Nic
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich mit dieser Frage hier richtig bin. Ich habe 2 nichteheliche (Anm.: AutoEdit durch Forenteam) Neffen, für die mein Bruder kein Sorgerecht hat. Meine Eltern möchten den beiden gerne ein Geldgeschenk zukommen lassen, es soll jedoch sicher gestellt sein, dass die Kinder es auch bekommen, am besten wenn diese Volljährig werden. Da weder meine Eltern noch mein Bruder für die Kinder ein Sparbuch eröffnen kann, wissen wir nicht, wie wir das machen können, ohne das Geld der KM direkt zu geben. Gibt es die Möglichkeit einer Schenkung mit der Verpflichtung einer mündelsicheren Anlage? Ich weiss, dass dies bei einer Erbschaft geht und dann auch das Amt ein Auge darauf hatte.
Vielen Dank
Nic
lost5ou1
Hallo Nic,
die von Dir genannte Variante ist viel zu kompliziert in Bezug auf das was erreicht werden soll.
Sprich einmal mit Deiner Hausbank (oder Deine Eltern mit der Ihrigen) in Bezug auf einen sog. Treuhandservice. Wenn sie selbst (die Hausbank) diesen nicht anbieten können sollte, so werden sie Dich sicherlich an entsprechende Ansprechpartner vermitteln.
Für Deine persönliche Organisation ist das hier sicherlich die beste Möglichkeit.
Viele Grüße
Nic
Hallo lost5ou1,
wie funktioniert das denn dann und was ist das genau? Hast du damit schon Erfahrung?
LG
Nic
Wolfgang Becker
Hallo Nic, ist eigentlich mehr eine Frage für Banker.
Bei ähnlichen Fragen, die immer mal in den ISUV-Foren kommen ergab sich meist, selbst was anlegen und dann mit 18 den Kindern geben. Ggf. zur Absicherung Testament machen mit genauer Verfügung darüber, und wer das Geld bis zur Volljährigkeit verwalten soll.
Aber frage mal bei Deiner Bank nach, ob es da noch was anderes gibt. Vielleicht eine Art "Ausbildungsversicherung", die erst mit 18 an das dann volljährige Kind ausgezahlt wird.
Max
Hallo Nic,
das, was Wolfgang schreibt, scheint mir die beste Lösung: die Ausbildungsversicherung bei einem rennomierten Versicherer.
1. Ist das Todesfallrisiko beinhaltet
2. Kann man mit der ersten Rate die Ansparphase bereits erledigen, also das vorhandene Geld anlegen
3. Kann man die Auszahlungszeitpunkt selbst genau bestimmen
4. Bleibt das Geld so lange man lebt und die Versicherung läuft immer noch im Eigentum desjenigen, der sie abschließt
5. Kann man sich bis zur Auszahlung noch umentscheiden und anders verfügen
6. Ist eine Minimalrendite abgesichert
Grüße
lost5ou1
Hallo zusammen,
mit Euren Ausführungen habt ihr absolut recht; mein Gedanke war aber ein anderer:
Unter Zuhilfenahme eines sog. Treuhänders kann man eine dem Sachverhalt entsprechend neutrale Person mit einbinden.
Anstelle der KM das Geld zu überweisen könnte die Nic das Geld auf ein Treuhandkonto einzahlen. Hierbei würde sie auf eigene Rechnung, aber auf den Namen des Kindes handeln.
In der Praxis: Die Nic sucht sich einen Treuhänder (entweder die Hausbank oder optional einen alternativen Treuhänder welchen sie definitiv von jedem halbwegs brauchbaren Bankberater vermittelt bekommen kann).
Die Nic richtet ein Konto auf eigenen Namen ein und zahlt das Geld darauf ein. Unter Rücksprache mit dem Treuhänder sagt sie, dass das Geld erst am 18. Geburtstag des Kindes an dies ausbezahlt werden soll. Tatsächlich hat während dieser Zeit nur die Nic einen Anspruch auf Verfügung des Geldes; sie kann es sogar gewinnbringend anlegen.
Hier wird eigentlich nur eine Vermittlungsperson eingeschaltet, welche zwischen "Geldgeber" und "Geldnehmer" organisatorisch tätig wird.
Einfach mal zur Hausbank gehen und nach einem Treuhandservice fragen. Ist kein großes oder kompliziertes Ding.
Viele Grüße