen, wir nöchten einfach nur sehen wo wir stehen. Nicht das er Jahre lang zuviel zahlt.

Das Jugendamt meinte ich soll zum Anwalt, wenn ich Auskunft möchte.

Das kann doch nicht sein!

Wo bekommt ein Normalsterblicher Auskunft darüber, was er zahlen muß bzw. was dem Unterhaltsberechtigten zusteht?

Ich werde mich Heute hinsetzen und das Einkommen der letzten 12 Monate auflisten.

Aber was dann alles berücksichtigt werden muß?

Ihr seit meine letzte Rettung!

Viele Grüße
cl.gott
cl.gott
Was muß ich beim Nettoeinkommen berücksichtigen?

VWL zum netto dazurechnen? Oder den Betrag nehmen, der ausgezahlt wird?

Berufsbedingte Aufwendungen (steht in D.T.) 5 % von Netttoeinkommen?

Wenn ich das Nettoeinkommen dann habe...........

Wird das Kindergeld nicht auch irgendwie berücksichtigt?
Wo muß ich in der Tabelle nachschauen?
Die Liste ist für 3 unterhaltspflichtige Personen.
Es sind 3 Kinder im Alter 15, 17 und 1,5 Jahre.

Dumme Frage, zähle ich auch als unterhaltspflichtig?
Ich bin in Elternzeit. Bekomme bis Oktober noch ein paar Euro und dann nichts mehr.


Sorry, sorry wahnsinnig viele Fragen! Aber allein aus der DT werde ich nicht schlau.
Wolfgang Becker
Hallo cl.gott, vor lauter rumjammer- und -meckerei hast Du es versäumt uns die für Deine Frage notwendigen Infos zu liefern. Ich schlage vor Du machst in "Unterhalt" ein neues Thema dazu auf, vorher aber liest + beachtest Du "Anleitung" für Fragestellungen und stellst gleich alle notwendigen Infos ein.
Und hier senfen wir um das ganze drumherum.

Zitat:
Das ist ja immer ein heikles Thema, aber ich traue mich trotzdem zu fragen
das ist ein ganz normales Thema, und wie die Verteilung der Beiträge auf unsere Unterforen hier zeigt, eines der meist gestellten.
Auch kann sich hier Jede/r trauen, wir mögen nur keine Anfragen die auf illegales Vorgehen abzielen.

Zitat:
Mein Mann zahlt genau den Betrag der in der Süddeldorfer Tabelle steht.
also alle Kölner dürfen bis Aschermittwoch über diesen Tippfehler lachen.

Zitat:
die Düsseldorfer Tabelle ist eher was für "studierte".
nun, ich habe das nicht studiert, kann es trotzdem einigermaßen.
Und das schwierige ist nicht die DT, sondern eher wie man zu den "unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen" kommt.
Und nach der Scheidung konnte es Dein Mann doch. Jedenfalls war Ex mit dem Ergebnis einverstanden.

Zitat:
Nun wollten wir Auskunft vom Jugendamt, ob es irgendwelche Lektüre gibt, wo man selber mal durchrechnen kann.
da haben Ämter so ihre Probleme mit. Wenn das die Autoren bzw. Buchhändler erfahren dass die Empfehlungen geben ...
Ich habe diese Probleme nicht, kann problemlos unsere Merkblätter zu den Themen empfehlen. Findest Du auf der ISUV-Homepage, einfach den Link unten in meinem Signum anklicken.

Zitat:
Das Jugendamt gibt keine Auskunft, nur im Beisein der Ex
das ist auch so gesetzlich festgelegt.

Zitat:
Wo bekommt ein Normalsterblicher Auskunft darüber, was er zahlen muß bzw. was dem Unterhaltsberechtigten zusteht?
auch wenn Du das glauben willst, beim RA. Denn nur dieser Berufszweig darf solche rechtliche Auskünfte geben. Das ist auch gut so, denn so eine Berechnung kann u.U. schon sehr kompliziert werde.
Wir hier können + dürfen nur erklären "wie's geht".

Zitat:
Aber was dann alles berücksichtigt werden muß?
das ist sehr unterschiedlich. Auf jeden Fall zählen alle Einkommen, auch Steuererstattung, dazu. Und dann auch angeben "was + warum" nicht berücksichtigt werden soll.

Zitat:
VWL zum netto dazurechnen?
neee ! VWL ist eine zweckgebundene Zahlung, zählt nicht zum "unterhaltsrelevanten Einkommen".

Zitat:
zähle ich auch als unterhaltspflichtig?
das Dumme ist hier nicht die Frage ansich sondern dass Du mangels (verwertbarer) Infos es uns unmöglich machst darauf zu antworten.

Ein weiteres, "neues" Kind mindert den KU an die bisherigen Kinder nur wenn sich deswegen ein Mangelfall ergibt.
Und wenn vorher "gestuft" wurde, dann kann es deswegen bis zu 1 Stufe weiter runter gehen.