Reform zum 01.01.08 o. später!?

gelöscht-007255
Moin Moin,

da das Reformforum geschlossen ist, möchte ich ein soeben bei mir eingegangenes Schreiben des Bundespräsidialamtes hier posten.

Zur Vorgeschichte: Ich hatte per E-Mail eine Anfrage an den Bundespräsidenten gerichtet, wann er denn gedenkt seine Unterschrift unter die Gesetzesänderungen (welche ja am 30.11.07 durch den Bundesrat "gewunken" wurden) zu setzen.

Heute (also am 20.12.07) bekam ich die Antwort, aus der ich nachfolgend einmal vollumfänglich zitiere:

Sehr geehrter Herr ...,
auf Ihre elektronische Anfrage vom 10.12.07 hin kann ich mitteilen, dass das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts inzwischen im Bundespräsidialamt eingegangen ist.

Es wird derzeit im Rahmen des Ausfertigungsverfahrens in dem vom Grundgesetz vorgesehenen Umfang geprüft. Ein Termin für den Abschluss der Prüfung oder die Unterzeicnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten kann derzeit nicht genannt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Seegmüller


Datiert ist das Schreiben auf den 17.12.07. Und nun, was wenn der Präsident nicht vor dem 31.12.07 unterschreibt? Wie sieht es dann mit der In-Kraft-Setzung zum 01.01.08 aus? Augen rollen

Ein frohes Fest trotz allem wünscht
der Wassermax
Colombo123
Hallo Wassermax,

ich kann deinen beitrag hoffungsvoller ergänzen.
ich habe heute telefonisch aus dem Bundespräsidialamt erfahren, daß die Prüfung des UÄG durch seine Juristen positiv abgeschlossen sei und der Entwurf heute dem Bundespräsidenten zur Unteerschrift vorgelegt worden sei.

Ciao, Colombo
gelöscht-007255
Moin moin,

das finde ich superklasse. Vielleicht war das ja auch nur eine übliche Standardantwort für laufende Routineverfahren, die mir da zugeleitet wurde. Fragt sich dann nur, warum ein "Promovierter" solche Briefe unterschreibt Augen rollen

Trotzdem wär´s schön, wenn die Angelegenheit schnellstmöglich über die Bühne geht.

Es grüßt
der Wassermax