Zugang zum Haus erzwingen

weinsby
Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:
Meine Ex ist mit den Kindern aus dem gemeinsamen Haus (Anteile 50:50 im Grundbuch) ausgezogen und versucht seitdem immer wieder aus reiner Schikane Zugang zu dem Haus zu erhalten. Bisher habe ich diese "Angriffe" erfolgreich abgewehrt Die Scheidung ist inzwischen eingereicht, ich plane im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung die Haushälfte von der Ex zu übernehmen. Die Ex hat Null Interesse an dem Haus

Vor einigen Wochen ist in dem Haus ein Wasserschaden aufgetreten, der fachmännisch repariert wurde, die Trocknungsmaschinen sind noch in Betrieb.
Meine Tochter hat der Ex davon erzählt und sie hat mich nun über ihren Anwalt aufgefordert, ihr in Begleitung eines Gutachters Zugang zu einer Schadensbesichtigung zu gewähren.

Kann ich meiner Ex in dieser Angelegenheit den Zugang zum Haus verwehren, oder kann sie den Zugang in diesem Falle ggf. gerichtlich erzwingen?
Ihr geht es da wieder nur darum, mich zu schikanieren.

Bin dankbar für jede Auskunft
Grüße
gelöscht-003039
Hi weinsby !

Sitz es einfach aus. Augenzwinkern

Da Du eh die Übernahme Ihrer Haushälfte anstrebst, würde ich allenfalls einem Verkehrswertgutachter die Tür öffnen.

Gruß mezzo
Wolfgang Becker
hallo weinsby, als hälftige Miteigentümerin hat Ex sicherlich einen Anspruch auf "Besichtigung" ihres Eigentums.
ich denke dass Du, wie einem Vermieter, ihr nach rechtzeitiger Terminvereinbarung Zugang gewähren mußt.

vielleicht betrachtet Ex Deine "Abwehr" ja auch als Schikane ?!

Versuche besser zu einer gütlichgen Einigung zu kommen.
Wille
Hallo,

rechtlich hat der Miteigentümer ein Anrecht auf die Besichtigung des Hauses.

Daher sollten Sie sich einigen und es nicht auf eine Konfrontation ankommen lassen. Im Ergebnis wird es Ihnen nichts bringen (außer den Streit zu forcieren und Kosten zu verursachen).

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
www.anwalt-wille.de