Verfahrenspfleger bestellt. Was darf ich von ihm erwarten?

Wolfgang Becker
Vom Familiengericht wurde in meinem Verfahren ein Verfahrenspfleger bestellt. Was darf ich von ihm erwarten?

Der Verfahrenspfleger (VF) stellt den "Willen des Kindes" "advokatorisch" dar. Er macht den Willensbildungsprozess des Kindes transparent, eruiert dabei auch das Umfeld (Richter können das nicht leisten) und grenzt sich insoweit von anderen Verfahrensbeteiligten ab.

Der VF stellt Anträge, hilft gestalten!
Er "begleitet" das Kind, zeigt dem Gericht dessen Situation auf, leistet "Übersetzungshilfe", auch in Gestalt ständiger "Information" an das Kind (kindgemäß).

Der VF ist ständig erreichbar, sorgt für Stressreduktion, sorgt dafür, das Verfahren kindgerecht zu gestalten.

Was der VF unter Umständen nicht verhindern kann (weil im Wesentlichen nicht in seiner Macht stehend): Schädigung des Kindes durch die Verfahrensdauer.

Anmerkung: Die männliche Form "Verfahrenspfleger" wurde hier gewählt, weil es um die Funktion geht und aus Gründen der leichteren Lesbarkeit der getroffenen Aussagen, Verfahrenpflegerinnen und Verfahrenspfleger fühlen sich bitte gleichgewichtig angesprochen, wenn sie obige Ausführungen zu Gesicht bekommen.

Bernd Marchewka
Bundesbeauftragter für den Schutz der Kinder bei Trennung und Scheidung

i.A. von Bernd Marchewka eingestellt. mfg WB