Frau Wallace
Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum Thema Unterhaltsberechnung auf die Steuerrückerstattung.
Dass mein LG seinen Steuerbescheid bei seiner Exfrau vorlegen muss, scheint ja tatsächlich so zu sein, da sie daraus einen AnteiL Unterhalt erhält.
Wenn er aber v.a. aufgrund der Einreichung seiner Scheidunskosten als außergewöhnliche Belastung diese Erstattung erhalten hat, darf sie doch auf den entallenden Anteil daraus nichts bekommen, oder?
vielen Dank für eure Hilfe
F. Wallace
ich hätte mal eine Frage zum Thema Unterhaltsberechnung auf die Steuerrückerstattung.
Dass mein LG seinen Steuerbescheid bei seiner Exfrau vorlegen muss, scheint ja tatsächlich so zu sein, da sie daraus einen AnteiL Unterhalt erhält.
Wenn er aber v.a. aufgrund der Einreichung seiner Scheidunskosten als außergewöhnliche Belastung diese Erstattung erhalten hat, darf sie doch auf den entallenden Anteil daraus nichts bekommen, oder?
vielen Dank für eure Hilfe
F. Wallace